Garagenanbau Genehmigung

Hallo zusammen,
wir haben gestern einen Kaufvertrag für ein Haus unterschrieben. Der Eigentümer versicherte uns, dass allen Genehmigungen vorhanden sind.
Leider haben wir festgestellt, dass zwar der Gebäudeanbau der Garage, der Zustimmung der Nachbarn und der Bauaufsicht gegeben hat, aber „nur“ als Nebenräume genutzt werden dürfen. Der jetztige Eigentumer hat allerdings neben der Garage angrenzend eine Küche mit Kuppelfenster stehen. Der Anbau liegt direkt an einem Privatweg zu einem Mehrfamilienhaus mit Eigentümern. Diese stimmten dem Anbau zu, über eine Grage mit Abstellraum und/oder Unterstellmöglichkeit.
In den Zeichnungen war die Küche immer so eingezeichnet wie sie jetzt ist, in anderen Unterlagen die wir jetzt erst bekommen haben, steht dieser Raum nun als Abstellraum mit Gas, Wasser und Strom Anschluss.
Komischerweise hat die Bauafsicht, 2 Jahre später den Bau begutachtet und bestätigt, dass dieser ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Weiterhin steht dann aber, dass dieser nur als Abstellraum und Gartenzimmer genutzt werden dürfe. Die Küche stand zu dem Zeitpunkt aber schon drin.
Ist dies eine arlistige Täuschung vom Eigentümer??
Wie sind die Chancen dass die Küche weiterhin so genutz werden darf?
Wie sollen wir am Besten vorgehen?
Das ganze Vorgehen ist auch mit einem Makler verbunden.
;-(((
Bitte um schnelle Antworten… DANKE

Hallo,

wir haben gestern einen Kaufvertrag für ein Haus
unterschrieben. Der Eigentümer versicherte uns, dass allen
Genehmigungen vorhanden sind.

Im Kaufvertrag steht sicher auch wann alle Rechte, Pflichten, Risiken usw. übergehen. Damit seid Ihr mit im Boot, vielleicht sogar alleine im Boot.

Leider haben wir festgestellt, dass zwar der Gebäudeanbau der
Garage, der Zustimmung der Nachbarn und der Bauaufsicht
gegeben hat, aber „nur“ als Nebenräume genutzt werden dürfen.

Wann wurde das festgestellt? Und wie? Das hätte vor Unterschrift unter den Vertrag geklärt werden müssen.

Ist dies eine arlistige Täuschung vom Eigentümer??

Schwer zu sagen …

Wie sind die Chancen dass die Küche weiterhin so genutz werden
darf?
Wie sollen wir am Besten vorgehen?

Die ganze Angelegenheit ist reichlich unklar. Was wurde wann genehmigt? Oder auch nicht? Und was ist - bei mehr oder weniger weiter Auslegung der baulichen Bestimmungen - möglich, bzw. wird geduldet?

Da muss eine rechtskundige Person ran, die die Angelegenheit auseinander nimmt und von allen Seiten betrachtet, wahrscheinlich auch mit Akteneinsicht beim Bauamt. Lokale Gegebenheiten (z. B. Bebauungsplan) müssen berücksichtigt werden. Ich fürchte, Ihr werdet um einen Anwaltsbesuch mit Rechtsberatung nicht herumkommen, es dürfte gut investiertes Geld sein.

Das ganze Vorgehen ist auch mit einem Makler verbunden.

Was hat der damit zu tun? Der Makler ist sicher erstmal nicht im Boot.

Gruß
Jörg Zabel

Dazu solltest Du einen Anwalt befragen. Hier geht es nicht mehr nur um Baurecht (öffentliches Recht) sondern um privates Recht (Zustimmung Nachbar, Makler, Vorbesitzer etc.)

Grüße Mathias

Hallo
Diese ganzen Fragen klärt man i.d.R. vor der Kaufvertragsunterzeichnung - bzw. sollte sich tunlichst an diese Reihenfolge halten, um derartigen späteren Ärger zu vermeiden.

Wohin zielt nun eigentlich die Fragestellung

  • da unter „Behörden“ - nur wegen der fehlenden Baugenehmigung Richtung nachträglicher Erhalt einer Genehmigung (Baurecht)?
  • oder Richtung arglistige Täuschung = Vertragsrecht/Allgemeine Rechtsfragen? (Rückabwicklung des Vertrags, Schadensersatz)

Der Eigentümer versicherte uns, dass allen Genehmigungen vorhanden sind.

und das wurde hoffentlich auch schriftlich im Kaufvertrag so fixiert?
wie lautet ansonsten die Formulierung im Kaufvertrag hinsichtlich Gewährleistung/Gewährleistungsausschluss?
steht da z.B. der übliche Spruch in Richtung „ohne jegliche Gewährleistung, gekauft wie gesehen“

Ist dies eine arlistige Täuschung vom Eigentümer??

Habt ihr Einsicht in die Bauakten verlangt?
Hat der Verkäufer auf Nachfragen unwahre Angaben gemacht?
In welcher Form, wie könnt ihr das beweisen?
Eine arglistige Täuschung ist es z.B. nicht, wenn einen die näheren Umstände zunächst gar nicht interessieren und die sich später anders erweisen, als man es sich gewünscht hätte.

Grüsse Rudi