Nachbar A. hat seine Garage, bevor Nachbar B. gebaut hat, auf die Grenze gebaut. Nachdem Nachbar B. fertiggebaut hat wurde das Grundstück von Nachbar B. eingeebnet. Das Grundstück von Nachbar A. liegt auf der gleichen Höhe. Das Ganze war vor 10 Jahre.
Nun kommt ein Brief von Nachbars A. Anwalt dass die Mauer Feuchtigkeit zieht. Nachbar A. verlangt nun von Nachbar B.dass er die Garage vor der Feuchtigkeit schützt und für die Kosten aufkommen.
Von Nachbar B. wir kein Wasser an die Garage abgeleitet auch ist im Bereich der Garage von Nachbar A. keine Abwasserleitung oder sonstiges wo Wasser austreten könnte.
Was soll nun Nachbar A. mit dem Brief vom Anwalt machen?
Hallo
Was soll nun Nachbar A. mit dem Brief vom Anwalt machen?
Er könnte sich einen Papierflieger draus basteln oder ein Bootchen. Papier wärmt aber auch noch, wenn es anschließend thermisch verwertet wird.
Nachdem die beiden Grundstücke niveaugleich sind, kann die Wand von A nicht durch aufstauendes Wasser und auch nicht durch feuchte Erde von B beeinträchtigt werden bzw. allenfalls im planmäßig als erdberührt anzunehmenden Sockelbereich. Dieser muss aber seinerzeit von A selbst gegen aufsteigende Feuchte abgedichtet worden sein, denn diese Bauschutzmaßnahme ist eine allgemein anerkannte Regel der Technik bei der Errichtung auch von Garagen und hätte insofern beachtet werden müssen. DIN 18195-4:2000-08 „Bauwerksabdichtungen - Teil 4: Abdichtungen gegen Bodenfeuchte (Kapillarwasser, Haftwasser) und nichtstauendes Sickerwasser an Bodenplatten und Wänden, Bemessung und Ausführung“
Der Umstand, dass A seinerzeit einen Penner als Bauleiter hatte, der die Grundlagen des Jobs nicht beherrschte (oder überhaupt an der übrigens auch bauaufsichtlich geforderten qualifizierten Bauplanung und -überwachung gespart hat, wie das sich überschätzende Heimwerkerkönige häufig tun), wird nun sicher nicht B zur Last gelegt werden können.
Beweis durch Sachverständigengutachten. Das Geld investiert A dann nach nochmaliger Rücksprache mit seinem nassforschen Ferraristen lieber in die Sanierung.
Gruß
smalbop
Auch Hallo,
Was soll nun Nachbar A. mit dem Brief vom Anwalt machen?
Warum geht Nachbar B eigentlich erst zum Anwalt und spricht nicht vorher mal mit dem A?
Da wird wohl einiges nachbarschaftlich daneben laufen.
Vielleicht sollte der A neue Nachbarn suchen?