Zu der Wohnung würden auch zwei Garagen gehören, welche durch eine Einfahrt auf das Grundstück und dann weiter um das Haus herum angefahren werden könnten.
Diese Einfahrt ist allerdings etwas steil.
Genau das könnte bei Schneefall zum Problem werden.
Denn es könnte die Gefahr bestehen, dass die Wagen der Mieter nicht die steile Auffahrt hoch kommen.
Ich gehe davon aus, dass die Fahrer der Wagen auf ihre Autos angewiesen sind, um früh morgens zur Arbeit zu fahren.
Wer wäre also dafür verantwortlich, dass die Garagen jederzeit angefahren, bzw. verlassen werden können und wären mögliche Kosten bereits im Mietpreis/Nebenkosten enthalten?
beides müsste sich aus dem Mietvertrag ergeben. Ist dort weder erwähnt, wer für das Freiräumen verantwortlich ist, noch ob diese Kosten umgelegt werden, dann ist der Eigentümer des Grundstücks dafür zuständig.
Hallo,
Was sagt der Mietvertrag dazu? Gibt es überhaupt eine Räumpflicht für Ein- und Zufahrten? Ich kenne das nur für (öffentlich zugängliche?)Gehwege.
Schließlich muss ich auch sonst überall notfalls Winterreifen und/oder Schneeketten aufziehen, wenn die Straße sonst nicht befahrbar ist.
Möglicherweise könnte das hier helfen: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/duesseldorf/j2008…
Wenn ich das richtig verstehe, besteht keine Streu- und Räumpflicht.