Wenn in einem Mietvertrag bei der Auflistung der Miete,
Nebenkostenvorauszahlung, Muellgebueren u.s.w. Eine Garage
folgendermasen dabei steht. Heist es dann das die Garage 0,00 Euro
Kostet oder das die Garage nicht mitvermietet ist weil sie nichts
kostet. >
Miete: 400Euro
Muellgebueren: 4Euro
Nebenkosten: 40 Euro
Garage/Stellplatz 0,00 Euro
Heist es dann das die Garage 0,00 Euro kostet oder das
die Garage nicht mitvermietet ist weil sie nichts kostet.
Dass eine Garage nichts kostet ist natürlich möglich. Schließlich können die Kosten bereits in einem anderem Posten (Gesamtmiete) mit eingerechnet sein. Daher würde ich dies nicht unbedingt ausschließen.
ich würde daraus schliessen, dass die Garage mitvermietet ist, da sie sonst im Mietvertrag gar nicht aufgeführt würde.
Diese würde demnach über die normale Miete mit abgedeckt sein.
Natürlich kann der VM dies im Einzelfall auch anders gemeint haben und im Falle das gar keine Garage vorhanden ist, kann man wohl kaum einen Anspruch darauf ableiten. (hier dürfte dann wohl der §157 BGB greifen.)