Garagenräumung

Moin,

nehmen wir mal an ein Mieter sei ende Juli ausgezogen - die Garage war allerdings noch nicht geräumt und er versprach dies direkt zu tun. Naja, 6 Wochen später ist festzustellen, daß di Garage nicht geräumt ist, sondern lediglich Sperrmüll von einer anderen dort deponiert wurde!

Ist jetzt wirklich Räumungsklage nötig oder gibt es andere legale und oder praktikable Wege?
Bei der Räumungsklage zählt dann ja nur noch der Mietwert der Garage als Streitwert, oder?

Axso - angenommen sei noch, daß die Garage zwischenzeitlich aufgebrochen wurde und zur Sicherung das Schloss ausgetauscht wurde.

Gruß

Bernd

keiner ne Antwort???
???

Hallo.

Bei einer Garage sehe ich nicht den Weg über eine Räumungsklage, da es sich ja nicht um Wohnraum handelt und damit das Wohnraummietrecht nicht einschlägig ist.

Der richtige Weg wäre, alles im Beisein von Zeugen zu fotografieren und eine Liste anzufertigen. Danach den Ex-Mieter nochmals schriftlich auffordern, den Sperrmüll bis zum Tag x zu entsorgen, ansonsten werden ihm die Kosten der Entsorgung auferlegt.

Wenn die Frist abgelaufen ist, kann der Sperrmüll entsorgt werden und dem Mieter die Kosten der Entsorgung und die Kosten für die fehlende Nutzungsmöglichkeit der Garage (z. B. 2 Monate zu je 100 Euro) in Rechnung gestellt werden.