ich habe eine Frage:
Mein Nachbar hat auf seine Garage ein neues Dach aufgesetzt. Auf der rechten Seite hat er dabei ca. 20 cm über meinem Grundstück übergebaut in einer Höhe von ca. 2 bis 2,50 m. Ich habe eigentlich kein Problem damit, doch mein Nachbar ist dafür bekannt, daß er vieles ausnutzt. Ist es erforderlich, daß ich mich dagegen rechtlich absichere, oder gilt es als hingenommen bzw. geduldet, wenn ich mich auf dieses Überbauen gar nicht bei ihm melde?
Für eine Antwort vielen Dank.
Hallo Burkhard,
selbstverständlich darf Dein Grundstück nicht mit dem Dach überbaut werden. Wenn Du es duldest, musst Du Dir nur darüber klar werden, dass Du eines Tages nicht kommen kannst, nur weil es möglicherweise ein Nachbarschaftsstreit gibt um zu verlangen, dass das Dach entfernt wird. Dein Verhalten kann ein Gericht durchaus als Zustimmung werten. Redet miteinander, klärt die Sache ab, dass nicht noch weitere solcher Geschichten auftreten.
Eventuell eine schriftliche Vereinbarung schliessen, dass das Dach vorerst bleiben kann, wenn es aber erneuert wird, nicht mehr über Dein Drundstück ragen darf. Bitte beachte aber auch, wenn Du auf Deinem Grundstück nun etwas bauen willst, musst Du entsprechende Abstände einhalten. Dies bedeutet, wenn Du diese unerlaubte Überbauung erlaubst, musst Du mehr in Dein grundstück einrücken. Lage deshalb beurteilen und dann - wenn möglich - miteinander klären.
Gruss Günter
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Wenn das alles ungefragt geschehen ist, darf man das durchaus als Vorsatz werten. Du kannst entweder die Rücknahme des Überbaus verlangen und auch juristisch durchsetzen ( Habe ich hinter mir ! ) oder einen finanziellen Ausgleich verlangen.