Guten Abend,
ich habe wirklich eine sehr dringliche Frage zum Mietrecht.
Mein Verlobter und ich ziehen gerade um und haben JETZT schon Zwist mit den Nachbarn.
Folgende Situation:
Unser Wohnhaus besteht aus 3 Wochparteien. Im EG wohnt eine Familie, sie sind Eigentümer. Im 2. OG wohnt eine weitere Familie, diese sind ebenfals Eigentümer. Wir haben die Wohnung im 1. OG und sind Mieter. Unsere Vermieterin ist sehr jung, sie hat die Wohnung von ihrem Onkel geerbt.
Neben dem Haus führt eine Einfahrt hinter das Haus, auf dem sich drei Garagen befinden.
Der Arbeitgeber meines Verlobten hat die mittlere Garage für die Unterbringung von Werkzeug angemietet, die anderen beiden gehören der partei im 2. OG.
Vor den Garagen ist Platz, der von 2.OG steht mal links, mal rechts. (Stört keinen)
Die Einfahrt ist durch ein Tor abschließbar.
Vom Haus ist es möglich direkt auf den Garagenhof zu kommen. Hier haben wir Be- und Entladen für den Umzug. Da dies wohl der Wohnpartei im EG nicht passte, haben sie regelmäßig das Tor abschlossen.
Nun ist ER vom EG am Samstag als wir in der Wohnung gearbeitet haben, hoch gekommen und behauptete, wir dürften NICHT vor „UNSERER“ Garage parken, da der Garagenhof Allgemeinnutzung der EIGENTÜMER wäre und hier KEINE MIETER parken dürften und wir das zu unterlassen hätten. Er meinte, das unsere Vermieterin, sollte sie hier ins Haus müssen, dürfte vor UNSERER Garage parken, aber WIR nicht!
Kann das sein? Ist das nicht totaler Quatsch? Wir mieten doch die Allgemeinnutzung unserer Vermieterin mit der Wohnung mit?!
Kann uns jemand da einen Paragraphen nennen, wo dies festgelegt ist?
Wir empfinden nämlich dieses Verhalten als Schikane (schon vor offiziellem Einzug)
Wir sind sehr dankbar über jede konstruktive Antwort.
LG
S.H.