Garagennutzung, nicht im Mietvertrag festgehalten

Hallo,
angenommen, jemand hat eine Wohnung gemietet und im Mietvertrag ist die Garage nicht mit eingetragen worden. Die Garage durfte jedoch in den letzten zwei Jahren immer benutzt werden. Ein Schlüssel zur Garage (eigentlich Teil einer Lagerhalle, dort hat der Mieter außerdem Fahrräder drinstehen, weil die Mietwohnung nicht unterkellert ist) wurde ebenfalls an den Mieter ausgehändigt. Ist der Vermieter im Recht, wenn er den Gebrauch der Garage von einem auf den anderen Tag nicht mehr duldet? Gibt es bei sowas ein „Gewohnheitsrecht“? Oder müsste der Vermieter nicht zumindest eine angemessene Frist setzen, damit sich der Mieter etwas anderes suchen kann?

Freue mich schon auf eure Antworten.
Viele Grüße, Katja

Hallo Katja,

es gibt in diesen Fällen kein Gewohnheitsrecht. Die Frage ist jedoch immer, weshalb denn überhaupt der Vermieter den Schlüssel für die Garage ausgehändigt hat, unter welcher Voraussetzung, welcher Einschränkung und weshalb er die Nutzung der Garage erlaubt hat. Aus diesem Vorgang kann sich tatsächlich dann eine rechtswirksame Erklärung ergeben haben. Gewohnheitsrecht also nein, aber möglicherweise durch verbindliche Zusagen eine Rechtswirksamkeit zur Nutzung der Garage. Beweisführung meist nur durch Zeugenbeweis.

Gruss Günter

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Hallo Katja,

es gibt in diesen Fällen kein Gewohnheitsrecht. Die Frage ist
jedoch immer, weshalb denn überhaupt der Vermieter den
Schlüssel für die Garage ausgehändigt hat, unter welcher
Voraussetzung, welcher Einschränkung und weshalb er die
Nutzung der Garage erlaubt hat. Aus diesem Vorgang kann sich
tatsächlich dann eine rechtswirksame Erklärung ergeben haben.
Gewohnheitsrecht also nein, aber möglicherweise durch
verbindliche Zusagen eine Rechtswirksamkeit zur Nutzung der
Garage. Beweisführung meist nur durch Zeugenbeweis.

Gruss Günter

Hallo Günter,
der Schlüssel wurde ohne eine Angabe von Einschränkungen etc. an den Mieter ausgehändigt. Auch die Vormieter haben ebendiese Garage benutzt. Für jeden Außenstehenden ist klar, dass der Mieter eine Garage hat. Da dieses Mietverhältnis unter Familienmitgliedern besteht, ist es natürlich schwierig zu argumentieren. Vor allem da der Vermieter eher von der sturen Sorte ist. Man will die Familie ja nicht betuppen, aber so kommt sich der Mieter zur Zeit vor. Auch wenn man verwandt ist, muss man sich doch bei einem Mietverhältnis rechtlich korrekt verhalten, oder nicht?
Gruß, Katja

Hi Katja,

nun das mit der Korrektheit ist so eine Sache, wenn in einem Vertrag kein Vereinbarung besteht. Dann kann man zwar auf Duldung ausgehen, aber hat durch Duldung eben keinen Anspruch erworben. Der Vermieter hat hier sicher einen Herausgabeanspruch. Möglicherweise ist das Problem mit dem Angebot einer höheren Miete inkl. Garage gelöst.

Gruss Günter

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