Garageneinfahrt neben Nutzgarten

Hallo!
Neben unserem Haus soll ein mehrstöckiges Mehrfamilienhaus gebaut werden. Der Garagenhof mitsamt Einfahrt soll neben meinem Bio-Nutzgarten mit Obst, Gemüse und Kräutern entstehen. Muß ich mir das gefallen lassen oder aber wo kann ich mich dagegen wehren? Danke schön.

Ich weis nicht ob ich mit meinem Gedanken richtig liege, aber können ein paar Autos neben einem Gemüsebeet mehr dreck machen als der Regen, der ja auch Schmutzpartikel führt, oder das Wasser aus der Regentonne, dass den Dreck vom Hausdach beinhaltet?

Hallo,

ich lese zwischen den Zeilen heraus, dass du den Garten als dein Hobby zur privaten Nutzung betreibst. Wenn dem so ist, wirst du dich wohl nicht wehren können, da deine Existenz ja nicht davon abhängt.

Grundsätzlich kann man Widerspruch gegen Bauanträge einlegen, aber ob es in deinem Fall nicht vergebene Mühe ist, wäre zu bezweifeln.

Ein Fachanwalt könnte dich da sicher gut beraten. Viel Erfolg! Nadine

Hi,

es kommt nicht darauf an, ob Sie sich das gefallen lassen müssen, sondern wer Recht hat und es auch bekommt. Zuvor muss ich Ihnen sagen, dass ich keine Juristin bin, aber beruflich oft bei Gericht. Ich kann Ihnen sagen, was ich machen würde.

  1. Sie sind ein so genannter „Träger öffentlicher Belange“, also ein Part, der in den Bau involviert ist. Das heißt, Ihre Meinung muss eingeholt werden. Wenn das nicht erfolgt ist, verstößt das schon gegen eine Verwaltungsvorschrift.
  2. Wenden Sie sich an die Grünen, die können ebenfalls helfen.
  3. Schauen Sie sich den Bebauungsplan der Stadt an, obe es überhaupt erlaubt ist, ein solches Haus dahin zu stellen. Wenn die Einsichtsfrist vorüber ist, dann
  4. gehen Sie zur nächsten öffentlichen Stadt- oder Gemeinderatssitzung. Da gibt es einen Punkt, bei dem die Gäste Ihre Anliegen vorbringen können. Wenn Sie keine Antwort bekommen, dann bitten Sie die Verantworltichen darum, Ihnen die Antwort schriftlich zuzusenden. Da das von Verwaltungen oft vergessen wird, bitten Sie darum, das mit ins Protokoll aufzunehmen.
  5. Wenn gar nichts passiert, können Sie bei Gericht eine Einstweilige Verfügung erlassen. Das heißt, dass erst einmal nicht gebaut oder weiter gebaut werden kann, dann wird geprüft.
  6. Wenn das auch nicht hilft, wenden Sie sich mit Ihrem Problem an Ihre Tageszeitung. Oft kommt dann etwas in Bewegung.

Viel Erfolg!
Katja

Hallo,

tut mir leid, zu Rechtsfragen habe ich leider keine genauen Kenntnisse. Mein Vorschlag, bei der Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung darum bitten, schriftliche Auskunft über die Rechtssituation zu geben. Hier kann man im Normalfall davon ausgehen, das man eine korrekte, weil nachprüfbare Auskunft erhält.

Gruß W.H:

Hallo, Fam.Ilgers,
für einen Bau über 2,00 oder 2,50 m Höhe (bitte informieren Sie sich bei Ihrem zuständigen Bauamt/Gemeinde) muss ein Mindestabstand von 2,50 m bis zur Nachbarsgrenze eingehalten werden oder es bedarf Ihrer Zustimmung, die schriftlich verfasst und von dem Grundstückseigentümer (in Ihrem Fall Sie) unterschrieben werden muss. Informationen dazu bekommen Sie bei Ihrer Gemeinde-/Stadtverwaltung.
Liebe Grüße aus der Rhön sendet Ihnen Stefanie.

Hallo,
leider kann ich keine Antwort geben.

Das Problem ist relativ einfach. Ein Neubau muss den jeweiligen Bauvorschriften im Bundesland entsprechen (Bebauungsplan oder § 34 BauGB) - ein Biogarten hingegen ist im Baurecht nicht als schützenswertes Gut aufgeführt sondern eher unter emotionalen Gesichtspunkten zu sehen. Zufahrten entlang der Nachbargrenze sind zumindestens in NRW immer zugelassen. Jeder Nachbar hat das zwar Recht gegen eine Bebauung auf dem Nachbargrundstück Einspruch einzulegen - in diesem Fall und mit dieser Begründung aus meiner Erfahrung ohne Chance.
Gruß
G.S.

Hallo,
dazu kann ich leider nichts sagen,
MfG
Gerald

Hallo,

mach Dich hierzu mal bei Deinem örtlichen Bauamt schlau.
Die können Dir da mehr über Grenzabstände usw. sagen.

MfG
Hubert