Hallo!
Ich habe da mal eine Frage…
Die Partei A wohnt in einem Haus mit einer Hofeinfahrt und 3 Garagenausfahrten.
Auf der Seite, auf der sich das Haus befindet, ist kein Gehweg vorhanden. Die Hofeinfahrt grenzt also direkt an die Straße und vor den Garagen ist nur ein kleines Stück gepflastert.
Auf der gegenüberliegenden Seite befindet sich durch eine Regenrinne von der Straße getrennt eine Art Fußweg. Dieser Fußweg ist nicht gepflastert und hat keinen Bordstein, sondern ist wie die Straße geteert. Nur diese Regenrinne trennt ihn von der Straße.
Nun wird auf diesem Gehweg so geparkt, dass die Partei A nur mit mehrmaligem Zügen und hin und her aus der Garage und der Hofeinfahrt kommt.
Ist das schon eine Behinderung? Kann man mit dem Schild „Ausfahrt freihalten - auch gegenüber“ etwas bewirken?
Danke für die Hilfe!
Nun wird auf diesem Gehweg so geparkt, dass die Partei A nur
mit mehrmaligem Zügen und hin und her aus der Garage und der
Hofeinfahrt kommt.
Ist das schon eine Behinderung? Kann man mit dem Schild
„Ausfahrt freihalten - auch gegenüber“ etwas bewirken?
Danke für die Hilfe!
Hallo Manuela,
Ich verkneif mir mal die Frage, warum Frauen nicht ein-bzw. ausparken
können
(Scherz,nich bös sein)
Grundsätzlich ist das Parken auf Gehwegen(wenn es denn einer ist)
nicht erlaubt, es sei denn es ist erlaubt auf dem Seitenstreifen zu parken.
Da musst du dich mal schlau machen, als was das hinter der Regenrinne bei der Stadt oder Gemeinde geführt wird.
Du als Privatperson, kannst auf deinem Grundstück soviele Schilder aufstellen wie du willst. Rechtskräftig werden die aber nicht.
grüsse borthi