Garagen des Nachbarn werden über unseren Stromanschluß gespeißt, wer trägt Kosten für Unterhaltung

Von unserm Haus aus verläuft eine Stromleitung, die die Garagen ( Eigentum des Nachbarn ) mit Strom versorgen. Auf unsere Stromrechnung.
Ein Stromabnahmezähler über den dort verbrauchten Strom, ist in den Garagen des Nachbarn vorhanden. Dieser hat uns aber bisher noch nicht über diesen Umstand informiert. Seid 2011 hat er nun unseren Strom verbraucht bisher erfolgte aber noch keine Abrechnung ( bzw. Bezahlung von seiner Seite). Da es nun zu einem Sicherungsdefekt kam, ist er Umstand zur Sprache gekommen.
Nun meine Frage, muß ich dem Nachbar weiterhin die Stromversorgung der Garagen gewähren ? Wenn ja wer trägt die Unterhaltungskosten bei Defekten oder Instanhaltungsmassnahmen? Was für einen Strompreis kann ich verlangen ?
Im Grundbuch gibt es keinen Eintrag über diese Stromleitung.

Hoffe mit meinen Angaben kann man die Frage beantworten

Und was ist dabei herausgekommen?
Bist du Eigentümer des Hauses in dem du wohnst?

Sowas würde ich immer vermeiden. Bringt nur Ärger.

Das ist jetzt aber ziemlich doof. Man benötigt nur wenig Google-Wissen, um den Zähler so umzuklemmen, dass er nicht alles zählt.
Zudem fallen die Verluste, die auf dem Weg von eurem Zähler zur Garage anfallen, ausschließlich euch zur Last.
Erfahrungsgemäß findet sich bei solchen Konstrukten regelmäßig eine nicht der Länge angemessene Leitung, meist ist sie zu dünn. Es ist dann absolut möglich und wahrscheinlich, dass der Nachbar einen 1400W Staubsauger betreibt und alleine auf der Leitung 100W „verloren“ gehen - diese 100W zählt der Stromzähler in der Garage nicht.

Ich finde, dass das ein unhaltbarer Zustand ist.
Ein Rechtsanspruch seitens des Nachbarn besteht nicht, sagst du. Dann ist das auch so.

Willst du das Verhältnis zum Nachbarn noch retten?
Dann setzt einen Vertrag auf, der Reparaturen und Unterhalt auf ihn abwälzt.
Zudem sollte eine Vergütung vereinbart werden, die einige Prozent über eurem Strompreis liegt.
Problem: Dadurch wird man zum Energieverkäufer. Eigentlich geht sowas nicht.

Unerhört ist, dass der Umstand euch nicht angezeigt wurde.
Ich persönlich würde dem Nachbarn recht deutlich zeigen, was meine Meinung ist.
Sicherung aus, Kabel kappen.
Aber dann ist das nachbarschaftliche Verhältnis wohl unrettbar zerstört.
Aber Hallo: Der klaut ja seit 5 Jahren euren Strom!
Den Zähler muss er doch sehen, den Umstand kennen!
Das ist wirklich frech.

Ich nehme an, ihr seid beide Eigentümer.

Wer hat denn das gebaut? Habt Ihr das Haus gekauft? Wusste der Nachbar überhaupt von der Versorgung von Euch?

Wieviel Strom ist es denn? Wenn er dort keine Heizung betreibt, nur 2 Mal kurz Licht, wenns dunkel ist, dann reicht vielleicht ein Kasten Bier.

prinzipiell darfst Du ihm keinen Strom nach Menge verkaufen, aber z.B. pauschal den Kasten Bier nehmen.

Natürlich solltest Du die Leitung nach Möglichkeit kappen. Wenn es aber für den Nachbarn einen irrsinnigen Aufwand bedeuten würde (z.B. weil Euer Grundstück zwischen seinem und Garage ist), dann werdet ihr auch eine Einigung finden. Notfalls kontrollier den Verbraucht mit einem Zwischenzähler für 20€.

Das ist ja wirklich ein starkes Stück.

Ich würde dann mal den derzeitigen Zwischenzählerstand festhalten und versuchen, den Zählerstand von 2011 herauszufinden.
Entweder hat der Nachbar glaubhafte Unterlagen (Quittung o.ä.) darüber, wie er mit dem Voreigentümer Deines Hauses „abgerechnet“ hat oder Du hast die Möglichkeit mit dem Voreigentümer direkt Kontakt aufzunehmen.
Dann erst kann man den Rahmen erkennen, in dem sich der Verbrauch bewegt.

Erstattung: Verbrauch * derzeitigem kwh-Preis
und wenn der Nachbar einen Funken Verstand hat, dann rundet er von sich aus großzügig auf.
Es ist dabei egal, ob er Dir das bar Kralle oder umgerechnet in Kästen Bier erstattet.
Wenn er cent-genau erstattet, dann wäre bei mir die Leitung übermorgen abgeklemmt.

Im Grundbuch gibt es keinen Eintrag über diese Stromleitung.

Im Grundstückskaufvertrag auch nicht?

.

oder (je nach Bundesland) im Baulastenverzeichnis?

Möglichkeit ist, einen Zwischenzähler bei euch im Haus einzubauen (Stichwort Leitungsverlust und Manupulation vom Nachbarn), diese haben die Größe von Sicherungsautomaten. Darüber Abzurechnen und Anteilsmäßig die Grundkosten auch auf dem Nachbar umzulegen, denn Stromkosten ist ja mehr als nur der kWh-Preis.

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Nun meine Frage, muß ich dem Nachbar weiterhin die Stromversorgung der Garagen gewähren ?

Nein ! Und das sollte man auch jetzt strikt ablehnen !

Wenn ja wer trägt die Unterhaltungskosten bei Defekten oder Instandhaltungsmassnahmen?

Frage stellt sich nicht wirklich. Wenn man sich auf Stromlieferung einlässt, dann muss alle Kosten der Nachbar tragen. Darüber müsste man eine schriftliche Vereinbarung treffen.

Was für einen Strompreis kann ich verlangen ?

Den Preis, den man selbst bezahlt. Man darf nicht mehr verlangen, die Energieversorger verbieten das. Weiterverkauf ist untersagt.

Man würde hier Strom berechnen, so wie man es auch bei einem Untermieter etwa abrechnen würde. Zwischenzähler und Preis/kWh nach eigener Rechnung.

Der Zwischenzähler sollte aus Gründen der Manipulationssicherheit im Haus des Stromlieferanten montiert sein.

Zum Schluss würde mich mal interessieren, ob man das Haus erst 2011 gekauft hat ? Der Garagenanschluss ist also vom Vorbesitzer vorgenommen worden und man hat den neuen Eigentümer nicht darüber informiert ?


MfG
duck313

Hallo,

der Stromversorger wird die Leitung zu den Garagen sicher so umverlegen, daß euer Zähler zukünftig umgangen wird.
Die Zähler in den Garagen sind bestimmt schon jetzt beim Stromversorger angemeldet und wurden von ihm abgelesen. Da kannst du ausrechen lassen, was du an Stromverbrauch in den letzten Jahren zu viel bezahlt hast.

Sicher, ich habe einige Leitungen verlegt, ohne dies den Stromversorger zu melden, das Einzige was dieser Gemeldet bekommt ist der Hauptanschluss, alles was davon weiter geht z.B. vom zähler zur Steckdose ist nicht dessen interesse.

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Frage nicht verstanden?
Lies nochmal, vielleicht hilft es.

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Hallo Naseweis,

ich habe nicht auf deinen Beitrag sondern auf das UP von Zaunkrone geantwortet!

Gruß

hucklebeeri

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das hast du ganz offensichtlich nicht. denn mit der fragestellung hat dein posting ziemlich genau NICHTS zu tun.