nehmen wir mal an, jemand hat eine Garage, in der er Möbel zwischen
lagert.
Ein Freund wohnt in etwa 15 km Entfernung. Dort kommt man auf die
Idee, einen Schrank aus der Garage zu holen. Die Zeit ist knapp, man
muss anschließend noch in die andere Richtung weiter fahren.
Jetzt erreicht der Eigentümer seine Garage, kann aber nichts
einladen, weil ein Kleintransporter ohne Werbeaufschrift genau mittig
vor der Einfahrt parkt. Die umliegenden Häuser sind Etagenhäuser.
Also mit Suchen und Klingeln ist hier nichts zu machen. Aus
Zeitgründen kann hier auch nicht gewartet werden. Also kurz drei
Fotos gemacht und zurück gefahren.
Kann der sich geschädigt Fühlende jetzt Kosten vom Falschparker
eintreiben?
Zeitaufwand, rund 30 km umsonst gefahren, Beweismaterial Bilder ?
Gibt die Strasssenverkehrsstelle den Halter nach Nennung des Grundes
raus?
bin keine Expertin, aber ich glaub da hast du keine Chance.
Man kann wenn man zugeparkt ist den Wagen abschleppen lassen, aber zunächst erstmal auf eigene Kosten. Und ob man die dann jemals wiederbekommt …
eines vorweg: auch ich habe keine Ahnung. Aber als meine Garage gestern zugeparkt war, habe ich kurzerhand bei der Polizei angerufen. Dort nannte man mir am Telefon ohne jegliche Zeitverzögerung den Namen und die Anschrift des Fahrzeughalters. Leider wohnte der Falschparker nicht in meiner Stadt, so dass ich ihn in den umliegenden Häusern nicht aufstöbern konnte. Er kam dann allerdings doch halbwegs zügig zu seinem Wagen, benahm sich mehr als unverschämt und verschwand mit samt seinem Fahrzeug…
Mein Tip: Ruf doch einfach mal unverbindlich bei der Polizei an und frage dort um Rat.
Gruß Piri
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
eigentlich sollte man doch eine Chance haben. Immerhin hat der einem
anderen einen Schaden zugefügt.
Aber mal sehen, ob andere Meinungen kommen
Danke & Gruß
TeeBird
auch dir erst mal für die Antwort gedankt, wie Caroline der Ersten,
bei der ich es vergaß zu erwähnen…
Ich nehme an, der Möbelabholer hatte keine Zeit, um etwas zu
unternehmen. Er konnte wohl nicht ahnen, das die Polizei sofort
Auskunft erteilt.
Zum Abschleppen reichte die Zeit auf keinen Fall.
Werde tatsächlich mal bei der Polizei vorbeischauen und um Auskunft
bitten
Danke und Gruß
TeeBird
Man kann wenn man zugeparkt ist den Wagen abschleppen lassen,
aber zunächst erstmal auf eigene Kosten. Und ob man die dann
jemals wiederbekommt …
Aber vielleicht weiß noch jemand anderes was …
Hallo,
vor eingen wochen habe ich im Fernsehn dazu eine Reportage gesehen.
Wie Caroline schon gesagt hat…erstmal auf eigene Kosten wenn du den Abschleppdeinst beauftragst.
Dies kannst du umgehen, in dem du diesen nicht selbst bestellst, sondern das Ordnungsamt:wink:
Denn die sind für die Ordnung zuständig.
denke aber auch nicht, dass du einen Schadensersatz fordern kannst.
hab grad kürzlich ein Urteil gesehen, wo´s drum ging, dass eine Frau im absoluten Halteverbot in einem Baustellenbereich parkte. Dadurch verhinderte Sie den Einsatz eines großen Autokranes, wodurch auch ein paar Tausender Kosten entstanden sind.
Fazit: Verwarnungs-/Bußgeld + abschleppen, alles okay, aber definitiv kein Schadenersatz.