wenn bei der Miete einer Wohnung eine Garage im Vertrag mit angegeben ist (inkl. separat aufgeführter Kosten dafür), kann der Vermieter in so einem Fall nur die Mietung der Garage kündigen?
So, dass nur noch die Wohnung, jedoch nicht mehr die Garage gemietet wird? Oder kann man nur beides zusammen kündigen?
wenn bei der Miete einer Wohnung eine Garage im Vertrag mit
angegeben ist (inkl. separat aufgeführter Kosten dafür), kann
der Vermieter in so einem Fall nur die Mietung der Garage
kündigen?
So, dass nur noch die Wohnung, jedoch nicht mehr die Garage
gemietet wird? Oder kann man nur beides zusammen kündigen?
Wenn der Mieter nicht zustimmt, kann man nur beides zusammen kündigen, da die Nutzung der Garage Bestandteil des Mietvertrags über Wohnraum ist, etwa ebenso wie ein mit vermieteter Kellerraum. Und einen einzelnen Vertrag kann man einseitig nur insgesamt kündigen (wenn überhaupt).
Schließlich könnte es ja auch sein, dass der Mieter den Vertrag für diese Wohnung überhaupt nur deshalb unterschrieben hat, weil eine Garage mit dabei war…
wenn bei der Miete einer Wohnung eine Garage im Vertrag mit
angegeben ist (inkl. separat aufgeführter Kosten dafür), kann
der Vermieter in so einem Fall nur die Mietung der Garage
kündigen?
So, dass nur noch die Wohnung, jedoch nicht mehr die Garage
gemietet wird? Oder kann man nur beides zusammen kündigen?
Gegenfrage:
Kann man bei einer 4 Zimmer Wohnung ein einzelnes Zimmer kündigen, wenn man das nicht mehr benötigt?
Kann der Vermieter die Garage einzeln kündigen, weil er sie selbst benötigt?
Vertrag ist Vertrag und von allen Parteien einzuhalten.