Hallo,
in einer stark frequentierten Wohnstraße gibt es u.a. ein MFH, in dem sich eine kleine Garage mit zugehöriger Auffahrt (abgesenkte Bordsteinkante) befindet. Diese Garage ist so klein, dass seit vielen Jahren kein PKW eingestellt wurde. An der Garagentür befindet sich ein Schild die Auffahrt Tag und Nacht frei zu halten. Genutzt wird die Garage seit Jahren von einem Gewerbebetrieb zur Lagerung von Materialien. Seit vielen Monaten steht auf der Auffahrt ein Schuttcontainer, der leider erstens nicht schön aussieht und zum Anderen leider auch nicht immer leise gehandhabt wird. In dem MFH gibt es bis auf dieses eine Gewerbe nur Wohnungen. Gibt es eine Handhabe gegen das dauerhafte Aufstellen dieses Schuttcontainers?
Danke!
Vermutlich schon. Man muss prüfen lassen ob die Nutzung der Garage für andere Zwecke als Autoabstellen, hier offenbar sogar gewerblich, zulässig wäre. Dann klärt sich auch ob ein dauerhaftes Aufstellen eines Schuttcontainers zulässig ist.
Überhaupt, woher kommt der Schutt ? Ist das eine Baufirma, die dort Werkzeug und Material lagert und bei Rückfahrt von auswärtigen Baustellen den Schutt mitbringt und in Container umpackt ?
Die Firma arbeitet doch nicht in dem MFH ?
Wendet euch ans Ordnungsamt der Gemeinde/Stadt.
MfG
duck313
Ja, bei Rückfahrt von Baustellen wird im Container Baua- und Installationsschutt/-Abfall entsorgt. Den Hauseigentümer und das OA interessiert das nicht. Selbst ein neben dem Schuttcontainer geparkter PKW von Firmenangehörigen, der mit der Fahrzeugfront ca. 30 cm in den öffentlichen Fußweg ragt wird vom OA toleriert. Aber der Mieterhöhung muss man zustimmen und bekommt auf Anfrage zu hören, ob man denn bereits mit dem Firmeninhaber gesprochen habe…
Nur für den Grundstücksbesitzer.
Alleine gegen den Lärm könnte man „von aussen“ vorgehen. Aber dazu sind etliche Kriterien zu erfüllen.
Nicht zuletzt darf man den Bereich des abgesenkten Bordsteins auch ohne das Schild „Einfahrt freihalten“ nicht zuparken.
Dass die Garage nicht als PKW-Parkplatz genutzt wird, ist davon völlig abgekoppelt und alleinige Sache des Eigentümers oder Mieters. Auch in die kleinste Garage passt im Zweifelsfall ein Motorrad oder ein Quad …
Übrigens braucht die Welt keine Blockwarte.
Ja schon, aber wenn man als Mieter genau darüber bzw. daneben wohnt ist das gute Wohnumfeld dahin!
Da liegst du mit ziemlicher Sicherheit falsch:
https://www.immobilienscout24.de/eigentuemer/ratgeber/rechte-pflichten/aktuelle-urteile/garagenverordnung.html
Hoch lebe der deutsche Michel …
Aber es geht in der Sache ja auch nicht um die „Garage“, sondern um den Container.
Hallo Duck,
es gibt verschieden Gesetze zur Nutzung von Garagen.
In NRW gilt:
Egal was in der Garage gelagert wird: Der PKW muss rein passen!!
Sonst ist es eine Ordnungswidrigkeit.
Ging die Tage auch durch NRW Sender.
Deshalnb steht vermutlich der Container davor, lach…
Damit kann der Garageneigentümer seine Garage nicht mehr nutzen.
Die Frage ist: Darf sie trotzdem vollgestellt sein!!??
Soll nur eine Ergänzung sein,
Werner