Garagendach ist undicht

_Hallo,

nur mal angenommen. Ein Handwerker Bauservice hat Ende März 2010 ein Flachdach einer Garage, Alte Bahnen entfernt und neu mit Betumenbahnen belegt. Nun ist das Dach undicht.
Jetzt stellt sich mir die Frage, welche Gewährleisungsfrist gilt jetzt.

Der Auftrag wurde mündlich erteilt._
Gilt BGB oder VOB 2 oder 4 oder 5Jahe? 
Gruß

Nostra

Hallo!

Dann müsste man wohl stillschweigend BGB anwenden,also 5 Jahre,
denn VOB ist nicht automatisch vereinbart,wenn man es nicht ausdrücklich so wünscht.
Schließlich weicht ja die Frist zu Lasten des Kunden ab. Das muss dann extra so vereinbart werden.
Noch bestünde ja auch bei VOB  Anspruch auf Nachbesserung,wenn man sich schnell meldet,Mangel anzeigt und ggf. Gutachter einschaltet.

MfG
duck313

Dann müsste man wohl stillschweigend BGB anwenden,also 5
Jahre,
denn VOB ist nicht automatisch vereinbart,wenn man es nicht
ausdrücklich so wünscht.

Kommt drauf an, was dem Angebot des Unternehmers laut Angebotstext zugrundelag. Ist dort die VOB/B erwähnt und wurde der Auftrag hierauf ohne nachweisliche Abänderung der Gewährleistungsfrist erteilt, so sind 4 Jahre nach VOB/B wirksam vereinbart.

Schließlich weicht ja die Frist zu Lasten des Kunden ab. Das
muss dann extra so vereinbart werden.

Wenn die VOB als ganzes vereinbart wurde (was bei mündlichem Auftrag wohl der Fall war), so greift das AGB-Recht nicht zugunsten des Kunden.

Noch bestünde ja auch bei VOB Anspruch auf Nachbesserung,wenn
man sich schnell meldet,Mangel anzeigt und ggf. Gutachter
einschaltet.

Das muss man aus Gründen der Schadenminderungspflicht sowieso unverzüglich, ganz egal, ob nun 4 oder 5 Jahre Gewährleistung gelten.

Gruß
s.

Huhu,

die VOB/B hat ihre Privilegierung verloren und gitl als normale AGB gegenüber den Verbraucher. Bei Abschluss hätte der Vertragspartner den Zugang zu diesen Regelwerkermöglichen müssen, damit dies gültig in den Vertrag einfielst. Das ist Mündlich schon mal überhaupt nicht möglich.

Bei Abschluss hätte der
Vertragspartner den Zugang zu diesen Regelwerkermöglichen
müssen, damit dies gültig in den Vertrag einfielst. Das ist
Mündlich schon mal überhaupt nicht möglich.

wenn ein schriftliches angebot mündlich angenommen wurde aber schon.

anyway: der up sollte jetzt bescheid wissen.