Garagenmiete

Liebe/-r Experte/-in,
am 14.05.2012 wurde ein Mietvertrag für eine Garage Motorradgarage ) unterschrieben, Mietdauer lt Mietvertrag feste Laufzeit von einem Jahr .
Da das Motorrad nach einem Unfall Schrott ist, wurde der Mietvertrag am 29.06.12 mit Kündigungsfrist von 3 Monaten gekündigt.
Die Kündigung wurde abgelehnt mit Hinweis auf Mietdauer 1 Jahr, Kündigung auch nur zum Ende eines Kalendervierteljahres. Letzteres ist aber nicht mehr aktuell.
Darf die Kündigung abgelehnt werden und muss noch 1 Jahr bezahlt werden.

Guten Abend Susan,
wenn im Mietvertrag eine Kündigungfrist von 3 Monaten eingeräumt wird, muß der Vermieter diese auch einhalten.
Das heißt, der Vermieter muß die Kündigung akzeptieren.
Es sei denn, im Mietvertrag ist noch eine Klausel enthalten.
Aber sprechen sie doch in Ruhe nochmal mit dem Vermieter,
vielleicht es eine Einigung. Ich hoffe daß ich weiterhelfen konnte.

Freundl. Grüße
Martin Gann

Liebe Susann,

ich würde von einem außerordentlichen Kündigungsrecht gebrauch machen.
Die Sache (Krad) ist ja nicht mehr vorhanden und dementsprechend ist die Anmietung der Garage nicht mehr nötig.
Gibt es sonst für dich die Möglichkeit, deinen Stellplatz unter zu vermieten ?
Ich hab dir hier mal was rausgesucht, der letze Absatz ist interessant.
Ansonsten wende sich an die Verbraucherzentrale,
immer super wenn man Hilfe braucht !

gefunden bei: kündigungsschreiben.de/garage-kündigen

Generelle Kündigungsfrist für die Garage

Wenn im Garagenmietvertrag nicht schriftlich Anderes festgelegt ist kann der Vertrag, nach § 580 a Abs. 1 Nr. 3 BGB, jeweils bis zum dritten Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten Monats gekündigt werden. Diese Kündigungsfrist gilt für den Mieter und auch für den Vermieter. Um auf Nummer Sicher zu gehen schickt man besser eine ordentliches und fristgerechtes Kündigungsschreiben, per Einschreiben oder Einschreiben Rückschein, zu oder händigt es persönlich gegen eine schriftliche Empfangsbestätigung aus.

Es reicht ein formloses Kündigungsschreiben mit dem Namen, der Adresse und kurzer Grundangabe der Kündigung und handschriftliche Unterschrift. Wenn die Bedingungen einer Garagenvermietung niedergeschrieben sind, profitieren beide Mieter und Vermieter davon. Alle Einzelheiten der Kündigung und Sonderrechte der Parteien können vorab geklärt und schriftlich fixiert werden.

Weil es keinen gesetzlichen Regelungen für die Garagenmietpreise gibt, können diese frei von dem Besitzer der Garage bei der Vermietung festgelegt werden. Eine unerwartete Mieterhöhung, die oft durch die Anpassung zum gestiegenen Ortstarif begründet ist, wird zum häufigsten Grund einer ungeplanten Garagenkündigung durch den Mieter. Wenn der Mieter bei der Vertragsschließung auf die Niederschreibung seiner Sonderkündigungsrechte besteht, vermeidet man allerlei Probleme und Missverständnisse in ähnlichen Situationen. Es empfiehlt sich in unklaren Fällen immer erst das Gespräch mit dem Vermieter oder dem Mieter zu suchen.

Folgende Punkte sollten in einem Kündigungsschreiben für einen Garagenmietvertrag unbedingt enthalten sein:

Ihr Name und Anschrift
Adresse von beiden Vertragparteien
Den Zeitpunkt zu dem Sie kündigen möchten oder alternativ die Formulierung zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Ferner sollte die Kündigung der Garage eigenhändig unterschrieben werden und rechtzeitig verschickt werden um die Wirksamkeit der Kündigung zu sichern.

Bei Kündigung der Garage müssen, bei einer ordentlichen Kündigung, keine Gründe angegeben werden. Wenn Sie außerordentlich die Garage kündigen wollen sollten die Gründe im Kündigungsschreiben ausführlich dargelegt werden.

Liebe Susan,ich denke Dein Vermieter ist im Recht ,denn Vertrag ist Vertrag.seh’s locker und vermiete sie unter…lg Uwe

Hallo Susan,
da im Mietvertrag eine 1 jährige Laufzeit vereinbart wurde kann diese auch gelten. Gesetzlich gilt allerdings eine 3 monatige Kündigungsfrist.

Insgesamt muss ich passen, da es ein Garagenvertrag und kein Wohnungsmietvertrag ist, würde ich einen Mietrechtsanwalt konsultieren.

Sorry, wenn ich nicht weiterhelfen konnte.

Immopassion