Garagen bei Einkommensteuererklärung

Hallo zusammen,

wäre es möglich, die mit dem Eigentum von Garagen anfallenden Kosten für Pacht und Grundsteuer z. B. als außergewöhnliche Belastung von der Einkommensteuerklärung abzusetzen?

MfG,
Schnuppi

wäre es möglich, die mit dem Eigentum von Garagen anfallenden
Kosten für Pacht und Grundsteuer z. B. als außergewöhnliche
Belastung von der Einkommensteuerklärung abzusetzen?

Wieso denn das ?

weil es halt eine Belastung ist. War nur eine Idee, wenn man die KFZ-Haftplicht ansetzen kann, hätte das vielleicht auch für die Garagen gelten können … :wink:

weil es halt eine Belastung ist. War nur eine Idee, wenn man
die KFZ-Haftplicht ansetzen kann, hätte das vielleicht auch
für die Garagen gelten können … :wink:

Die Begründung kann ich nachvollziehen.

Meine Arbeit belastet mich auch, daher kann ich ja auch die Wege dahin absetzen.

Hallo,

Haftpflicht ist ja auch eine Sonderausgabe, keine agB.
Wenn man eine Garage vermietet, kann man die dafür im Zeitraum der Vermietung anfallenden Kosten allerdings als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung absetzen.

Mit amtsärztlichem Attest, das die medizinische Notwendigkeit einer Garagentherapie nachweist, wäre die Kosten natürlich auch, nach Abzug der zumutbaren Eigenbelastung, als agB abziehbar.

Gruß,
Markus

Hi,

Haftpflicht ist ja auch eine Sonderausgabe, keine agB.
Wenn man eine Garage vermietet, kann man die dafür im Zeitraum
der Vermietung anfallenden Kosten allerdings als
Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und
Verpachtung absetzen.

Was hier aber nicht zum Sachverhalt passt. Warum schreibst du es dann?

Mit amtsärztlichem Attest, das die medizinische Notwendigkeit
einer Garagentherapie nachweist, wäre die Kosten natürlich
auch, nach Abzug der zumutbaren Eigenbelastung, als agB
abziehbar.

nur zur Klarstellung: dies ist völliger Quatsch.

  1. April ist jetzt aber noch nicht, oder?

Schöne Grüße
C.

Hallo,

Haftpflicht ist ja auch eine Sonderausgabe, keine agB.

Wenn man eine Garage vermietet, kann man die dafür im Zeitraum
der Vermietung anfallenden Kosten allerdings als
Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und
Verpachtung absetzen.

Was hier aber nicht zum Sachverhalt passt. Warum schreibst du
es dann?

Als kleinen Denkanstoß…

Mit amtsärztlichem Attest, das die medizinische Notwendigkeit
einer Garagentherapie nachweist, wäre die Kosten natürlich
auch, nach Abzug der zumutbaren Eigenbelastung, als agB
abziehbar.

nur zur Klarstellung: dies ist völliger Quatsch.

  1. April ist jetzt aber noch nicht, oder?

Bis dahin wär der Artikel aber schon archiviert gewesen…

Schöne Grüße
Markus

:wink: