Garage/Stellplatz

folgender hypothetischer Fall:

Person A ist Besitzer eines 2 Familienhauses in dem er selbst wohnt. Zu dem Haus gehören 2 Garagen.
Person B mietet die Wohnung 2, laut Mietvertrag mit Garage, Abschnitt Stellplatz ist im Mietvertrag durchgestrichen.
Nun nutzt B die Garage als „Abstellraum“, die Garagenzufahrt, ca. 14m lang, wird als Abstellplatz für „Müll“, einen Anhänger, und als Dauerparkplatz des PKW genutzt. Selbst die Mülltonnen stehen dort, obwohl Stellplätze hinter dem Haus vorhanden sind. Bisher wurde dies als GoodWill vom Vermieter geduldet, aber es sieht einfach asi aus.

Frage: Ist es richtig, das der Vermieter jegliche Nutzung der Zufahrt als Abstellplatz untersagen darf, da er Eigentümer ist, und die Zufahrt nicht vermietet wurde. (also, das die Zufahrt nur als Zufahrt zur Nutzung der Garage benutzt werden darf)(logisch das die Zufahrt freigehalten werden muss, damit der Mieter die Garage auch nutzen könnte)

Frage: Wenn dem so ist, dann müssten auch die Mülltonnen aus der Ausfahrt. Darf der Mieter diese dann vor das Haus stellen (Grundstück des Vermieters), oder muss er die Tonnen auf die vorgesehenen Plätze stellen, auch wenn der Weg zur Strasse (Abholung) um einiges weiter ist?

folgender hypothetischer Fall:

Weiter oben ist doch in iden. Posting nur handelt es sich da um 5 Katzen, 2 Hunde und einen Rechtsanwalt des Mieters, der bereits eine Mietkürzung dem Vermieter mitgeteilt hat.
Den Rechtsanwalt könnte man jetzt einmal fragen,
und wenn das fiktive Mietverhältnis schon so belastet ist, sollte man an alternative Wohnungen denken,…
fmg

Person A ist Besitzer eines 2 Familienhauses in dem er selbst
wohnt. Zu dem Haus gehören 2 Garagen.

Person B mietet die Wohnung 2, laut Mietvertrag mit Garage,
Abschnitt Stellplatz ist im Mietvertrag durchgestrichen.

Nun nutzt B die Garage als „Abstellraum“, die Garagenzufahrt,
ca. 14m lang, wird als Abstellplatz für „Müll“, einen
Anhänger, und als Dauerparkplatz des PKW genutzt. Selbst die
Mülltonnen stehen dort, obwohl Stellplätze hinter dem Haus
vorhanden sind. Bisher wurde dies als GoodWill vom Vermieter
geduldet, aber es sieht einfach asi aus.

Frage: Ist es richtig, das der Vermieter jegliche Nutzung der
Zufahrt als Abstellplatz untersagen darf, da er Eigentümer
ist, und die Zufahrt nicht vermietet wurde. (also, das die
Zufahrt nur als Zufahrt zur Nutzung der Garage benutzt werden
darf)(logisch das die Zufahrt freigehalten werden muss, damit
der Mieter die Garage auch nutzen könnte)

Frage: Wenn dem so ist, dann müssten auch die Mülltonnen aus
der Ausfahrt. Darf der Mieter diese dann vor das Haus stellen
(Grundstück des Vermieters), oder muss er die Tonnen auf die
vorgesehenen Plätze stellen, auch wenn der Weg zur Strasse
(Abholung) um einiges weiter ist?

Hi, der Mieter hat die Garage gemietet aber nicht die Zufahrt. Die kann und darf lediglich genutzt werden um die Ein- und Ausfahrt in/aus der Garage zu gewährleisten.
Der VM kann also verlangen, dass die Mülltonnen an ihren Platz, den der VM dafür vorgesehen hat, und, dass die Garagenzufahrt von jeglicher Gerätschaft, Müll etc., seitens des Mieters frei gehalten wird.
MfG ramses90