Garagenbau des Nachbarns rechtens?

mein Nachbar erstellte seine Garage vor 40 Jahren in Grenzbauweise (Hanglage)
Jetzt stellte sich heraus, dass seine Garage von der Grenze ca. zehn Zentimeter auf seiner Seite zurückgesetzt ist.

Ist diese Bauweise überhaupt erlaubt?
Oder müsste er sich nicht an die Grenzbauweise oder an die 2,5 Meter Abstand halten, die im Nachbarschaftsrecht Baden Württemberg vermerkt sind?
Denn er will auf diese 10 Zentimeter jetzt Einfluss haben, da seine Garagenwand vom Erdreich her nicht mehr dicht ist. Und das nach 20 Jahren - so lange steht unser Haus nämlich schon. Jetzt verlangt er nämlich von mir und meinem Mann, dass wir 20 Zentimeter Erde abtragen sollen und eine Trinage bauen sollen.

Hallo,

ich bin ein absoluter Laie auf dem Gebiet, aber wenn der Bau der Garage bereits nicht rechtens war, dann dürfte die Forderung Eures Nachbarn auch nicht tragbar sein. Aber um absolut sicher zu gehen, würde ich einfach mal einen Anwalt aufsuchen und um eine erste Einschätzung bitten.

Danach wisst ihr mehr und könnt ruhiger schlafen. Wünsche Euch viel Erfolg.

Tut mir sehr leid, leider habe ich davon keine Ahnung.

Gruß Kalli

Hallo Stefani_E,
da ich in Nordrhein-Westfalen lebe und das Baurecht Landesrecht ist, kenne ich mich mit dem Baurecht in Baden Württemberg nicht aus. Allerdings ist ein Grenzabstand von ca, 10 cm durchaus noch als Grenzbebauung zu werten, da eine Grenze nie „messerscharf“ definiert sein kann und in der Praxis eine Bandbreite von einigen Centimeter besitzt. Zudem sind auch bauseitig einige Centimeter Abweichung zu tolerieren. Als verantwortungsvoller Bauherr hatte Dein Nachbar seine Garage mit einem geringen „Sicherheitsabstand“ grenzständig errichtet und somit Dein Eigentum auf keinen Fall überschreiten wollen. Möglicherweise hatte er auch vor, später Putz oder Riemchen anzubringen ohne die Grenze zu überschreiten.
Wenn Dein Nachbar seine feuchte Garagenwand sanieren (abdichten) will, so sollte dies ihm nach dem Nachbarrecht (Landesrecht) erlaubt sein und ihm wäre von Dir für die Sanierungszeit die Benutzung Deines Grundstückes dafür zu erlauben. Daß Du jedoch ihm eine Dränung baust, ist m.E. viel zu viel verlangt.
Es handelt sich ja um einen Baumangel an seiner! Wand, die er beseitigen will. Anders sähe es aus, wenn die Ursache für seine Feuchtigkeit von Dir verurscht würde, weil Du möglicherweise Dein Regenwasser gegen seine Garagenwand laufen lässt.

Nach der nordrhein-westfälischen Bauordnung sind Garagen, soweit sie 9 m Länge nicht überschreiten, ohne eigene Abstandsflächen und in den Abstandsflächen anderer Gebäude zu errichten erlaubt. Hier wäre also ein Grenzabstand in beliebiger Größe möglich, sofern Die Garage an der Grenze nicht länger als 9 m wäre.
Ich hoffe, Dir mit diesen Ausführungen etwas helfen zu können. Viele Grüße aus Wesel
Norbert