Garagenversicherung

Bekannte haben mich gefragt, ob ich ihre Kompletträder in meiner Garage einlagern kann. Da ich genügend Platz hätte, möchte ich diesem Wunsch auch nachkommen.
Wie sieht das aber mit der Versicherung aus?
Wer aber haftet bei Einbruch oder evtl. Brand, wenn die Räder entwendet, beschädigt oder vernichtet werden?
Die Garage befindet sich etwa 100 m neben der Wohnung, ich habe eine Hausratversicherung bei der HUK abgeschlossen.
Da ich formell einen Einlagerungsvertrag abschlieissen will, möchte ich auch dazu etwas fixieren.
Wer kann mir einen Rat geben?
Vielen Dank im Voraus sagt

Eberhard

Hallo,

das Bedingungswerk, welches Deinem Vertrag bei der HUK entspricht, kennen wir nicht.
Meistens hilft ein Anruf beim zuständigen Vermittler, der seine Aussage zum Versicherungsschutz kurz schriftlich fixiert.

Greetz

zahao

Ergänzung:

evt. hat der Fahrradbesitzer in seiner eigenen Hausratversicherung, das Zusatzpaket Fahrräder mitversichert.

Auch dort sollte man die Vertragsbedingungen nachlesen.

Gruß Merger

Hi,

genau. Eigentlich ging es mir um die Entfernung Wohnung-Garage. Da diese nicht direkt am Haus ist ist es wichtig die Bedingungen zu kennen. Und wer kann das besser als die HUK :wink:).

Zahao

Hallo,
Kompletträder sind keine Fahrräder!

Hallo,

dann informiere uns einmal, was Du unter Kompletträder verstehst ?

Hallo !

Ganz einfach: Kompletträder sind Felgen ( Stahl-o. Alufelgen) mit Bereifung (Sommer o. Winter)

MfG

Steffen

Hallo Steffen,

danke für die Info.

Wenn dies so gemeint ist, dann sind dies Ersatzteile eines Kraftfahrzeugs und nicht in der Hausratversicherung enthalten.

Gruß Merger

Hallo !

Warum will man denn haften,wenn man schon die Lagerung gestattet?
Man kann und sollte es ausdrücklich ausschließen.

Man kann sogar davon ausgehen,wenn nichts abgesprochen wurde,haftet man auch nicht. Denn umgekehrt kann niemand davon ausgehen,die rein freiwillige Einlagerung unterliegt auch noch besondem Schutz,die der Garagenbesitzer übernehmen muss. Auf so etwas würde sich ja niemand bei Verstand einlassen,also ist es auch ausgeschlossen,wenn nicht abweichend etwas dazu vereinbart wurde.
Wenn sich die Bekannten gegen alle möglichen Unwägbarkeiten absichern wollen,dann sollen sie die Räder eben gegen Geld in Werkstatt/Reifendienst einlagern.

Mfg
duck313

Irgentwo hatte ich einmal gelesen, dass Winter- bzw. Sommerräder nicht als Ersatzteil angesehen sondern als zum Fahrzeug gehörig betrachtet werden.
Da es nun aber nicht meine Reifen sind, handelt es sich ja auch nicht schlicht um „Ersatz“ sondern um Fremdeigentum.
Ich habe bisher bei meiner Versicherung nicht nachgefragt, weil ich dachte, dass jemand so etwas schon kennt.

Eberhard

Naja, so wollte ich auch nicht an die Sache herangehen. Bin schon interessiert, dass die Eigentümer einer von mir eingelagerten Sache auch eine bestimmte Sicherheit haben, abgesehen davon bin ich auch selbst verantwortlich für eine größtmögliche Sicherheit zu sorgen.
Werde aber die Frage auch an die HUK stellen.

Eberhard.

in den jeweiligen Vertragsbedingungen zur Hausrat steht unter dem jeweiligen § (versicherte und nicht versicherte Sachen) die Lösung ihrer Frage.

Die Vertragsbedingungen der HUK sind mir nicht bekannt.

Nur kann ich mir nicht vorstellen, dass Teile eines Kraft-Fahrzeuges, als Sachen, die dem Haushalt des Versicherungsnehmers dienen - bei der Huk akzeptiert werden.

Gruß Merger

Da bin ich eben auch unsicher.
In den Versicherungsbedingungen bei der HUK heißt es u.a.
„Versichert sind auch…
– Hausratsachen, die nicht Ihr Eigentum sind, sich aber in Ihrem
Haushalt befinden.“
Nur sind Fahrzeugräder in einer Garage als Hausratsachen zu betrachten?

Eberhard

Wenn man Versicherungsbedingungen zitiert, sollte man oben beginnen

und zwar: Versichert ist der gesamte Hausrat der im Versicherungsschein genannten Wohnung.
Zum Hausrat gehören alle Sachen, die in einem Haushalt zur privaten Nutzung dienen.

Mit anderen Worten: werden diese Kompletträder als Küchenstühle oder als Ersatz von Tischbeinen genutzt ?

Eigentlich wollte ich gar nicht so viel Mühe verursachen!
Dachte ein Versicherungsexperte weiß dazu einen Rat. Um nicht unnötig weiter zu rätseln, habe ich jetzt die gleiche Frage online an die HUK gestellt, Eingangsbestätigung zur Frage ist schon da und nun warte ich auf deren Antwort. Diese werde ich dann hier einstellen, vielleicht haben an deren Aussage noch andere Interesse.
Vielen Dank erst einmal.

Eberhard

Nun habe ich dazu doch eine verbindliche Auskunft.
Die HUK schreibt u.a.:

„Im Rahmen Ihrer Hausratversicherung sind auch Hausratgegenstände in Ihrer Garage (z.B. gelagerte Autoreifen) mitversichert. Ebenso mitversichert ist fremdes Eigentum. Eingelagerte Autoreifen vom Auto Ihres Bekannten sind also ohne besondere Vereinbarung mitversichert.“

Damit hat sich die Fragestellung erledigt. Ich danken allen, die sich die Mühe gemacht haben mir zu helfen.

Eberhard