Garagennutzung bei Eigenbedarf

In einem 2-Familienhaus wohnt der Sohn des Eigentümers und ein Mieter, der auch die Garage gemietet hat. Diese Garage ist in dessen Mietvertrag eingebunden.

Nun benötigt der Sohn des Eigentümers die Garage sehr dringend, da er nach einem Schicksaalsschlag behindert ist und sein Auto nicht mehr draußen abstellen kann.

Kann die Garage nun dem Mieter gekündigt werden, da sie dringend als Eigenbedarf benötigt wird.
Oder kann die Garage gekündigt werden, da der Mieter die Garage als „private Werkstatt“ nutzt. Ist dies nicht verboten? Er nimmt dort auch Ölwechsel usw. vor.

Ein Gespräch mit dem Mieter brachte keine Einigung.

Hallo!

Oder kann die Garage gekündigt werden, da der Mieter die
Garage als „private Werkstatt“ nutzt. Ist dies nicht verboten?
Er nimmt dort auch Ölwechsel usw. vor.

Wenn jemand in seiner Gerage/gemieteten Garage an seinem Auto schraubst, geschieht nichts Verbotenes. Solange mit Motoröl sachgerecht umgegangen wird, ist auch gegen den selbst durchgeführten Ölwechsel nichts einzuwenden.

Gruß
Wolfgang

verständnisproblem
hallo

Nun benötigt der Sohn des Eigentümers die Garage sehr
dringend, da er nach einem Schicksaalsschlag behindert ist und
sein Auto nicht mehr draußen abstellen kann.

was könnte denn da passiert sein, dass man seinen pkw auf einmal eine garage benötigt?

justin

Eine Garage ist keine Werkstatt. Es ist eine Änderung der Nutzung. Dies ist sowohl mietrechtlich als auch von Seiten der Behörden nicht zulässig.

vnA

Guten Tag,

Kann nun der Eigentümer die Garage kündigen, da der Mieter die Garage zweckentfremdet verwende?
Er repariert nämlich nicht nur sein eigenes Auto, sondern auch fremde. So hat er z. B. jetzt an mindesten 10 fremden Autos die Winterreifen montiert. Es kam auch schon zu Beschwerden, da er z. B. einen lauten Kompressor hat, der die anderen Nachbarn stört.

Aber wie gesagt, für die Garage besteht kein separater Mietvertrag. Die Garage ist Bestandteil eines schon sehr lange bestehenden Mietvertrages.
Wie formuliert man so eine Kündigung und wie lange ist da die Kündigungsfrist?

gegenfrage und anmerkung

Er repariert nämlich nicht nur sein eigenes Auto, sondern auch
fremde. So hat er z. B. jetzt an mindesten 10 fremden Autos
die Winterreifen montiert. Es kam auch schon zu Beschwerden,
da er z. B. einen lauten Kompressor hat, der die anderen
Nachbarn stört.

gegenfrage: kann es sein, dass es dem sohn nur darum geht, um jeden preis die garage zu ergattern, die der vater vergeben hat und deshalb möglichst jeder fehler des mieters ausgenutzt werden soll, um dieses ziel zu erreichen?

anmerkung: hier im forum braucht man nicht auf die tränendrüse zu drücken um eine antwort zu erhalten, die möglichst so ausfällt, dass man am besten damit fährt. wir sind hier nicht vor gericht!

also noch einmal meine frage: was für ein schicksalsschlag macht es erforderlich, dass der sohn den wagen nicht mehr draußen parken kann und deshalb UNBEDINGT die garage benötigt? schließlich will man ja auf eigenbedarf hinaus und der sollte schon begründet werden.

gruß

justin

Hi, wenn die Garage, wie geschildert, im Mietvertrag MIT der Wohnung vermietet wurde, dann ist sie weder einzeln noch wegen Eigenbedarf kündbar.
Wenn, dann müsste der VM dem Mieter die Wohnung komplett kündigen, was ihm in einem 2 Familienhaus, in dem der VM eine Wohnung selbst bewohnt, ohne Angabe von Gründen mit verlängerter Kündigungsfrist, problemlos möglich wäre.
MfG ramses90e

Da es sich aber bei dem Bewohner um den Sohn des VM handelt, fällt diese Art der erleichterten Kündigung natürlich weg. Was machbar wäre: Eine Abmahnung und danach eine Kündigung - aber natürlich Wohnung und Garage gemeinsam. Unter Umständen erhält man damit als VM doch etwas Verhandlungsspielraum.

vnA

Der Sohn hatte einen schweren Arbeitsunfall und ist seitdem schwer gehgehindert. Zu Fuß kann er kaum 10 m alleine laufen.
Er ist nicht in der Lage, das Auto zu erreichen, wenn es auf der Straße steht. Die Garage grenzt genau ans Haus.
Auch kann er nun im Winter das Auto auch nicht alleine von Schnee und Eis befreien, falls das Auto auf der Straße steht.

Wie schon gesagt, der Eigentümer benötigt unbedingt diese Garage, damit der Sohn ohne fremde Hilfe das Haus verlassen kann.