Garagenplatz

Liebe/-r Experte/-in,

Ich wende mich an Ihnen mit folgenden Problem.:
Als Ich meine Letzte Nebenkostenabrechnung etwas genauer als sonnst unter der Lupe nahm entdeckte ich, das ich schon seit 2 Jahren 30 Euro für ein Tiefgaragenplatz ( Der Ich nie benutz habe)in Rechnung gestellt bekomme.
Auf eine Anfrage von vor 5 Jahren an die Vermieterin ob ich einen Garagenplatz zu verfügung habe ( Da in Mietvertrag nicht davon steht) sagte sie, das mir ein Platz zusteht aber das der in Moment an jemand anderen vermietet sei. Nach etwa 3 Monate schrieb die Vermieterin zurück, das der Parkplatz nun frei sei und ich es benutzen könnte, allerdings verlangte sie 50 Euro für die Benutzung, darauf hin verzichtete ich.
Meine Frage : Kann ich die Kosten für den Parkplatz verweigern bzw. zurückverlangen, da die Vermieterin offensichtlich doppelt kassiert hat und nicht davon in Mietvertrag steht?
Wie soll ich da vorgehen?

Hoffe auf ein baldiges Antwort.
Vielen Dank

Hallo,
da der Stellplatz nicht Bestandteil des Mietvertrages ist, die Kosten allerdings auf der Betriebskostenabrechnung aufgeführt sind (was allerdings nicht ganz logisch ist, können aber nur die Kosten aus dem letzten Abrechnungsjahr (gehe mal von 1.1.- 31.12.2009 aus)zurückgefordert werden. Ich denke mal eher, dass die aufgeführten Kosten lediglich Betriebskosten sind, die für den Stellplatz fällig werden.Dann bitte in den Mietvertrag sehen, ob die Betriebskosten mit aufgeführt wurden. Ist dies der Fall, können diese nicht zurück gefordert werden, da dies dann als vereinbart gilt.

Wichtigste Frage: Wieso taucht der Parkplatz in der Nebenkostenabrechnung auf? Werden die 30 Euro monatlich oder übers Jahr verteilt geltend gemacht? Werden die Kosten als Parkplatzmiete oder als Nebenkosten für die Tiefgarage geltend gemacht?

Suchen Sie unbedingt das Gespräch mit dem Vermieter. Versuchen Sie zu Beweiszwecken herauszufinden, wer in der Vergangenheit den Parkplatz angemietet hatte.