Hallo Experten,
mein Nachbar hat (vor 20 Jahren) an meine freihstehende und genau an die Grundstücksgrenze reichende Garage seine Garage angebaut. Ich möchte nun meine Garage abreißen. Jetzt muß Nachbars Garage an einer Seite verputzt werden, und der Längsquerschnitt dieses Verputzes würde dann vollständig auf meinem Grundstück stehen.
Muß ich diesen Verputz zahlen, weil meine Handlung die Notwendigkeit für ihn erst geschaffen hat? Gehört mir dann der Verputz - egal wer ihn bezahlt hat - weil er zu meinem Grundstück gehört? In wieweit wäre ich dann für den Verwitterungsschutz der nachbarlichen Garagenwand zuständig? Habe ich Gestaltungsfreiheit, was diese auf meinem Grund stehende Verputzfläche anbelangt?
Gruß,
Wolfgang Berger