Garagenwandverputz über Grundstücksgrenze

Hallo Experten,

mein Nachbar hat (vor 20 Jahren) an meine freihstehende und genau an die Grundstücksgrenze reichende Garage seine Garage angebaut. Ich möchte nun meine Garage abreißen. Jetzt muß Nachbars Garage an einer Seite verputzt werden, und der Längsquerschnitt dieses Verputzes würde dann vollständig auf meinem Grundstück stehen.
Muß ich diesen Verputz zahlen, weil meine Handlung die Notwendigkeit für ihn erst geschaffen hat? Gehört mir dann der Verputz - egal wer ihn bezahlt hat - weil er zu meinem Grundstück gehört? In wieweit wäre ich dann für den Verwitterungsschutz der nachbarlichen Garagenwand zuständig? Habe ich Gestaltungsfreiheit, was diese auf meinem Grund stehende Verputzfläche anbelangt?

Gruß,

Wolfgang Berger

Hallo,

zuerst einmal kären, was seinerzeit bei der Baugenehmigung unterschrieben wurde und was seinerzeit vereinbart wurde. Dein nachbar hat kein recht - auch wenn es nur der Putz ist - diesen auf Deinem Grundstück an der Garagenwand anzubringen.

Lösungsvorschlag: Dem Nachbarn auf Deiner Seite in einer Breite von 20 cm einen Grundstücksstreifen verkaufen. Sämtliche Kosten inkl. Vermessung und Grundbuch hat der Käufer zu tragen.

mein Nachbar hat (vor 20 Jahren) an meine freihstehende und
genau an die Grundstücksgrenze reichende Garage seine Garage
angebaut. Ich möchte nun meine Garage abreißen. Jetzt muß
Nachbars Garage an einer Seite verputzt werden, und der
Längsquerschnitt dieses Verputzes würde dann vollständig auf
meinem Grundstück stehen.
Muß ich diesen Verputz zahlen, weil meine Handlung die
Notwendigkeit für ihn erst geschaffen hat?

Was wurde seinerzeit vereinbart, wenn Wand an Wand gebaut wurde ?

Gehört mir dann der

Verputz - egal wer ihn bezahlt hat - weil er zu meinem
Grundstück gehört? In wieweit wäre ich dann für den
Verwitterungsschutz der nachbarlichen Garagenwand zuständig?
Habe ich Gestaltungsfreiheit, was diese auf meinem Grund
stehende Verputzfläche anbelangt?

Grüsse Günter

Hallo Wolfgang Berger,

ich würde als Präzedenzfall den berühmten Kirschbaum heranziehen:

Wem gehören die Kirschen am Zweig, der auf mein Grundstück ragt?

Zunächst: Das Gebäude vor Witterungseinflüssen zu schützen obliegt dem Eigentümer.

Ob du ihm gestattest dazu dein Grundstück zu betreten, ist eine Frage, ob du eine gute Nachbarschaft wünscht oder einen Heckenstreit vorziehst.

Ich würde zumindest vertraglich regeln, daß der Putz, der auf dein Grundstück ragt, nur geduldet ist, dein Nachbar daraus kein Gewohnheitsrecht ableitet, und daß bei Neubau einer Garage, die so zu versetzen ist, daß keine Überstände mehr auf dein Grundstück ragen.

gruss
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