Familie A wohnt in einer Eigentumswohnung. Es existiert eine gemeinsame Garage, in der Familie A einen Parkplatz sein eigen nennt. Nach einigen Jahren ist die gepflasterte Ausfahrt in der Mitte ausgefahren und das Fahrzeug von Familie A sitzt beim Ausfahren aus der Garage an den Begrenzungssteinen zum Gehsteig, mit dem Unterboden auf.
Familie A hat den Verwalter informiert und die Beseitung des Mangels wurde auf der Eigentümerversammlung beschlossen.
Frage: In welcher Zeit muß der Mangel abgestellt werden? Familie A kann ja die Garage nicht mehr nutzen.
Welche Rechte hat Familie A und an wen sind evtl. anfallende Kosten durch die nicht mögliche Nutzung des Stellplatzes zu richten?
Im Rahmen einer ordnungsmäßen Verwaltung des Gemeinschaftseigentums muss der Verwalter schon zügig handeln…
In Unkenntnis des Umfangs der Arbeiten kann man keine genaue Zeit festlegen.
Wenn es teurer wird, muss er schon die Zeit haben mehrere Angebote einzuholen. Mit Besichtigung der Baustelle, Terminabsprachen, Leistungsverzeichnis erstellen, Blanketten an andere Anbieter, Angebote abwarten, werden die Vorarbeiten schon 3-4 Wochen dauern.
Die beauftragte Firma wird dann auch nicht unmittelbar einen Termin frei haben … 6 Wochen bis zum ersten Spatenstich würde ich als nicht unüblich ansehen.
Sofern der Nutzer selbst Miteigentümer ist, bleibt er auf den Kosten sitzen.
Ist er allerdings Mieter kann er die Miete entsprechend mindern.
gruß n.
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Ist er allerdings Mieter kann er die Miete entsprechend
mindern.
Sollte der Mieter damit nicht etwas vorsichtig sein? Immerhin entstand der Mangel nicht von heut auf morgen - der Mieter hätte sich so rechtzeitig melden können, dass gar kein Nutzungsausfall entstanden wäre.
Gruß
loderunner (ianal)