Liebe/-r Experte/-in,
ich habe voriges Jahr eine Garage gemietet, auf unbestimmte Zeit, mit 3 Monate Kündigungsfrist.
Zum 1. 8. 2010 wurden die Garagen verkauft und das Mietverhältnis ging auf die neue Besitzerin über.
Gerade wird der Garagehof befestigt und die Garagenfassade und Tore neu gestrichen.
Ich vermute, daß in Kürze uns eine Mieterhöhung ins Haus steht.
Was muß ich da beachten?
Beispiel: Habe ich oder die Eigentümerin eine außerordentliches Kündigungsrecht, wenn ich die Mieterhöhung nicht zustimme?
Muß ich während der Kündigungsfrist die erhöhte Miete zahlen oder nur die alte Miethöhe?
Andererseits sind das nur Reparaturarbeiten gewesen und keine Modernisierungen etc…
Danke für Ihre Antwort und Mühe im Voraus.
Gruß
Jörg