Garageneinfahrt steht nicht im Grunbuch. Was tun?

Hallo,

ich habe vor knapp 2 Jahren ein kleines Reihenhaus gekauft. Mitverkauft wurde auch eine auf der anderen Straßenseite befindliche Garage. Diese Garage ist Bestandteil eines ca. 5 Meter vom Gehsteig zurückversetzten Garagenkomplexes mit ca. 10 Garagen. Diese ca. 5 Meter Hofeinfahrt wurden, wie sich nach dem Tod des Voreigentümers jetzt herausstellte, nicht im Grundbuch auf mich umgeschrieben. Lt. Auskunft des beurkundenden Notars existiert für diese Einfahrt eine separate Flur- und Blattnummer und es sei für ihn in keiner Weise ersichtlich gewesen, daß dies so sei. Er mußte angeblich davon ausgehen, daß die Einfahrt mit der Garage als eine Einheit geführt und umgeschrieben würden. Nun will er für den nachzuholenden Grundbucheintrag nochmal 50 Euro, das Grundbuchamt will auch nochmal 10 Euro. Das ist grundsätzlich ja nicht viel, nur wurden für den gesamten Kaufpreis bereits die entsprechenden Gebühren für Notar und Grundbuchamt erhoben und entrichtet, das sollte dann auch genügen. Eine Drohung mit der Notarkammer brachte auch nichts.

Am Kauf waren auch noch eine Bank als Makler beteiligt. Der Notar meinte nun, ich solle bei der Bank bzw. beim Erben des Verkäufers mal „betteln“ gehen, ob die vielleicht mitzahlen. Seiner Meinung nach hätte er die Unterlagen nicht vollständig erhalten und so sei es zu dem Versehen gekommen. Ich sehe nun weder ein, noch einen Cent zu zahlen, noch Recherchen anzustellen oder Bettelbriefe an Dritte zu schreiben und wegen dieser Schlamperei überhaupt Scherereien zu haben oder fruchtlose Diskussionen zu führen!

Wie steht es denn in so einem Fall um eine notarielle Sorgfaltspflicht, die sicherstellt, daß zum Einen klar ist, was alles umzutragen ist und dies dann auch geschieht. Separate Flur- oder Blattnummern dürften doch nichts Seltenes sein! Zum Erben des Vorbesitzers (Sohn des Vorbesitzers) hatte ich bereits Kontakt, der will damit nichts zu tun haben - verständlicherweise!

Für eine Idee, wie hier sinnvoll und vor allem zeit-, geld- und nervensparend vorzugehen ist, wäre ich sehr dankbar. Es geht hier primär um prinzipielle Erwägungen, die mich von der Zahlung abhalten. Ich sehe nicht ein, warum ich als wirtschaftlich schwächster Beteiligter die „Suppe auslöffeln“ soll.

Vielen Dank im Voraus!

Gruss

Ulrich

Hallu Ulrich,

ich verstehe Dich, allerdings weiß ich aus eigener Erfahrung: auch wenn Du im Recht bist, geht es weder zeit- noch nerven- noch geldsparend. Wenn Du vor Gericht gehst, läufst Du Gefahr, dass Du auf Kosten (Anwalt, ggf. Gutachten, Gericht) sitzen bleibst, wenn ein Vergleich geschlossen wird oder wenn das Gericht deinem Gegner nicht die komplette Schuld zuspricht.

Ich würde Dir raten (vor Allem bei den geringen Beträgen): Zahle und beschwere Dich (Notarkammer).

Gruß, Hans.

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