Bekannte haben mich gefragt, ob ich ihre Kompletträder in meiner Garage einlagern kann. Da ich genügend Platz hätte, möchte ich diesem Wunsch auch nachkommen.
Wie sieht das aber mit der Versicherung aus?
Wer aber haftet bei Einbruch oder evtl. Brand, wenn die Räder entwendet, beschädigt oder vernichtet werden?
Die Garage befindet sich etwa 100 m neben der Wohnung, ich habe eine Hausratversicherung bei der HUK abgeschlossen.
Da ich formell einen Einlagerungsvertrag abschlieissen will, möchte ich auch dazu etwas fixieren.
Wer kann mir einen Rat geben?
Vielen Dank im Voraus sagt
Eberhard