Garagentor gegen Auto - dringend weg. Fristwahrung

Hallo,

ein Auto wurde durch ein Garagentor beschädigt. Der Kostenvoranschlag eines Lackierunternehmens beträgt 750 EUR. Beschädigt sind Heckklappe und Stoßstange, die Stoßstange hatte allerdings (an einer anderen Stelle) einen kleinen Makel.

Der Schädiger hat die Versicherung bereits informiert, mit der Versicherung hatte der Geschädigte kurzen Kontakt per E-Mail. Das Ziel wäre es, einen Gutachter zu beauftragen, der realistisch einschätzt, ob eine Wertminderung in Betracht käme und wieviel für den Vorschaden (Makel) abzuziehen ist. Jedoch könnte der Geschädigte, um die Frist zu wahren, z. B. auch schon den Kostenvoranschlag absenden.

Leider ist seit dem Schaden schon einige Zeit verstrichen. Was muss man unternehmen, damit die Versicherung sich nicht auf eine Verjährung berufen kann (das wäre wohl ab 01.01.2006 der Fall)?

Muss die Versicherung z. B. einen Kostenvoranschlag erhalten haben? Oder reicht zur Fristwahrung auch eine selbst geschätzte Forderung? Müssen z. B. Fotos dabei sein (z. B. selbst erstellte)?

Und wie genau muss der Schadenszeitpunkt angeben werden? Der Tag ist noch bekannt, die Uhrzeit steht aber nicht mehr exakt fest.

Ich freue mich wirklich über jede Antwort! Großen Dank im Voraus! - Und frohe Weihnachten schon 'mal :smile:

T1000

Das Ziel wäre es, einen Gutachter zu beauftragen, der

Für 750 € Schadenssumme wird kein Gutachter in Marsch gesetzt.

realistisch einschätzt, ob eine Wertminderung in Betracht käme

Wertminderung ? Bei so einem Bagatellschaden ? Das kannst du vergessen.

könnte der Geschädigte, um die Frist zu wahren, z. B. auch
schon den Kostenvoranschlag absenden.

Das sollte er schleunigst tun.

Leider ist seit dem Schaden schon einige Zeit verstrichen. Was

Wieviel ? Ein Monat, drei Monate, zwei Jahre ?

(das wäre wohl ab 01.01.2006

???

Muss die Versicherung z. B. einen Kostenvoranschlag erhalten haben?

Besser ist es.

Oder reicht zur Fristwahrung auch eine selbst geschätzte Forderung?

Die isr wertlos, eine möglichst exakte Schadensbeschreibung wäre da schon hilfreicher.

Müssen z. B. Fotos dabei sein (z. B. selbst erstellte)?

Besser ist es.

Und wie genau muss der Schadenszeitpunkt angeben werden? Der
Tag ist noch bekannt,

Das sollte reichen.

Hallo Nordlicht,

danke für Deine Antwort!

Was steht dem Geschädigten ansonsten noch zu? Pauschalen für Aufwand u. ä.?

Ich hatte gelesen, Wertminderung gibt es für bis zu ca. 5 Jahre alte Autos - in dem Fall war es ein gerade 3 Jahre alter Opel Astra. Trotzdem keine Chance?

Viele Grüße

T1000

Hallo!

Was steht dem Geschädigten ansonsten noch zu? Pauschalen für
Aufwand u. ä.?

Ich hatte gelesen, Wertminderung gibt es für bis zu ca. 5
Jahre alte Autos - in dem Fall war es ein gerade 3 Jahre alter
Opel Astra. Trotzdem keine Chance?

Ich hoffe Du gehörst nicht zu den Leuten, die sich stets über steigende Versicherungsbeiträge beschweren.

Hattest Du sonst groß Kosten die Du in Rechnung stellen willst? Hat der Astra denn eine Wertminderung? Beides dürfte wohl verneint werden. Warum willst Du Dich also zu Lasten Anderer bereichern?

Gruß
CM

Was steht dem Geschädigten ansonsten noch zu? Pauschalen für Aufwand u. ä.?

25 € für Porto und Telefon, vielleicht.

Ich hatte gelesen, Wertminderung gibt es für bis zu ca. 5
Jahre alte Autos - in dem Fall war es ein gerade 3 Jahre alter
Opel Astra. Trotzdem keine Chance?

Bei dem lächerlichen Schaden eine Wertminderung ? Ist nicht Dein Ernst! Schadensersatz deckt nur den Zeitwert, sei also froh, wenn Du keinen Alt-für-neu-Abzug bekommst.

Die Frage ging darum, _ob_ man denn Anspruch hat. Denn von selbst würde eine Versicherung einem kaum hinterherlaufen und das anbieten, selbst wenn man Anspruch hat. Von daher kein hilfreicher Beitrag, aber viel Aufregung um nichts…

Bedauernswert, wenn Du sowas nicht in nem normalen Ton äußern kannst.

@T1000
Hallo,

Bedauernswert, wenn Du sowas nicht in nem normalen Ton äußern
kannst.

immerhin kenne ich Grußformeln! Ich muss auch nicht verstehen, wo mein Ton unnormal war.

Gruß
CM

Hallo T1000,

normalerweise beschädigen Autos die Garagen, nicht anders herum…

Das Ziel wäre es, einen Gutachter zu beauftragen, der
realistisch einschätzt, ob eine Wertminderung in Betracht käme
und wieviel für den Vorschaden (Makel) abzuziehen ist.

Bei der geringen Schadenhöhe tritt keine Wertminderung ein. Alleine der Vorschaden steht dem schon entgegen.

könnte der Geschädigte, um die Frist zu wahren, z. B. auch
schon den Kostenvoranschlag absenden.

Ja, kann er und sollte er. Aber welche Frist? So lange über die Ersatzleistung verhandelt wird, tritt normalerweise keine Verjährung ein, es genügt also zunächst die Anmeldung die Forderung.

damit die Versicherung sich nicht auf eine Verjährung berufen
kann (das wäre wohl ab 01.01.2006 der Fall)?

??

Und wie genau muss der Schadenszeitpunkt angeben werden? Der
Tag ist noch bekannt, die Uhrzeit steht aber nicht mehr exakt
fest.

Das dürfte kein Problem sein.

Grüße, M

Hallo MASCH,

normalerweise beschädigen Autos die Garagen, nicht anders
herum…

Das ist vermutlich so. Allerdings gibt es auch automatische Garagentore, (auf Nachfrage) davor parkende Autos und Leute die trotzdem den Garagenöffner betätigen… :wink:

Bei der geringen Schadenhöhe tritt keine Wertminderung ein.
Alleine der Vorschaden steht dem schon entgegen.

Danke für die Info! :smile:

Viele Grüße

T1000