In Wohnung X wurde bei der Anmietung nur die Whg vermietet. Die Garage hingegen blieb im Eigentum des VM und wurde auch weiterhin nur von Ihm genutzt. Der Stromverbrauch in Whg X war zu hoch. Es geht ein Kabel von Whg X- Verteiler zu dieser Garage und somit hat Whg X den Strom für für die komplette Mietzeit bezahlt. Jetzt besteht eine Nachforderung, die bis jetzt noch nicht beglichen wurde, lohnt sich hier der Weg zivilrechtlich das einzuklagen?
Leider wird nicht so richtig klar, wer da was von wem fordert.
Mieter fordert jetzt vom VM für den Mietzeitraum verbrauchten Garagenstrom einen Betrag x zurück. Dieser habe nicht sich dazu äußert oder auch zahlt.
Bei der Wohnungsübergabe mit dem Anwalt vom VM hat dieser mir eine Vergütung zugestanden. Aber es passiert einfach nichts, der Auszug war zum 30.06.2013.
In Wohnung X wurde bei der Anmietung nur die Whg vermietet.
Die Garage hingegen blieb im Eigentum des VM und wurde auch
weiterhin nur von Ihm genutzt. Der Stromverbrauch in Whg X war
zu hoch. Es geht ein Kabel von Whg X- Verteiler zu dieser
Garage und somit hat Whg X den Strom für für die komplette
Mietzeit bezahlt.
Um welche Summe geht es denn in diesem Fallbeispiel?
Üblicherweise befindet sich in einer Garage nicht viel.
Jetzt besteht eine Nachforderung, die bis
jetzt noch nicht beglichen wurde, lohnt sich hier der Weg
zivilrechtlich das einzuklagen?
Witzig:
Genau so einen Fall hatte ich auch mal (ich bin Elektriker).
Ich habe dann ohne Wissen des Vermieters einen Zwischenzähler verbaut.
Nach einem Jahr zeigte der rund 80kWh an (Garagentorantrieb und Licht).
Das entspricht rund 20€ und wurde in ortsüblicher Währung beglichen.
(Zwei Kästen Pils, einer für den Strom und einer, weil es dem Vermieter peinlich war)
Hallo!
Forderung zugestanden ?
Dazu musste der Mieter ja erst einmal die Forderung aufstellen. Ist das erfolgt ?
Welche Kosten wurden denn angesetzt ?
Kennt der Mieter die elektrische Ausstattung der Garage und die Art/Umfang der tatsächlichen Nutzung ?
Man kann ja schlecht nach der Vorsicherung des Stromkreises Garage gehen. 16 A Sicherung, also kann man auch „nur“ ca. 3700 W Dauerlast betreiben.
Nur, will und kann man die ansetzen ? Rund um die Uhr,tagein,tagaus ?
Da würde natürlich einiges zusammenkommen.
mfG
duck313
Hi zusammen,
also die Nachforderung wurde dem Mieter zugestanden! Schriftlich und mündlich durch den Anwalt von dem VM.
Eine Aufstellung ist bereits erfolg auf Grundlage der letzten 2 Jahresabrechnung aus, vor dem Einzug in die Whg-X. Forderung beläuft sich auf ca. 350 €.
Die technischen Geräte haben sich nicht verändert seit dem.
Der Durschnittsverbrauch für diese Region liegt bei einer Person in einer 2-Zimmer Whg. bei ca. 1300 - 1500 KW/h. DEr Verbrauch in dieser Whg betrug im Jahr ca. 1800 KW/h.
Wenn in der Garage wirklich nur Licht betrieben wurde, dann würde das mit 20 € im Jahr hinkommen. Es ist bekannt, das in der Garage 4 Motorräder stehen, die über den Winterzeitraum geladen wurden. Da kommt einiges an Verbrauch zusammen.
Es ergibt sich eine Differenz von ca. 1.600 KW/h für einen Mietzeitraum von 2 Jahren und 7 Monaten, auf Grundlagen der Strom Jahrersabrechnungen seitens des Stromversorgers.
Es wurden jetzt einmallig 50 € angeboten.
Lohnt sich hier der zivilrechtliche Weg?
Hallo!
Interessant.
Aber wer rechnet so, der Mieter ?
Mit Vergleichszahlen aus dem Durchschnittsstromverbrauch kann man nun beim besten Willen nicht argumentieren.
Durchschnitts sagt 1500 kWh und man selbst hat nun 1800 kWh ? Und den Unterschied soll der Garagenstrom ausgemacht haben.
Durchschnitt besagt,es gibt Haushalte mit weniger, aber auch mit mehr Verbrauch.
Und da fallen die 1800 kWh doch überhaupt nicht aus dem Rahmen.
Und wie man auf rechnerisch 1600 kWh Garagenstrom kommt ist mir rätselhaft.
Wie kann man das denn überhaupt ernsthaft annehmen ?
Licht wir ja wohl nicht ständig brennen und Ladegeräte für die Überwinterung sind sehr sparsame Verbraucher ! Das ist fast nur Standby,weil ja gerade der Ladestrom sehr gering ist, er soll nur die Standverluste ausgleichen.
Da kommt kaum etwas an Verbrauch zusammen.
50 €(entspricht ca. 200 kWh) für 31 Monate.
Also das kann für die genannten Dinge Licht und Ladegeräte hinkommen.
Nur wenn man Anhaltspunkte für starke Verbraucher wie Heizung, Elektrogeräte (Schweißgerät,Flex usw.) hätte, weil das in der Garage die Ausmaße einer kleinen Werkstatt angenommen hätte, dann könnte man wohl anders argumentieren.
Man könnte mit seinem Verbrauch in der vorherigen Wohnung argumentieren, denn man wird ja die gleichen Geräte mitgenommen haben und sie auch vergleichbar genutzt haben.
Das wäre einsichtiger für Kontrollrechnung, ob nach Umzug deutlich mehr verbraucht wurde. Und das dann der Garagenstrom sein könnte.
MfG
duck313
Da dem Gericht der Stromverbrauch nicht nachgewiesen werden kann, wird der Fall entweder per Gutachter entschieden oder per Vergleich geregelt.
50€ sind da in etwa die Schreibkosten des Gutachters oder Rechtsanwaltes.
350€ die Gerichtskosten.
Was soll da hinten rauskommen?
50€ nehmen und gut ist’s.
vnA