Von unserm Haus aus verläuft eine Stromleitung, die die Garagen ( Eigentum des Nachbarn ) mit Strom versorgen. Auf unsere Stromrechnung.
Ein Stromabnahmezähler über den dort verbrauchten Strom, ist in den Garagen des Nachbarn vorhanden. Dieser hat uns aber bisher noch nicht über diesen Umstand informiert. Seid 2011 hat er nun unseren Strom verbraucht bisher erfolgte aber noch keine Abrechnung ( bzw. Bezahlung von seiner Seite). Da es nun zu einem Sicherungsdefekt kam, ist er Umstand zur Sprache gekommen.
Nun meine Frage, muß ich dem Nachbar weiterhin die Stromversorgung der Garagen gewähren ? Wenn ja wer trägt die Unterhaltungskosten bei Defekten oder Instanhaltungsmassnahmen? Was für einen Strompreis kann ich verlangen ?
Im Grundbuch gibt es keinen Eintrag über diese Stromleitung.
Hoffe mit meinen Angaben kann man die Frage beantworten