Hallo
Ein Freund von mir hat ein kleines Handwerkergeschäft, nun hat er für seine handwerklichen Bedarf, eine Garage für 500 Euro auf einen Pachtgebiet der Stadt gekauft. Wie sollte er nun die die Garage am besten verbuchen, Danke.
Hallo
Ein Freund von mir hat ein kleines Handwerkergeschäft, nun hat er für seine handwerklichen Bedarf, eine Garage für 500 Euro auf einen Pachtgebiet der Stadt gekauft. Wie sollte er nun die die Garage am besten verbuchen, Danke.
Moin,
so ist der Sachverhalt ein bißchen mager.
Zunächst müsste man mal wissen, ob die Gewinnermittlung des Freundes eine Gewinn- und Verlustrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG ist oder ob er bilanziert.
Auf jeden Fall ist die Garage ein Wirtschaftsgut des Anlagevermögens und damit in das Anlageverzeichnis aufgenommen werden muss, zudem die Anschaffungskosten über 410 € liegen.
Petz
Zunächst müsste man mal wissen, ob die Gewinnermittlung des
Freundes eine Gewinn- und Verlustrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG
ist oder ob er bilanziert.
hi,
was hat denn die gewinnermittlungsart mit der buchung von anlagevermögen zu tun?
die buchungen wären (ggf. mit vorsteuerabzug):
Bauten auf fremden Grundstücken
Vorsteuer 16% an Kasse/Bank
und dann die abschreibung ermitteln, dürften 10 jahre laufzeit sein, also 500 / 10tel p.a. und dann 50 / 12tel mtl.
Abschreibungen Anlagevermögen an Bauten auf fremden Grundst.
gruss vom
showbee
Danke
hi,
was hat denn die gewinnermittlungsart mit der buchung von
anlagevermögen zu tun?die buchungen wären (ggf. mit vorsteuerabzug):
Bauten auf fremden Grundstücken
Vorsteuer 16% an Kasse/Bank
Ganz einfach:
Weil dieser Buchungssatz bei einer 4(3)-Rechnung einfach nicht existiert, wie überhaupt es keine Buchungssätze bei dieser Gewinnermittlungsart gibt !
Es wäre nur die AfA eine (fiktive) Betriebsausgabe, sonst nix !
Das Problem ist doch, dass vor lauter Bilanzierungsproblemen, die ich gar nicht abstreiten will, der einfachste Fall nicht mehr zur Kenntnis genommen wird, nämlich die 4(3)-Rechnung.
Bei dieser Gewinnermittlungsart muss man sich doch nur fragen, welche Gewinnauswirkung hat dieser Geschäftsvorfall ?
Und in diesem Fall wäre nur die AfA eine Betriebsausgabe !
(und natürlich die bezahlte und die ans FA abgeführte USt bzw. VoSt)
Bei der Bilanzierung ist natürlich dein Buchungssatz völlig richtig, aber genau das gab der Sachverhalt eben nicht her.
Petz
Das Problem ist doch, dass vor lauter Bilanzierungsproblemen,
die ich gar nicht abstreiten will, der einfachste Fall nicht
mehr zur Kenntnis genommen wird, nämlich die 4(3)-Rechnung.
[…]
Bei der Bilanzierung ist natürlich dein Buchungssatz völlig
richtig, aber genau das gab der Sachverhalt eben nicht her.
hallo petz,
hmm. vom grund her hast du recht, doppelte buchführung = bilanz. aber die praxis sieht doch anders aus. die meisten kleinen selbstbuchführer buchen ihre kasse & bank im SKR 03/04 und reichen eben nicht mehr nur noch die „addie-rolle“ ein. ausserdem fragte doch der fragende nach „buchen“. ich weiss zwar nicht wo/wie/was du arbeitest oder praktisch machst, aber 99% aller klein-gewerbetreibenden mit 4/3 rechnung buchen.
gruss vom
showbee
Hi showbee,
das ist das Problem, wo in diesem Brett seit Jahren gestritten wird.
Wenn man auf der „schwarzen Seite der Macht“ arbeitet, sieht man schätzungsweise die Hälfte der eingereichten 4(3)-Rechnungen ohne Buchungen …
Auf der „weißen Seite der Macht“ werden natürlich nur Buchungen vorgenommen, die Gewinnauswirkung sollte aber auf beiden Seiten die gleiche sein…
Und da der Fragesteller offensichtlich weder die schwarze noch die weiße Macht auf seiner Seite hatte, bin ich davon ausgegangen, dass er völlig auf sich allein gestellt war.
Petz
Wenn man auf der „schwarzen Seite der Macht“ arbeitet, sieht
man schätzungsweise die Hälfte der eingereichten
4(3)-Rechnungen ohne Buchungen …
hallo und ein aha!
du magst recht haben, überprüfen kann ich es indes nicht. ich weiss nur, das ein „buchführung“ bei erstellung der gewinnermittlung im steuerbüro aber das einzig sinnvolle ist.
soll ich dem mandanten, der einen ordner mit belegen anschleppt etwa alle daten in eine excel-tabelle klopfen? wo habe ich hier die überprüfung, ob alle daten eingearbeitet wurden? die habe ich, wenn ich kasse & bank buche und die abschlusssalden (mit 3 s) stimmen.
und wenn man dem „unbeleckten“ mandanten eine solche gewinnermittlung mit konten macht, kann man (m.E.) das ergebnis besser erklären, die programme sind einfach besser. da hab ich grafische auswertungen und jeden schnickie…
und falls der mandant dann doch irgendwan bilanzieren muss (es sollte ja ziel eines jeden vollzeit-unternehmers sein einen gewinn über 30TEUR zu steigern), kann man gleich ansetzen an die zahlen im PC.
das haben auch die vielen kleinen nicht-profi-programme bemerkt und so ist es mittlerweile sowas von einfach mit lexware buchhalter einen buchungssatz zu bilden…
und bei dauer-4/3ern (freiberufler & co.) sollte widerum die masse der belege (denk ich an die ganzen belege eines RA… uiuiuiuiui) den ausschlag pro-buchführung geben.
alles in allem: in meinen augen macht das buchen eigentlich immer dann sinn, wenn es mehr als 50-100 belege p.a. sind.
gruss vom
showbee, der z.Zt. auf keiner der seiten steht, also versucht objektiv zu sein…
Natürlich hast du recht, wenn Buchungen im Steuerbüro sinnvoll sind, die Vorteile hast du ja aufgezählt.
Aber es gibt genau so viele, die keinen StB haben und ihre 4(3)-Rechnung selber machen, was ja oft auch ausreicht.
Hast du eigentlich schon meine mail an dich gelesen ?
Petz