Hallo,
angenommen Familie A bewohnt ein Reihenhaus in L-Form, welches eine Garage nebst Abstellplatz besitzt. Die Garage ist nur über die nächste Zuwegung erreichbar. Diese befindet sich seit ca. 2 Jahren im Privatbesitz von Familie B. Familie B verweigern Familie A das Betreten bzw. Befahren. Es ist hinzuzufügen, dass diese Zuwegung auch 4 Hauseingänge und 3 Garteneingänge von anderen Parteien umfasst. Aus Sicht des Landes (Grundstück war zuvor herrenlos) lief alles ordnungsgemäß ab. Das Katastramt verweist lediglich auf das Land und gibt an, nichts mit allem zu tun zu haben.
Zur Krönung wird nun ein Sichtschutzzaun vor dem Abstellplatz errichtet.
Gegen wen liegen hier evtl. Ansprüche vor bzw. wie sieht die Rechtslage aus?
Vielen Dank im Voraus!