So ist es.
Hallo Jörg,
Sollte Deine Vermieterin/Vermieter wider Erwarten die Miete erhöhen, dann teile Ihr/Ihnen mit, dass Du die Mieterhöhung nicht anerkennst , da die Arbeiten Instandhaltung gemäß §§ 535 und 536 BGB bei der Mietsachen darstellen und auf die Mieter nicht umgelegt werden können und dürfen.
Dies auch nicht, da in dem Garagenmietvertrag keine Betriebskosten nach der Betriebskosten-Verordnung als auch keine Instandhaltungskosten für die Mietsache nicht vereinbart werden können und auch nicht vereinbart wurden. Das Gleiche ist auch bei der Erhöhung aus den gleichen gründen nicht gestattet, da es den/die Mieter unangemessen benachteiligen würde (BGH). Dies trifft auch bei der Instandsetzung des Garagenhofes zu. Sollte sich die Vermieterin /VermieterIn mit der Erhöhung der Garagenmiete durchsetzen wollen, müsste sie Dich auf dem Klagewege dazu zwingen. Dies dürfte jedoch für die vorgenannten nicht erfolgreich sein, da es sich bei den Garagentorschlich nicht um Wohnraum im Sinne des Mietrechts handelt sondern zum Gewerbemietrecht. Folglich auch kein Klagerecht auf Zustimmung auf eine Mieterhöhung bei der Garage. Es sei denn, dass sie den Nachweis erbringen könne, dass in der Umgebung die Garagenmieten wesentlich höher liegen.
Mit freundlichem Gruß Willi
Hier kann ich leider nicht weiterhelfen.
Gruß
hausblick
Hallo,
da würde ich doch erstmal abwarten, ob überhaupt eine Erhöhung erfolgt und wenn ja, mit welcher Begründung.
Gruß
Stefan
Hallo Lendzy,
es ist tatsächlich eingetreten - die Mieterhöhung lag gestern im Briefkasten. Gleich um 25%.
Wenn ich nicht innerhalb 14 Tage zustimme, dann wird ordentliche Kündigung angekündigt.
Ich werde nicht zustimmen, weil der jetzige Mietpreis bereits meine Grenze ist.
Gruß
Jörg
Hallo Stean,
es ist tatsächlich eingetreten - die Mieterhöhung lag gestern im Briefkasten. Gleich um 25%.
Wenn ich nicht innerhalb 14 Tage zustimme, dann wird ordentliche Kündigung angekündigt.
Ich werde nicht zustimmen, weil der jetzige Mietpreis bereits meine Grenze ist.
Gruß
Jörg
Wenn nur eine Garage vermietet worden ist, kann der Vermieter die Miete problemlos erhöhen und das Mietverhältnis problemlos kündigen. Bei einer Mieterhöhung haben Sie ein Kündigungsrecht bevor die neue Miete durchgreift.
Hallo Frau Weber,
danke für Ihre Antwort.
Die Mieterhöhung gilt ab 1.11.2010 und wie ist das mit der 3monatigen Kündigungsfrist nach Mietvertrag vereinbar??
Gruß
Jörg
Wenn nur eine Garage vermietet worden ist, kann der Vermieter
die Miete problemlos erhöhen und das Mietverhältnis problemlos
kündigen. Bei einer Mieterhöhung haben Sie ein Kündigungsrecht
bevor die neue Miete durchgreift.
Hallo Carola,
jetzt wollte ich mich doch nochmal melden.
Am 24.12.2010 erhielt ich die fristgerechte Kündigung zum 31.3.2011. Garage und Schlüssel haben wir dann auch zurückgegeben.
Jetzt steht 2x die Woche eine Anzeige in den kostenlosen Werbezeitungen, wo die Garage für 50€ angeboten wird.
Solange die Anzeige erscheint ist die Garage nicht vermietet und die Vermieterin bekommt keine Miete.
Vielleicht merkt Sie jetzt, daß 50€ etwas viel sind dafür.
Gruß
Jörg
am besten Du schaust Dir mal diese website an http://zapf-garagen123.de dort kann mann auch die Preise von verschiedenen Herstellern miteinander vergleichen:smile: ich fand es sehr hilfreich:smile: