Garagendach als Terasse nutzen

Ich habe mein Garagendach mit einer Brüstung versehen und als Terrasse für meine Mieter nutzbar gemacht.
Jetzt tritt mir das Bauordnungsamt auf die Füße und sagt, da die Garage grenznah gebaut wurde, brauche ich für die Brüstung
(lt.Amtsdeutsch Umwehrung) eine Baulast des Nachbarn.
Was wenn dieser diese verweigert.
Für die Garage selbst bracuhte ich auch keine Genehmigung des Nachbarn und nun wg einer Umwehrung ?

Gruß Heike

Hallöchen,

Für die Garage selbst bracuhte ich auch keine Genehmigung des
Nachbarn und nun wg einer Umwehrung ?

einerseits ändert sich die Höhe des Bauwerks, andererseits ändert sich die Nutzung. Während normalerweise niemand auf eine Garage rumkriecht, ist dies bei einer Terrasse schon mal öfter der Fall. Auf der Terrasse hast Du einen feinen Ausblick auf das Nachbargrundstück.

Ich bin zwar kein Baufritze, aber zu dem Thema dürfte es ca. 135.000 Bauvorschriften geben.

Wenn Du aber keine Probleme mit Deinem Nachbarn hast, sollte das ganze eigentlich kein Problem sein.

Gruß
Christian

Das Problem kenne ich und habe mich daher damit beschäftigt. Wir möchten auf der Grenzgarage (ca. 3,25m breit) nur einen Balkon von ca. 1,25m abgrenzen.

ABER: Selbst wenn ein Balkon genehmigungsfrei generell nur einen Abstand von 2 Metern zum Nachbargrundstück haben muss, darf man auch dann nicht diesen Teil von der Garage abgrenzen ohne Baulast. Die gesamte Garage als Balkon zu nutzen ist damit eh nur mit Baulasteintragung möglich, das ist richtig.

Und jetzt wird es noch dubioser: Der Balkon darf auch nicht auf der Garage abgestützt sein, das heißt, er muss frei schweben!! Dann kann niemand etwas sagen. Soweit unser Bauamt!

Gruß
Jeanny

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Wunder in Ämtern
Hi,

Und jetzt wird es noch dubioser: Der Balkon darf auch nicht
auf der Garage abgestützt sein, das heißt, er muss frei
schweben!! Dann kann niemand etwas sagen. Soweit unser Bauamt!

ich glaube, wenn man das hinbekommt, sollte man nicht als erstes zum Bau-, sondern zum Patentamt.

Grüße
Christian

Hi,

Und jetzt wird es noch dubioser: Der Balkon darf auch nicht
auf der Garage abgestützt sein, das heißt, er muss frei
schweben!! Dann kann niemand etwas sagen. Soweit unser Bauamt!

ich glaube, wenn man das hinbekommt, sollte man nicht als
erstes zum Bau-, sondern zum Patentamt.

Ich denke, du hast mich richtig verstanden, trotzdem nochmal zur Klarstellung: Frei schwebend (das ist allerdings tatsächlich der Ausdruck, den das Bauamt benutzt hat) bedeutet, er darf nur an der Mauer oder sonstwie befestigt sein, aber nicht aufgestützt auf der Garage.

Das ist innerhalb der Bauphase kein großes Problem, nur der nachträgliche Bau ist schwierig. Ich denke (müsste so sein), dass er auch mit Stützen auf dem Erdboden erstellt werden darf, NUR darf er eben nicht auf der Garage abgestützt sein. Das ist total lächerlich, auf der einen Seite wäre er „frei schwebend“ nämlich komplett genehmigungfrei, in gleicher Größe an gleicher Stelle braucht man dann Genehmigung des Nachbarn.

Hi,

„frei schwebend“ ist ein üblicher Fachausdruck… Leider nix für’s Patentamt.

Wußtest Du, das die Gummifutt ein übliches Werkzeug vieler Handwerker ist? Ingenieure und Handwerker, vor allem am Bau, haben oft eine recht blumige Sprache :wink:

Schönes Wochenende
Goosi

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Hallo Goosi,

Wußtest Du, das die Gummifutt ein übliches Werkzeug vieler
Handwerker ist? Ingenieure und Handwerker, vor allem am Bau,
haben oft eine recht blumige Sprache :wink:

Unter Gummifutt könnte ich mir zu dieser Uhrzeit was anderes vorstellen. Aber: Was istes denn nu ??

schmunzelnder gruß

dennis

Aufklärung :wink:

Unter Gummifutt könnte ich mir zu dieser Uhrzeit was anderes
vorstellen. Aber: Was istes denn nu ??

Hi Dennis,

so wird der Gummibecher zum Zubereiten von kleinen Gipsmengen bezeichnet. Kennt eigentlich jeder Heimwerker, nur eben nicht unter dem Begriff…
Ein Freund fragte mal in einem Baumarkt eine Verkäuferin nach diesem Utensil…er kam erst gar nicht auf die Idee, daß sie darunter etwas anderes als den Becher verstehen könnte… War echt lustig!

Schönes Wochenende
Goosi

Jetzt wo du es sagst…
…fällt mir ein, daß ich das Ding auch schon mehrfach in den Händen hatte…

gruß

dennis