Hallo
Ich habe seit dem 1. Mai einen Mietvertrag über die Nutzung eines Stellplatzes von einer Sammelgarage. Der Mitarbeiter der Eigentümergesellschaft hat mir bislang aber noch keine Fernbedienung zugeschickt.
Daraufhin habe ich gefragt wann er mir die Fernbedienung schicken will und er antwortet „in den kommenden Tagen“
Die Garage lässt sich aber auch mit dem Hausschlüssel öffnen (dazu muss ich dann natürlich das Fenster öffnen).
Der Mitarbeiter hat dann auch so argumentiert dass er nicht verpflichtet ist eine Fernbedienung rauszugeben. Aber alle Mieter die die Sammelgarage nutzen haben eine Fernbedienung. Letztens als ich dem Mitarbeiter um eine kleine Reparatur die nicht auf mein Verschulden zurückführt gebeten hatte (kl. Ritz in der Duschwand) hat das über ein Jahr gedauert bis die Reparatur über die Bühne ging.
Das mag wie Kleinigkeiten anhören aber als Mieter möchte man doch gerne eine Fernbedienung benutzen können zu Beginn der Nutzung. Aber wenn dann vom Vermieter gesagt bekommt „es besteht keine Pflicht“ als wäre das eine Zusatzleistung über die man sich eher danken soll ist man dem Empfinden nahe dass dieser Mitarbeiter alles andere als zuvorkommend ist. Hat man in solchen Fällen einfach Pech und lieber ruhig warten bis eines Tages die Fernbedienung doch im Briefkasten labdet oder kann man besser argumentieren?