Hallo,
Gehört der Garagenvorplatz zum Gehweg oder gehört er zur Garage des zuständigen Garagenbesitzers dazu?
Mietvertraglich dürfte dem Mieter die Garage, nicht aber eine Stellfläche davor vermietet sein. Insofern handelt es sich bei dem Vorplatz um eine Verkehrsfläche, kein Parkraum.
G imager
deine kristallkugel hätte ich gern, was du alles an dingen siehst, die nicht mal im sachverhalt stehen…
Hallo,
Gehört der Garagenvorplatz zum Gehweg oder gehört er zur
Garage des zuständigen Garagenbesitzers dazu?
Wie definierst Du den Garagenvorplatz?
Was steht im Mietvertrag?
Wem gehört diese Fläche?
Wie sind die örtlichen Gegebenheiten?
Du kennst die (nicht) dargestellte Situation genau, ich kann mir kein Bild aus Deiner Schilderung machen.
Gruß
Jörg Zabel