Garagenausbau

Hallo,
wir überlegen wegen Platzmangel die Garage zum Wohnraum auszubauen. Die Garage steht an der Grenze zum Nachbarn. Hat man überhaupt eine Chance, hierfür eine Baugenehmigung zu bekommen? (Würden natürlich keine Fenster zum Nachbarn einbauen.)
Gruß,
Werner

Auch hallo,

Garagen dürfen direkt an die Grundstücksgrenze gebaut werden, Wohnräume nicht. Egal wohin die Fenster gehen.

Wenn du sicher bist, dass der Nachbar das duldet und dich nicht verpfeift, deshalb stillschweigend machen.

Gruß
Peter

Um Gottes Willen
Hallo,

Wenn du sicher bist, dass der Nachbar das duldet und dich
nicht verpfeift, deshalb stillschweigend machen.

Solche Ratschläge sind geeignet einen deftigen Bussgeldbescheid und schlimmsten Falls eine Abrissanordnung der Behörde zu erhalten.

Stelle den Bauantrag bzw. gehe vorab zum Bauamt und sprich mit denen darüber. Garagen könne auf die Grundstückgrenze gesetzt werden, wenn sie nicht länger als 8 Meter sind. Das ist nahzu einheitlich in allen 16 Bauordnungen in Deutschland geregelt.

Gruss Christian

Vorsicht !
Hallo,

Wenn du sicher bist, dass der Nachbar das duldet und dich
nicht verpfeift, deshalb stillschweigend machen.

Das ist kein guter Rat und kann viel Ärger bringen.
Also Finger weg davon.

Gruß Andreas

Hallo,

vielleicht könnte es so gehen:

zuerst musst du die planungsrechtliche Zulässigkeit feststellen (bzw. feststellen lassen, es ist etwas kopliziert und muss hundertprozentig gesichert sein). Liegt die bisherige Garage z.B. in der überbaubaren Fläche eines Bebauungsplanes? Lässt die rechnerische Ausnutzung GRZ und GFZ noch die Erweiterung zu? Und so weiter …

Dann könnte das bauordnungsrechtliche Abstandsproblem (Wohnraum statt Garage auf der Grenze) gelöst werden, indem du den Nachbarn (gegen Ausgleichszahlung, leider) dazu bewegst, eine Abstands-Baulast auf seinem Grundstück eintragen zu lassen. Deinen verlorengegangenen Stellplatz musst du woanders nachweisen oder (noch eine Ausgleichszahlung, jaja) der Gemeinde ablösen.

Das oberste Prinzip ist: Offenlegen deiner Absichten gegenüber der Baubehörde und deinem Nachbarn! Alles andere kann irgendwann Abriss und Bussgeld bedeuten.

Hoffentlich habe ich nicht irgendetwas übersehen?

Kira

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Peter,

Sollte dich ein neidischer oder missgünstiger Nachbar melden,
sind deine Chancen trotzdem nicht schlecht. Nach meinen
Erfahrungen sind die Leute im Bauordnungsamt, oder wie immer
das bei dir heißt, nicht scharf darauf, Leute bei Verstößen zu
ertappen.

Na da kenne ich aber auch genug andere Fälle von einem entsprechend spezialisierten Kollegen. Und auch hier bei uns in der Gemeinde hat es durchaus schon Abrisse von Schwarzbauten gegeben und wird es auch in Zukunft wieder in nicht ganz kleiner Zahl noch geben.

Sorry, aber vorsätzlich einen Schwarzbau in die Gegend zu stellen, ist schon ziemlich dämlich und kann ganz schnell ganz teuer werden, denn die ganzen Verfahrenskosten gehen zu Lasten des Bauherren. Mal abgesehen davon haben nicht viele das Gemüt ggf. über Jahre hinweg sich vor Gericht herumzustreiten, nur um dann am Ende mit einer Riesenrechnung da zu stehen und den Bagger anrücken zu sehen (auch den schickt im Zweifelsfall die Behörde, wie bei uns in der Stadt gerade mal wieder vor einigen Wochen in einem Fall passiert).

Dabei ist es doch so einfach. Mit dem Nachbarn reden und ggf. gegen kleines Geld eine Abstandsbaulast eintragen, mit der zuständigen Baubehörde sprechen (nicht nach dem Motto, „ich will“, sondern immer nach dem Motto „ich habe ein Problem, ich weiß, eigentlich geht es nicht, aber vielleicht fällt ihnen ja was ein“) und schon läuft die Sache ganz legal oder man lässt es eben lieber bleiben.

Gruß vom Wiz

Danke für die Antworten. Werde also beim Bauamt nachfragen (wollte vorher nur abklären, dass die mich nicht gleich „rausschmeißen“).
Gruß,
Werner

Missverständnisse
Hallo,

Und auch hier bei uns in der Gemeinde hat es durchaus schon
Abrisse von Schwarzbauten gegeben

Bei uns auch. Aber hier geht es nicht um Schwarzbau, sondern um Umnutzung. Das Schlimmste, was passieren könnte, wäre die Aufforderung zum Rückbau in eine Garage. Deshalb hatte ich auch geraten, nicht allzuviel zu investieren.

Sorry, aber vorsätzlich einen Schwarzbau in die Gegend zu stellen,
ist schon ziemlich dämlich und kann ganz schnell ganz teuer werden,

Nochmal: Es geht hier nicht um Schwarzbau, sondern um Umnutzung.

Dabei ist es doch so einfach. Mit dem Nachbarn reden und ggf.
gegen kleines Geld eine Abstandsbaulast eintragen,

Ich will nicht die Hand ins Feuer legen, aber nach meinen Erfahrungen hat das keinerlei Chance. Sonst hätte ich nicht den jetzt kritisierten Tipp gegeben.

Inzwischen bekam ich Mitteilung von MOD Andreas Stein, dass mein Beitrag gelöscht wurde, mit der Aufforderung:

„Bitte gebe in Zukunft Tips, die sich an die gesetzlichen Vorschriften halten.“

Ein letzter Hinweis: Was ich vorgeschlagen habe, war keine Straftat. Unter der Voraussetzung, dass das Bauordnungsamt sich darum kümmert, was nicht sicher ist, wäre es eine Ordnungswidrigkeit. So wie falsch Parken.

Aber, keine Sorge, lieber MOD, kommt nicht mehr vor. Ich werde in diesem Brett nicht mehr schreiben.

Gruß
Peter