Garage vermieten

Hallo zusammen,

ein Mensch hat eine Eigentumswohnung, zu der auch ein Stellplatz in der hauseigenen Tiefgarage gehört.
Da er selber kein Auto hat, möchte er den Stellplatz vermieten.
Darf er vermieten, „an wen er will“, oder darf er nur an andere Hausbewohner vermieten, z.B. damit keine Fremden ins Haus kommen?

Danke für eure Antworten! bixie

Hallo,

grundsätzlich darf er vermieten, an wen er will.
Evtl. kann in Teilungserklärung / Hausordnung festgelegt sein, dass ein Mieter von der Hausverwaltung genehmigt werden muss. Bzgl. Garagen erschiene mir das allerdings etwas unverhältnismäßig.

Gruß,
Markus