Garagendecke isolieren

Liebe/-r Experte/-in,

Ein Miteigentümer unserer ETG (7 Pers.) hat vor 1 Jahr seine
3-Zi-Wohnung gekauft, die direkt über der Doppeltiefgarage liegt. Er beklagt im Winter Fußkälte und möchte die Garagendecke auf Gemeinschaftskosten isolieren lassen.
Ist die Gemeinschaft hier in der Pflicht oder würde es sich um eine Gefälligkeit handeln (kosten min. 3000.-)
Denn er hätte die Folgen vor Kauf ja schon absehen können.
Schreibt die EneV 09 eine Isolierung der Garage vor
(ich weiß nur von oberster Geschoßdecke)und muß ein
Mehrheitsbeschluß für oder wider vorliegen?
Das Haus hat Vollwärmeschutz und ist BJ 1989.

Über einen Rat freut sich
armin

hallo,
ich bin hier nicht auf dem Laufenden bzw. hatte so einen ähnlichen Fall, welcher wie nachstehend aufgeführt gelöst wurde.

Gekauft, wie gesehen. Also, hat er eigentlich keinen Anspruch auf Nachbesserung. Wir hatten diese Situation dahingehend gelöst, dass der betroffene ET auf seine Kosten die Dämmung anbringen konnte, da ja auch diese Aktion ein Eingriff in das gemeinschaftliche Eigentum darstellt. Im dümmsten Fall hat er nachher ein Problem, dass durch die angebrachte Dämmung (evtl. 15 cm) die Decke weiter nach unten kommt, und er mit einem Van / VW-Bus mit Dachgepäckträger seinen Parkplatz nicht mehr nutzen kann. Da diese Maßnahme dann durch die Gemeinschaft beauftragt worden wäre, müsste diese dann evtl. noch nachbessern …
Ich gehe davon aus, dass das Gebäude zum Zeitpunkt der Erstellung nach den damaligen Richtlinien erstellt wurde und die Dämmung den zum Zeitpunkt der Erstellung geltenden Vorschriften gerecht wird.
Somit hat er m.E. einfach Pech.
Ich empfehle daher der WEG, sich einer Vorgehensweise wie vorbeschrieben nicht entgegenzustellen.

In aller Regel wird dies zur AAbstimmung auf einer Eigentümerversammlung besprochen und nach WEG abgestimmt.

Freundliche Grüße

Sehr geehrter Ratsuchender,

meines Wissens besteht kein Rechtsanspruch darauf.
Dies würde auch das Sondereigentum des Doppelgaragenbesitzers berühren, welcher erst mal zustimmen müsste. (Höhenverlust)
Das Problem sollte nach Antrag dieser Person in der Eigentümerversammlung besprochen und dann abgestimmt werden.
Der Hausverwalter sollte sich eventuell vorher Rat bei einem Energieberater holen, am Besten dort, wo man den Energiepass her hat.

mfg.

Hans-Joachim Aubertin

Hallo,

wie immer im Leben sollte man verschiedene Standpunkte berücksichtigen! Ihr lebt jetzt (und das gilt für alle Parteien (ich nehme an, es sind 7 Parteien und keine 7 Personen, oder?) für die nächsten viele Jahre miteinander unter einem Dach. Bevor man sich vor Gericht total zerstreitet, sollte man versuchen, zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen!

muß ein Mehrheitsbeschluß für oder wider vorliegen?

Hier handelt es sich um eine Baumaßnahme am Gemeinschaftseigentum, also hat die Gemeinschaft zu beschließen!

Denn er hätte die Folgen vor Kauf ja schon absehen können.

Man ist zwar für den Immobilienkauf selbst verantwortlich, aber „abzusehen“ war es nicht unbedingt, vor allem, wenn hier der Begriff „Vollwärmeschutz“ verwendet worden ist. Andererseits war die Isolierung von Garagen-/Kellerdecken 1989 nicht gerade üblich. Der neue Eigentümer könnte aber prüfen, ob der Mangel „Fußkälte“, der ja erst durch einen kalten Winter spürbar wird, vom Verkäufer nicht arglistig verschwiegen worden ist! Dann kann er von ihm (mit Hilfe eines RAs) Schadenersatz verlangen.

Ein Miteigentümer unserer ETG (7 Pers.) hat vor 1 Jahr seine
3-Zi-Wohnung gekauft, … und möchte die
Garagendecke auf Gemeinschaftskosten isolieren lassen.

Da das Gebäude 89 ziemlich sicher nach dem damaligen Stand der Technik erbaut worden ist, scheint mir dieser Anspruch auf „wackeligen“ Füßen zu stehen!

Ist die Gemeinschaft hier in der Pflicht oder würde es sich
um eine Gefälligkeit handeln (kosten min. 3000.-)

Eine Verpflichtung der Gemeinschaft dürfte m.E. hier nicht bestehen! (bei Bedarf RA prüfen lassen!)

Schreibt die EneV 09 eine Isolierung der Garage vor
(ich weiß nur von oberster Geschoßdecke)und
Das Haus hat Vollwärmeschutz und ist BJ 1989.

Ich bezweifle. dass hier eine Verpflichtung der WEG besteht, tätig zu werden.

Andererseits könnte man ja sagen, dass 30% des Heizkostenmehrverbrauchs durch die ungedämmte Decke (wegen der Kostenverteilung 30:70) zu Lasten der Gemeinschaft geht und dass sich deshalb die Gemeinschaft mit einem kleinen Zuschuss beteiligt - um des lieben Friedens willen! Natürlich würde die Gemeinschaft der Dämmung durch den betroffenen Mieter keine Hindernisse in den Weg legen.

Wenn man bedenkt, was ein Rechtsstreit (u.U. mit Sachverständigen!!!) kostet, und dass viele dieser Bausachen mit einem Vergleich enden, dann ist eine gütliche Einigung noch immer der billigere Weg…

Viel Erfolg

pieter