In einem 6 FH gibt es eine Doppelgarage die 2 Mieter nutzen und miete dafür zahlen.
Mieter A wohnt seit 6 Jahren da und Mieter B seit einem halben Jahr.
Nun hat Mieter B den Vermieter gefragt ob er auf der Einfahrt seitlich parken darf so das die Mieter A und Mieter C die die Doppelgarage mieten ein und ausfahren können und der Vermieter erlaub es Mieter B.
Nun bittet Mieter A dem Mieter B nicht mehr in der Einfahrt zu parken.
Er sagt das er dafür Miete bezahlt aber einen Grund weshalb Mieter B nicht mehr da parken soll nennt er nicht. Mieter B geht davon aus weil er dann nicht mehr vor der Garage stehen kann und sein PKW immer in die Garage stellen muss. Ein und ausfahren kann er trotzdem.
Darf Mieter B jetzt nicht mehr parken auch wenn es der Vermieter erlaubt?
Mieter A bezahlt Miete für die Garage und ich denk nicht für die Einfahrt.
Er sagt das er dafür Miete bezahlt aber einen Grund weshalb
Mieter B nicht mehr da parken soll nennt er nicht. Mieter B
geht davon aus weil er dann nicht mehr vor der Garage stehen
kann und sein PKW immer in die Garage stellen muss. Ein und
ausfahren kann er trotzdem.
Wieso kann A jetzt nicht mehr vor seiner Garage stehen? B kann doch doch auch vor seiner Garage stehen. Die Zufahrt ist doch so breit, dass 2 Autos aneinander vorbeipassen.
Mieter B hat keine Garage er möchte nur in der Einfahrt stehen was ja normalerweise kein Problem ist weil er so steht das Mieter A in die Garage fahren kann.
Die vermutung ist das Mieter A verärget ist das er immer in die Garage fahren muss weil B mit seinem PKW den Platz nimmt den A nur fürs parken in der Einfahr nimmt.
Also anderst gesagt, Mieter A parkt nicht immer in der Garage auch manchmal vor der Garage und auf den Platz vor der Garage auf dem A manachmal parkt, parkt nun B aber so das Platz ist.
Mieter C hat die andere Hälfte der Garage und beschwert sich nicht.
Meine Frage ist nun ob die Einfahrt zur Garage gehört??
Selbst wenn die Garage ohne Einfahrt nicht nutzbar ist, dann gehört die Einfahrt immer noch nicht zur Mietsache, sondern es gibt nur ein (nicht ausschließliches) Wegerecht.
Du mietest eine Wohnung im 2. OG. Dann darfst du die Treppe dorthin mitbenutzen, obwohl sie nicht ausdrücklich Teil der Mietsache ist. Aber du darfst sie eben nur mit benutzen, also ohne Anspruch auf exklusive Nutzung.