Garagenhofnutzung nur Eigentümer vorbehalten...!?

Guten Abend,

ich habe wirklich eine sehr dringliche Frage zum Mietrecht.
Mein Verlobter und ich ziehen gerade um und haben JETZT schon Zwist mit den Nachbarn.
Folgende Situation:
Unser Wohnhaus besteht aus 3 Wochparteien. Im EG wohnt eine Familie, sie sind Eigentümer. Im 2. OG wohnt eine weitere Familie, diese sind ebenfals Eigentümer. Wir haben die Wohnung im 1. OG und sind Mieter. Unsere Vermieterin ist sehr jung, sie hat die Wohnung von ihrem Onkel geerbt.
Neben dem Haus führt eine Einfahrt hinter das Haus, auf dem sich drei Garagen befinden.
Der Arbeitgeber meines Verlobten hat die mittlere Garage für die Unterbringung von Werkzeug angemietet, die anderen beiden gehören der partei im 2. OG.

Vor den Garagen ist Platz, der von 2.OG steht mal links, mal rechts. (Stört keinen)
Die Einfahrt ist durch ein Tor abschließbar.
Vom Haus ist es möglich direkt auf den Garagenhof zu kommen. Hier haben wir Be- und Entladen für den Umzug. Da dies wohl der Wohnpartei im EG nicht passte, haben sie regelmäßig das Tor abschlossen.
Nun ist ER vom EG am Samstag als wir in der Wohnung gearbeitet haben, hoch gekommen und behauptete, wir dürften NICHT vor „UNSERER“ Garage parken, da der Garagenhof Allgemeinnutzung der EIGENTÜMER wäre und hier KEINE MIETER parken dürften und wir das zu unterlassen hätten. Er meinte, das unsere Vermieterin, sollte sie hier ins Haus müssen, dürfte vor UNSERER Garage parken, aber WIR nicht!
Kann das sein? Ist das nicht totaler Quatsch? Wir mieten doch die Allgemeinnutzung unserer Vermieterin mit der Wohnung mit?!
Kann uns jemand da einen Paragraphen nennen, wo dies festgelegt ist?
Wir empfinden nämlich dieses Verhalten als Schikane (schon vor offiziellem Einzug)

Wir sind sehr dankbar über jede konstruktive Antwort.

LG
S.H.

na der Onkel ist ja putzig. der sollte sowas seinem Friseur erzählen.
NEIN im Ernst, der kann zwar den ganzen Tag erzählen, hat Ihnen als Mieter nichts zu sagen! Für Sie als Mieter ist Ihre Vermieterin Ansprechpartner. Mit anderen können aber müssen Sie nicht über Ihr Mietverhältnis Reden oder Schreiben.
Ich würde versuchen anderen Wohnraum zu bekommen, es bahnt sich sonst jahrelanger Streit an, der oft nur Nerven und manchmal auch Geld kostet.
Im Übrigen ist das korrekt, dass Sie als Mieter voll in die Nutzungsrechte der Vermieterin eintreten. Lassen Sie sich das einfach nochmals schriftlich von Ihrer Vermieterin bestätigen.

Das ist natürlich Quatsch.

Die Nutzungsbefugnisse des Wohneigentums sind in der Teilungserklärung bzw. den dort vereinbarten Haus- und Garagenordnung(en) für alle Eigentümer gleichartig festgeschrieben und werden normalerweise Bestandteil eines Mietvertrages und gelten damit auch für Mieter.

Es kann natürlich sein, dass die Parteien sich in der Vergangenheit gegenseitig stillschweigend eine weitergehende Nutzung von Gemeinschaftseigentum erlaubt haben.

Da wäre dann der Vermieter gefragt, die weitere Duldung solcher Nutzungen durch die anderen Parteien von deren Duldung einer gleichartigen Nutzung durch den eigenen Mieter abhängig zu machen und bei Verweigerung derselben den anderen Parteien auch deren vertragsverletzende Nutzung zu untersagen.

Also erst mal im Mietvertrag und in den dort mitvereinbarten Haus-/Gragenordnungen nachsehen, ob dort sowas überhaupt untersagt ist (Haus- und Garagenordnungen, auf die im Mietvertrag nicht hingewiesen wird, sind zunächst mal ohne Wirkung) und - falls ja - den Vermieter um Vermittlung bitten.

Hallo,
bin kein fachmann, daher alle Hinweise ohne Gewähr. Eure Angaben sind zu wenig. Aussagefähig wäre, was zum Thema Garage und Hofbenutzung in Mietvertrag oder Hausordnung steht. Wenn sich eure Mitbewohner - egal ob Eigentümer oder selbst Mieter - darüber hinwegsetzen, so habt Ihr einen Anspruch auf Unterlassung diese Eigenmächtigkeiten, eventuell auf Schadenersatz. Wenn aber vertraglich nur Eure Wohnung vermietet wurde, ohne Garage, ohne Recht zum Be- und Entladen auf dem Hof, dann könnt Ihr dagegen nichts machen. Wenn aber im Vertrag oder in der zum Vertrag gehörenden Hausordnung das Recht zum Betreten und/oder Befahren des Hofes so geregelt ist, daß auch Euch dazu Rechte zustehen - auch wenn Ihr keine Garage gemietet habt - dann sieht das Ganze schon anders aus. Dann kann euch niemend den Zugang verbieten. Werdann Tore eigenmächtig abschließt, der hat selber falsch gehandelt und macht sich ggf. schadenersatzpflichtig. Es spielt auch keine Rolle, wer da Eigentümer oder Mieter im Haus ist. Aber das Ganze steht und fällt mit dem Mietvertrag. Wenn die Sache allerdings bereits beim Einzug schon so aussieht, fragt man sich: Wollen die alteingesessenen Bewohner den Neuen „zeigen, wo der Hammer hängt“ oder wurden Sie durch unbedachtes Verhalten der neuen Mitbewohner - notfalls unabsichtlich - provoziert?
Schaut auf jeden Fall mal genau Euren Mietvertrag an! Dannbeantworten sich wahrscheinlich die meisten Fragen von selbst.
Hoffe ich konnte helfen.

Gruß

J.-R.

Hallo,

normalerweise mietet man eine Garage und nicht den Platz davor. Wenn der Platz zum Wenden gebraucht wird, dürfte dort auch nicht geparkt werden.

Wenn ich das richtig verstanden habe, wurde aber gar keine Garage gemietet und auch kein Stellplatz.

Demzufolge müsste ein Parken dort auch nicht geduldet werden.

Leider ist der Text etwas wirr geschrieben, so das dies nur eine Vermutung ist.

Gruß
Tina

Guten Morgen,

wie ist das im Mietvertrag geregelt ? Gehört die Garage zu Ihrer Wohnung?

Mit freundlichen Grüßen
Völker Weiser

Hier kann ich leider nicht weiterhelfen.

Werter Fragesteller!
Da ich kein Rechtsanwalt bin, nur ein Mieter wie Sie, habe ich trotzdem eine Meinung zu diesem Problem.
Wenn Sie zum Einzug auf dem Garagenhof wegen Ihres Umzugsgutes ein Fahrzeug parken mußten, gilt das ja nicht als „Parken“ im Sinne der STVO, es ist mehr ein „Halten“ zum Zwecke de3s Entladens Ihres Umzugsgutes. Dagegen darf der Bewohner im Erdgeschoss nichts einwänden. Zur allegemeinen Nutzung des Garagenhofes müssen Sie in Ihrem NMietvertrag etwas vereinbart haben.
Wenn Ihnen die Nutzung des Garagenhofes lt. Mietvertrag nicht gestattet ist, dann haben Sie auch keine Kosten die mit der Nutzung des Garagenhofes entstehen. Da müssen Sie aufpassen. Meiden Sie aber auch strikt Aufenthalte auf dem Garagenhof.
Falls Sie ein eigenes Fahrzeug haben, müssen Sie dies in einer Laternengarage abstellen oder einen Abstellplatz nutzen. So Ihr Vermieter Ihnen einen Abstellplatz zuweist, dann achten Sie darauf, dass dieser Platz nur von Ihnen genutzt wird und Sie ungehindert Zugang haben.
Bei einem KFZ Abstellplatz zum Haus gehörend haben Sie Nebenkosten über diese Fläche zu entrichten, es sei denn, dass Sie alle Arbeiten zu diesem Platz selbst tun. Bei einem öffentlichen Abstellplatz, also Straßenrand, fallen Für Sie keine Kosten an.
Ich hoffe Ihnen eine positive nachricht geleistet zu haben, mit freundlichem Gruß, „Großer Sucher“.

hallo Negalein86,
zunächst einmal, die garage wurde ja wohl nicht zusammen mit der wohnung gemietet… damit ist eigentlich schon alles gesagt.
habe dennoch mal ein bischen gesucht und folgendes gefunden…

Der Raum vor der Garage (Hofflächen, Zufahrten, Wendeplätze) gilt bei fehlender vertraglicher Regelung nicht als mitvermietet. Deshalb darf der Mieter diesen Raum weder zum längerfristigen Abstellen seines Fahrzeugs noch zur Wagenpflege oder zur Durchführung von Reparaturen benutzen. Soweit vertraglich nichts Abweichendes vereinbart wird, muss der Vermieter den Raum vor der Garage (Hofflächen, Zufahrten, Wendeplätze) sauber halten und für einen verkehrssicheren Zustand sorgen (§ 535 Abs. 1 S. 2 BGB). Die Sauberhaltung der Garage selbst obliegt nach der Verkehrssitte (§ 157 BGB) dem Mieter. In diesem Zusammenhang muss der Mieter auch dafür Sorge tragen, dass der Garagenboden nicht durch Öl oder Benzin verunreinigt oder beschädigt wird. Schönheitsreparaturen in der Garage sind vom Vermieter auszuführen.
Quelle(n):
http://de.answers.yahoo.com/question/index?qid=20070…

… allerdings ist diese aussage von vor 6 jahren, kann sich ja was geändert haben!?
vielleicht hilft ja auch ein klärendes gespräch mit der vermieterin und hausverwaltung?
viel glück dabei. (ich habe für solche fälle meinen rechtsschutz).

http://www.mieterbund.de/961.html

http://www.capital.de/steuern-recht/:Mein-Rechtstipp…

Guten Abend,  
  
ich habe wirklich eine sehr dringliche Frage zum Mietrecht.   
Mein Verlobter und ich ziehen gerade um und haben JETZT schon  
Zwist mit den Nachbarn.  
Folgende Situation:  
Unser Wohnhaus besteht aus 3 Wochparteien. Im EG wohnt eine  
Familie, sie sind Eigentümer. Im 2. OG wohnt eine weitere  
Familie, diese sind ebenfals Eigentümer. Wir haben die Wohnung  
im 1. OG und sind Mieter. Unsere Vermieterin ist sehr jung,  
sie hat die Wohnung von ihrem Onkel geerbt.   
Neben dem Haus führt eine Einfahrt hinter das Haus, auf dem  
sich drei Garagen befinden.   
Der Arbeitgeber meines Verlobten hat die mittlere Garage für  
die Unterbringung von Werkzeug angemietet, die anderen beiden  
gehören der partei im 2. OG.  
  
  
Vor den Garagen ist Platz, der von 2.OG steht mal links, mal  
rechts. (Stört keinen)  
Die Einfahrt ist durch ein Tor abschließbar.  
Vom Haus ist es möglich direkt auf den Garagenhof zu kommen.  
Hier haben wir Be- und Entladen für den Umzug. Da dies wohl  
der Wohnpartei im EG nicht passte, haben sie regelmäßig das  
Tor abschlossen.  
Nun ist ER vom EG am Samstag als wir in der Wohnung gearbeitet  
haben, hoch gekommen und behauptete, wir dürften NICHT vor  
"UNSERER" Garage parken, da der Garagenhof Allgemeinnutzung  
der EIGENTÜMER wäre und hier KEINE MIETER parken dürften und  
wir das zu unterlassen hätten. Er meinte, das unsere  
Vermieterin, sollte sie hier ins Haus müssen, dürfte vor  
UNSERER Garage parken, aber WIR nicht!  
Kann das sein? Ist das nicht totaler Quatsch? Wir mieten doch  
die Allgemeinnutzung unserer Vermieterin mit der Wohnung mit?!  
Kann uns jemand da einen Paragraphen nennen, wo dies  
festgelegt ist?  
Wir empfinden nämlich dieses Verhalten als Schikane (schon vor  
offiziellem Einzug)  
  
Wir sind sehr dankbar über jede konstruktive Antwort.  
  
LG  
S.H.

Guten Tag,
leider ist das mit dem „anderen Wohnraum“ doch sehr schwierig. Wir haben bereits fast 2000Euro für die neue Einrichtung, Farbe etc. investiert und müssen zum 25.03 aus der alten Wohnung raus sein.
Wir haben uns dies nicht gewünscht und hoffen nun auf unsere Vermieterin, das sie irgendwie vermitteln kann.

Vielen Dank für die Antwort.

Guten Tag Tina,

doch, die Garage wurde von dem Arbeitgeber meines Verlobten für IHN angemietet. Da er für seinen Beruf viele unterschiedliche Werkzeuge benötigt, die er (auf Grund der Sperrigkeit und Gewicht) nicht ständig mit sich rum fahren kann.
Der Eigentümer, der sich beschwert hat, hat selbst gar keine Garage. Wenn wir dort einen unserer Wagen abstellen (zum Be- und Entladen) vor „unserer“ Garage wird NIEMAND behindert.

Es geht darum, das ER behauptet das keine MIETER sondern NUR Eigentümer den Garagenhof nutzen dürfen. Egal für was (Parken, Be- und Entladen, Gartenstühle aufstellen…etc.)

Hallo und guten Tag,
hier greift offenkundig das Zivilrecht. Ich möchte mir nicht anmaßen , hier ein verbindliches Urteil abzugeben.
Vielleicht könnte ein örtlicher oder in der Nähe befindlicher Mieterverein entsprechende Auskunft geben.
Ihr seid noch nicht einmal Mieter der Garage, sondern nutzt sie lediglich mit seinem Einverständnis.
Der Vermieter kontaktiert also nur mit dem Mieter, nicht mit Euch. Mit Euch hat er nichts abzumachen.
Der Eigentümer hat lediglich die Garage vermietet und muß die Zufahrt dahin gewährleisten.
Der Platz vor der Garage ist sein Eigentum und gehört nicht zur Garage.
Meines Erachtens kann er das Parken vor der Garage untersagen, wenngleich das auch etwas Widersprüchlich erscheint, zumal er selber ein Kfz. vor seiner Garage parkt,er aber Miteigentümer des Grundstückes ist, wie ich annehme.
Meine vorstehende Entscheidung ist mehr aus dem Bauch heraus, als rechtlich fundiert.
Ich hoffe, dass Ihr eine einvernehmliche Entscheidung erreicht.
Viel Glück dazu und freundliche Grüsse aus dem winterlichen Hildesheim,
Wilfried

Ich danke für diese Antwort…mir haben bis jetzt alle Antworten weitergeholfen.

Guten Tag rugby,
unserer Vermieterin ist es total egal ob wir dort parken, da niemand behindert wird, bei Ein- und Ausfahrt.
Sie hat auch kein Interesse daran, ihren Wagen dort abzustellen, da sie selbt in einem anderen Stadtteil wohnt.
Sie hat lediglich einen Anruf von den Eigentümern aus dem EG erhalten, das wir als MIETER nicht dort parken dürfte, sondern nur SIE, da der Raum vor den Garagen nur den Eigentümern vorbehalten ist.
Die Garage wurde explizit im Mietvertrag FÜR meinen Verlobten angemietet.
Unsere Vermieterin wusste selbst nicht das wir als Mieter dort nicht parken dürfen.

Wir haben nur leider die Vermutung, das die Eigentümer aus dem EG einfach nicht wollen, das wir dort parken.

Dem Eigentümer aus dem 2.OG dem die anderen beiden Garagen auf dem Garagenhof gehören, scheint dies auch nicht zu stören.

Wir wollen nur die rechtslage geklärt haben, damit weder WIR in ein Fettnäpfchen treten, noch das wir in irgend einer Weise ungerecht behandelt werden.

Trotzdem vielen Dank für diese Antwort

Ich bin zwar kein Experte aber auch Wohnungseigentümer. , Bei dem Garagenhof handelt es sich um eine Sondernutzungsfläche. Die Wohnungseigentümer legen in einer Eigentümerversammlung fest, wie diese Fläche zu nutzen ist. Diese Nutzung ist für alle Eigentümer verbindlich.Der Eigentümer ihrer Wohnung kann, muss aber nicht, sein Nutzungsrecht für den Garagenhof an Sie als Mieter übertragen.Gibt es noch keine Regelung für die Nutzung des Garagenhofes, so können die Wohnungseigentümer diese Fläche frei nutzen. Sie als Mieter können den Garagenhof nutzen, wenn Ihr Vermieter (und nur Ihr Vermieter)zustimmt.

Garagenhofnutzung nur Eigentümer vorbehalten…!??
Hallo,
eine dumme Sache. Es gibt immer Leute, die über alles meckern und anderen das Leben erschweren. Einen Paragraphen hierzu kenne ich nicht, bezweifle überhaupt, daß es da einen gibt.
Wenn Euer Auto vor der Garage steht und niemanden behindert, kann keiner etwas dagegen haben. Die Leute im EG geht die Angelegenheit gar nichts an, sie haben da nichts zu melden. Ich persönlich würde meine Vermieterin lediglich davon in Kenntnis setzen, daß unser PKW manchmal VOR dieser Garage parkt und dafür sorgen, dass andere Autos trotzdem daran vorbeikommen.
Wen soll da irgend etwas stören? Ihr wohnt schließlich dort!
MfG. Heike.

Danke für diese Antwort. Wir werden mit der Vermieterin darüber sprechen.
Wie ist das eigentlich, wenn die Vermieterin zustimmt und beispielsweise der Eigentümer über uns auch, nur die im EG stellen sich quer?
Wie wird dieses Problem dann gelöst?

Vielen Dank für alle Antworten. Bin wirklich positiv überrascht über so viel Resonanz.
Ich hoffe sehr das wir das klären können. Doch wirklich einig ist sich hier ja irgendwie auch keiner! :-/
Trotzdem vielen vielen vielen lieben Dank!

Jeder Eigentümer hat die gleichen Rechte, die er gegebenenfalls an seine Mieter übertragen kann.Wenn Sie mit Ihrem Vermieter einig sind, können Sie als Mieter den Garagenhof genauso nutzen, als wären Sie Miteigentümer.Stellen Sie z.B. Ihr Auto auf dem Garagenhof ab. Querstellen kann dann nur bedeuten, dass ein anderer Miteigentümer das Fahrzeug illegal entfernen lässt oder gar beschädigt. Zivilrechtlich hat der sich querstellende Miteigentümer erst dann eine Chance, wenn eine Eigentümerversammlung Nutzungsregeln beschließt, die z. B. das Abstellen von KFZ auf dem Garagenhof beschränkt oder untersagt. Diese Regelung gilt dann aber für alle.

Hallo Negalein86,
sorry für die späte Antwort, war im Urlaub.
Gleich vorneweg, einen Paragraphen zum Problem kann ich Dir nicht nennen, aber meine Rechtsauffasung mitteilen.
Genaugenommen ist scheint es komplizierter zu sein, als man glaubt.
Denn auf die Garage kannst Du Dich eigentlich gar nicht berufen, denn weder Du noch Dein Verlobter seid Mieter derselben.
Was den Platz vor ‚‚eurer Garage‘‘ angeht, würde ich meine Vermieterin fragen, inwieweit sie ihr Nutzungsrecht, was sie ja nach Aussage des Herren aus EG hat, an Euch überträgt.
Es wäre auch interessant, was diesbezüglich in den Protokollen der Eigentümerversammlungen steht, war das schon einmal ein Streitpunkt?
Das mit dem Abschließen des Tores kann man als Schikane auffassen, die Gegenseite wird es mit Herstellung der Hausordnung betiteln.
Was mich noch interessiert : Der vom 2.OG — steht der nur zum Be- und Entladen vor seinen Garagen, oder parkt er dort im Sinne von nach der Arbeit, bis nächten Tag?
Grundzätzliches zur Nutzung des Garagenhofes sollte aber in einer Eigentümervereinbarung geregelt sein, wenn bisher nicht, dann muß es nun im Falle einer Vermietung zwischen den Eigentümerparteien geregelt werden.
Wünsche Euch trotzdem noch viel Spaß in der neuen Wohnung.
uw60