Garagenverordnung Baden-Württemberg

Hallo zusammen,
in unserer Wohnanlage gibt es eine Reihe von Garagen, von denen immer zwei zu einer Art Doppelgarage zusammengefasst sind. Jede Garage hat ein eigenes Tor, aber sie sind innen nicht voneinander abgetrennt. Ich habe meine Garage vermietet, der Mieter stellt seit zwei Jahren Möbel unter. Nun habe ich ein Schreiben der Hausverwaltung bekommen, die im Rahmen einer Objektbegehung festgestellt hat, dass in meiner Garage brennbare Materialien lagern und mich aufgefodert hat, diese umgehend zu entfernen.Ich habe diese Garage als Sondereigentum gekauft, kann mir die Hausverwaltung überhaupt vorschreiben, was ich hier zu lagern habe? (GO hin oder her). Die Hausverwaltung hat doch den Auftrag, sich um das Gemeinschaftseigentum zu kümmern…
Danke im Voaus für Eure Mühe/Zeit!

Hi,

Ich habe diese Garage als Sondereigentum
gekauft, kann mir die Hausverwaltung überhaupt vorschreiben,
was ich hier zu lagern habe? (GO hin oder her).

nicht die HV schreibt irgendetwas vor sondern das geltende Recht. Der Hauseigentümer, hier also die Eigentümergemeinschaft, ist für die Einhaltung dieser Vorschriften verantwortlich.
Ich vermute einfach mal, daß die HV von der Eigentümergemeinschaft beauftragt wurde auch die Einhaltung solcher Vorschriften zu überwachen.

Das ist halt der Nachteil an einer Eigentumswohnung: da man nicht der alleinige Eigentümer ist, kann man sich auch nicht einfach rechtswidrig verhalten. Die übrigen Eigentümer (hier vertreten durch die HV) haben dagegen Einwände…

Gruß Stefan

Danke, Stefan, für deine Ausführung…
Werde mal in den Verwaltervertrag schauen, was den Verwalterauftrag alles umfasst.
Gruß, Romula.

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Danke, Stefan, für deine Ausführung…
Werde mal in den Verwaltervertrag schauen, was den
Verwalterauftrag alles umfasst.
Gruß, Romula.

Noch ein kleiner Hinweis:
Wahrscheinlich ist die Nutzung der Garage in der Baugenehmigung festgeschrieben, sie anderweitig zu nutzen (als Lager) ist dann eine Ordnungswidrigkeit. Die Landesbauordnung sieht dafür Geldbußen bis zu 100.000€ (in Worten: Einhunderttausend) vor…

Gruß Stefan