Ich hätte da mal einen vielleicht nicht ganz alltäglicher Fall, den ich gerne zu Diskussion stellen möchte: Nehmen wir mal an Mieter A hat seit über 5 Jahren eine Garage angemietet in der er sein altes Auto und Motorräder abgestellt hatte. Gelelegentlich wurde dort unter Einhaltung der Hausordnung und Lärmvorschriften zu rein privaten Zwecken geschraubt. Die hierzu erforderlichen Ersatzteile wurden auch in der Garage eingelagert.
Nun hat der langjährige Vermieter B sein Eigentum an Firma C verkauft, die es zwecks Gewinnmaximierung an Käufer D weiterverkauft hat. Der Makler E informiert den Mieter A telefonisch über den erfolgten Verkauf ohne den Namen des Käufers D zu nennen. Wenige Tage später kündigt Käufer D zum Monatsende nun dem Mieter A fristgerecht nach Mietvertrag und errechnet den Übergabetermin (allerdings einen Monat zu früh) und schlägt diesen auch dem Mieter A vor. Als Legitimation der Kündigung legt Käufer D eine Kopie des notariellen Kaufvertrags ohne Originalunterschriften und Beglaubigungsstempel bei (Kündigung per Einwurf-Einschreiben). Daraufhin weist Mieter A die Kündigung zurück, da er die Kopie der notariellen Beglaubigung nicht anerkennt, sondern die Urschrift einfordert. Käufer D spricht nun eine erneute Kündigung aus (Einwurf-Einschreiben) und lässt Mieter A die Urschrift zukommen, um seine Legitimität zweifelsfrei nachzuweisen. So weit so gut.
Da Mieter A vermutet, dass Käufer D die Garage lediglich als Lagerraum für seine gewerblichen Bau-Materialien nutzen will und darin eine nicht zugelassene Nutzungsform der Garagen sieht (obwohl die Garage in einem Mischgebiet liegt) ignoriert er die Kündigung und den anberaumten Übergabetermin. Käufer D leitet daraufhin eine Räumungsklage ein und setzt diese auch erfolgreich durch. Zudem erhöht er die bisherige Miete nach Ablauf der Kündigungsfrist um den doppelten Betrag. Mieter A überweist bis kurz vor dem anberaumten Räumungstermin weiterhin den alten Betrag aus seinem bereits gekündigten Mietvertrag auf das Konto des Käufers D.
Vor dem angesetzten Räumungstermin hat der Mieter A die Garage geräumt und Käufer D die Schlüssel übergeben. Nun bekommt Mieter A mit, dass Käufer D die Garagen tatsächlich nur als Lagerraum für seine Firma nutzt und informiert die zuständige Behörde. Diese untersagt Käufer D diese Art der Nutzung.
Wäre es denkbar sich schon früher erfolgreich gegen die Kündigung und Räumungsklage zu wehren und dem Käufer D die angedachte Nutzung schon im Räumungsverfahren zu untersagen? Bestünde nicht die Chance, die Garage weiterhin wie bisher als Mieter zu nutzen? Wie würde ihr vorgehen? Bin mal sehr gespannt auf eure Kommentare!