Hallo,
angenommen, jemand hat eine Wohnung gemietet und im Mietvertrag ist die Garage nicht mit eingetragen worden. Die Garage durfte jedoch in den letzten zwei Jahren immer benutzt werden. Ein Schlüssel zur Garage (eigentlich Teil einer Lagerhalle, dort hat der Mieter außerdem Fahrräder drinstehen, weil die Mietwohnung nicht unterkellert ist) wurde ebenfalls an den Mieter ausgehändigt. Ist der Vermieter im Recht, wenn er den Gebrauch der Garage von einem auf den anderen Tag nicht mehr duldet? Gibt es bei sowas ein „Gewohnheitsrecht“? Oder müsste der Vermieter nicht zumindest eine angemessene Frist setzen, damit sich der Mieter etwas anderes suchen kann?
Freue mich schon auf eure Antworten.
Viele Grüße, Katja