Garage zulässig

Guten Tag,
ich habe eine Nachbarin, die sich von einem Fachmann eine Doppelgarage in eine Tiefgarage einbauen lassen hat. Also quasi einen offenen Doppelstellplatz in einer Tiefgarage eines Mehrparteienhauses mit einem Geragentor nach Maß versehen. Bevor meine Nachbarin diese Garage für richtig viel Geld maßgeschneidert vom Fachmann bauen lassen hat, hat sie die Feuerwehr wegen der Baumaßnahme zu Rate gezogen. Es wurde abgeklärt, ob die Garage aus feuerschutz- und abgasrechtlichen Aspekten so gebaut werden kann. Über die Zustimmung der Feuerwehr gibt es allerdings keine Dokumentation. Die Garage steht nun seit 6 Jahren, nie gab es Probleme. Jetzt hat sich ein neuer Mitarbeiter der Garagenverwaltung gemeldet. Der meint, die Garage müsste offen stehen, das Garagentor müsste entfernt werden. Meine Nachbarin hat extra eine Fachfirma mit dem Garagentorbau beauftragt únd die Garage weißt offensichltich keine Mängel auf. Jetzt ist meine Nachbarin sehr gestresst, weil sie sich Sorgen macht, dass dieses Garagentor entfernt werden muss. Im Moment steht das Garagentor offen, wie es die Garagenverwaltung verlangt hat. Ich muss dazusagen, dass in der Tiefgarage große Ventilatoren per Zeitschaltung für Umluft sorgen, dass innerhalb der Nachbargarage ein Fenster für Lüftung sorgt.

Fragen:
Was kann meine Nachbarin tun? Sie möchte die Garage mit dem Garagentor so erhalten, wie sie jetzt dasteht.
Wer kann sagen, ob die Garage so stehen bleiben kann, ob evtl. eine Nachrüstung die Garage erhalten kann, ob die Garage abgerissen werden muss?
Gibt es eine Prüfstelle, die fachlich gut ist und so einen Fall ordentlich prüfen kann?

Wie sieht es denn mit den Eigentumsverhältnissen aus?
Ist sie Mieterin oder Eigentümerin der dazugehörigen Wohnung?
Hat die Eigentümergemeinschaft die Zustimmung gegeben?

Wieso fehlen hier solche Angaben eigentlich?

Hallo!

Interessant dass eine Begehung mit der Feuerwehr stattgefunden hat. Das ist schon nicht gerade üblich. Hier wäre doch eher 1) die Gemeinschaft und 2) die Baubehörde gefragt.

Durch das Tor findet innerhalb der nun abgetrennten Garage keine gute Durchlüftung mehr statt.
daran ändern auch die sicherlich vorh. Zwangsbelüftung durch Türschlitze nichts.
Und eine Querlüftung ? Ist etwa in Rückwand ins Freie oder zu den Nachbarstellplätzen hin etwas offen ?

Das müsste m.E. nach der Fall sein. Dort müssten die Öffnungen hoch(Deckennähe liegen)

In Tür könnte man in Bodennähe größere Lüftungsgitter einbauen lassen, einschneiden und mit engem Gitter von hinten verschließen.

Was aber beachtet werden muss. Die Garage darf ausschließlich zum Parken von Fahrzeugen genutzt werden. Es darf nicht (gar nichts) anderes dort gelagert werden !
Das ist hier ganz anders als etwa im Freien.

Sonst sehe ich keine Bedenken, den Stellplatz baulich abzutrennen. Es entsteht keine neue Brandgefahr oder die sowieso vorhanden würde sich verändern.
2 Brandszenarien:
Feuer in geschlossener Garage, Brand wird eingedämmt, allerdings muss Feuerwehr Tor aufbrechen um ablöschen zu können. Geringe Zeitverzögerung tritt in jedem fall ein. Feuerwehrbesichtigung hat das doch geklärt. Man kann sicherlich eine neue Besichtigung und schriftliche Stellungnahme erbitten.
Durch die angesprochenen Querlüftungen im Tor und in Seitenwänden kann man Löschmittel einbringen ohne Tor zu öffnen.

Brand in Tiefgarage selbst, da wirkt die geschlossene Privat-Garage selbst brandlastsenkend, weil Feuer nicht auf die Autos hinter dem Tor übergreifen kann (jedenfalls nicht schnell).
Das wäre sogar gut.

MfG
duck313

Die wichtigen Angaben zum Sachverhalt verschweigen oder verfälschen die Fragesteller doch immer.

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Hallo,

ich hätte da gern einige Fragen:

Die Frage nach den Eigentumsverhältnissen wurde schon gestellt. Das ist ganz wichtig!
Und: mit wem wurde vorher geredet? Und was wurde dabei vereinbart? Was ist schriftlich vorhanden? Was beweisbar?

Wen hat sie noch wegen der Baumaßnahme gefragt ausser der Feuerwehr? Wer war für die „abgasrechtlichen“ Aspekte zuständig?

Welche Begründung wird für diese „Meinung“ angegeben? Nur eine Meinung ist zu wenig. (Meinen kann ich auch viel …)

Was sagt denn die Fachfirma zu der ganzen Angelegenheit? Ist denn alles ordnungsgemäß und nach den geltenden Vorschriften erstellt worden?

Ob das alles in Ordnung ist, können Laien wohl eher nicht beurteilen.

Das scheint mir eher ein Fall für das zuständige Bauamt zu sein.
Die Nachbarin soll ihre sämtlichen Unterlagen zu der Baumaßnahme zusammensuchen und schauen ob eine entsprechende Genehmigung vorhanden ist. Und erstmal nur in die Richtung regieren, die sich aus der Begründung der Garagenverwaltung ergibt.

Gruß
Jörg Zabel

Ja, das zuständige Bauamt. oder auch ein Sachverständiger, etwa für Hochbau oder auch Brandschutz.

Nach der Muster-Garagenverordnung (nach der richten sich alle Länder-Bauordnungen im wesentlichen) ist es erlaubt, Stellplätze baulich abzutrennen, wenn der Löscheinsatz möglich bleibt. Und das bleibt er wenn es in Tor und den Seitenwänden ausreichend große Lüftungsöffnungen hat, über die man auch Löschwasser oder Löschschaum einbringen kann.

Die Lüftung ergibt sich dann zwangsläufig. Sie ist auch nicht problematisch.

Der Einbau einer abgetrennten Garage auf einem Tiefgaragenplatz ist doch gang und gebe.
Hierzu benötigt man die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft (die i.d.R. keine Einwände geltend machen kann) und die Ausführung muß nach der Garagenverordnung (GaVO) deines Bundeslandes erfolgen (die GaVO gibts es über Google).

Handelt es sich bei dem Garagentor um eine geschlossene Ausfertigung? Wenn sich Aufteilungen innerhalb der Tiefgarage ergeben, handelt es sich meist um eine reine Lüftungssache (Ventilatoren
per Zeitschaltung wurden ja schon aufgeführt). Allerdings gibt es ja auch Rollgitter mit entsprechenden Raupen, durch die mehr als genug Frischluft einfließt, also eine Zirkulation vollkommen gewährleistet ist.
In Regensburg, im Hafnersteig, Neubau Hochweg, Altbau Grunewaldstrasse, sind derartige Konstruktionen gang und gäbe. Kann gerne ein paar Fotos senden.

Im schlimmsten Fall würde ich den Umbau der Garage Deiner Nachbarin empfehlen und zumindest
seitlich mit einem dieser Lochgatter zu ersetzen. Der Diebstahlschutz bleibt bestehen. Irgendwelche „Ausgasungen“, die scheinbar befürchtet werden sind ausgeschlossen.

Ein weiterer Tipp. Ladet den verantwortlichen Feuerwehrmann ein, trinkt einen schönen Kaffee mit Kuchen.
Ein letzter Tipp. Ich bin gelegentlich Hausmeister in einer Anlage mit 68 Parteien, und habe entsprechende Kontakte. Ihr könnt mich erreichen unter [email protected].

Herzliche Grüße Nachtfalke68

Die Nachbarin ist die Eigentümerin der beiden Stellplätze bzw. der Doppelgarage.

Ich war im Urlaub. Daher antworte ich erst jetzt. Ich verweigere oder verschweige nichts.

Danke Herr Zabel,
das sind einige wichtige Fragen, die ich selbst nicht genau weiß, die ich aber der Nachbarin so stellen werde. Damit sollte Sie arbeiten.

Hallo Nachtfalke68,

danke für deinen Beitrag. Ich denke auch, dass es rein um die Lüftungssache geht.

Hallo Herr Zabel,
danke für die Antwort. Das sind einige wichtige Fragen, die ich selbst nicht genau weiß, die ich aber der Nachbarin so stellen werde. Damit sollte Sie arbeiten.

Hallo duck313,

danke für die Fachinfo.
Ich richte das aus und hoffe damit helfen zu können.

Danke für die Info!!!
Jetzt steht schon mal fest, wer Bescheid weiß :smile:

Ok. Die Zustimmung wurde vor Jahren gegeben. Ob das schriftlich hinterlegt ist, weiß ich nicht genau.
Falls das nicht schriftlich hinterlegt ist und jetzt durch den neuen Mitarbeiter der Garagenverwaltung bemängelt wird, was ist dann zu tun? Abriss doch nicht, oder?
Man könnte ja sagen, dass die Garage schon Jahre lang so steht wie sie steht und dass sich bisher keiner gegen die Garage ausgesprochen hat. Daher könnte man das als Zustimmung werten, meine ich.
Die Nachbarin würde notwendige Nachrüstung ganz bestimmt durchführen lassen.