Garantenstellung- Unterlassungsdelikte

In einem kleinem, häuslichem Pflegedienst, vorwiegend Betreuung und Hauswirtschaft, findet eine einstündige Schulung für Brandschutz (-ordnungen) statt. Eine Mitarbeiterin hat sich bereits vor Eintritt in dieses Unternehmen als Brandschutzbeauftragte ausbilden lassen und hat zertifizierte Seminare geleitet. Sie führt die zertifizierte Schulung bei dem Pflegedienst durch.
Vorrangig erzählt die Leiterin, wie Menschen aus der Gefahrenzone bei Brand gerettet werden können. Es wird der Armgriff zum Abtransportieren gezeigt, wie sinnvoll eine brändende Person abgeckt werden sollte, was zu vermeiden ist. Der Grundsatz stehe: Erst Leben retten, dann Notruf alamieren. Sie erklärt, wie Türen im Brandfall zu öffnen sind, wie man sich im rauch verhält, um an das Opfer zu kommen. Z.B. nie die Türklinke mit bloßen Händen anfassen, geduckt hinter der zu öffnenden Tür stehen etc.

Bei den Seminarteilnehmern wurden inzwischen Proteste laut. Man arbeite als Betreuungskraft und würde sich nicht in Gefahrenzone begeben. Man würde zunächst den Notruf alamieren und natürlich, wenn möglich, sich auch um die Opfer kümmern.

Daraufhin meinte die Leiterin, man müsse eben alles tun, was man sich selber zutraue. Sie würde auf jeden Fall, die Opfer bergen.

Weiter ging es dann mit gefährlichen Haushaltsgeräten. Bei defekten Kabeln an Haushaltsgeräten, solle man Isolierband verwenden…

Nun mischte sich auch die Pflegedienstleitung ein und bemerkte, dass das nicht erwünscht sei. Man müsse die Berufsgenossenschaft berücksichtigen.

Nun meine Fragen:
Kann/muss eine Mitarbeiterin im Notfall ihre Kenntnisse als Brandschutzbeauftragte, auch in einem anderen Job, wie eben häusliche Betreuung, einsetzen?
Handelt es sich bei Unterlassung ggf. um ein Delikt?

In welchen Zeiträumen müssen zur Leitung zertifizierter Schulungen, Fortbildungen durchgeführt werden?

Als „Expertin“ ist wohl mehr als zweifelhaft,wenn von ihr solche tollen Ratschläge
wie

bei defekten Elektrogeräten Isolierband verwenden

kommen.Defekte Elektrogeräte gehören im gewerblichen Bereich,wozu auch Alten-und Pflegeheime zählen,durch eine Elektrofachkraft überprüft und ggf.instandgesetzt.

Ebenso blödsinnig ist es,NICHT zuerst den Notruf zu betätigen.

Hallo,

Die ganze Story strotz vor logischen Fehlern.

In einem kleinem, häuslichem Pflegedienst, vorwiegend
Betreuung und Hauswirtschaft, findet eine einstündige Schulung
für Brandschutz (-ordnungen) statt. Eine Mitarbeiterin hat
sich bereits vor Eintritt in dieses Unternehmen als
Brandschutzbeauftragte ausbilden lassen und hat zertifizierte
Seminare geleitet. Sie führt die zertifizierte Schulung bei
dem Pflegedienst durch.

Zertifiziert von wem?
Eine Unterweisung, etwas anderes kann es bei einer Stunde dauer wohl kaum sein, enthält ewas Brandvermeidung und vor allem Verhalten im Brandfall. Das beschränkt sich dann im wesentlichen auf : Wie komme ich aus dem Gebäude? Wo sammeln wir uns?

Vorrangig erzählt die Leiterin, wie Menschen aus der
Gefahrenzone bei Brand gerettet werden können. Es wird der
Armgriff zum Abtransportieren gezeigt, wie sinnvoll eine
brändende Person abgeckt werden sollte, was zu vermeiden ist.

Jetzt sind wir aber bei Lebensrettende Sofortmaßnahmen glandet. Ein LSM Kurs dauert laut BG minimum 8 Unterichtseinheiten a 45 Minuten.

Der Grundsatz stehe: Erst Leben retten, dann Notruf alamieren.

Nein.

  1. Absichern/Eigenschutz
  2. Notruf/Sofortmaßnahmen
  3. Erste Hilfe
  4. Rettungsdienst
  5. Krankenhaus

Sie erklärt, wie Türen im Brandfall zu öffnen sind, wie man
sich im rauch verhält, um an das Opfer zu kommen. Z.B. nie die
Türklinke mit bloßen Händen anfassen, geduckt hinter der zu
öffnenden Tür stehen etc.

Das geht m. E. weit über die Aufgaben eines Angestellten im Pflegedienst hinaus.

Bei den Seminarteilnehmern wurden inzwischen Proteste laut.
Man arbeite als Betreuungskraft und würde sich nicht in
Gefahrenzone begeben. Man würde zunächst den Notruf alamieren
und natürlich, wenn möglich, sich auch um die Opfer kümmern.

Korrekt.

Daraufhin meinte die Leiterin, man müsse eben alles tun, was
man sich selber zutraue. Sie würde auf jeden Fall, die Opfer
bergen.

Solange man sich nicht selbst gefährdet, sollte man alles tun was man sich zutraut.

Weiter ging es dann mit gefährlichen Haushaltsgeräten. Bei
defekten Kabeln an Haushaltsgeräten, solle man Isolierband
verwenden…

Waaaaaas!!??
Sofort Teeren und Federn!
Wer hat diese Zertifizierung unterschrieben?!

Nun mischte sich auch die Pflegedienstleitung ein und
bemerkte, dass das nicht erwünscht sei. Man müsse die
Berufsgenossenschaft berücksichtigen.

Ufff. Zum Glück ist offenbar Verstand anwesend.

Nun meine Fragen:
Kann/muss eine Mitarbeiterin im Notfall ihre Kenntnisse als
Brandschutzbeauftragte, auch in einem anderen Job, wie eben
häusliche Betreuung, einsetzen?

Grundsätzlich ja. Wobei ist nach der Aussage mit dem Isoband die Kentnisse stark anzweifle.

Handelt es sich bei Unterlassung ggf. um ein Delikt?

Definitiv.
Allerdings ist die Frage vermutlich falsch definiert.

Besteht eine Garantenpflicht nach 323c StGB und wie weitreichend ist diese?

Rechtliche_Aspekte_bei_Hilfeleistung#Pflicht_als_Garant
Ich empfehle besonders den Punkt „Zumutbarkeit der Hilfe“ zu lesen.

In welchen Zeiträumen müssen zur Leitung zertifizierter
Schulungen, Fortbildungen durchgeführt werden?

Zertifiziert nach was und von wem?

MfG Frank

Danke für die Antworten.
Es mutet schon skuril an, was da ablief.
Mir kam eben der Gedanke, dass der Pflegedienst diese zertifizierten Schulungen u.a durchführte, um bei dem Medizinischen Dienst im Fall der Qualitätsüberprüfung, gute Punkte machen zu können.
Die eigene Mitarbeiterin, die dabei auch ihre Fähigkeiten vor den anderen einbringen könnte, war wohl preisgünstig.

Die Frage ist auch, da nichts an Zertifikaten von ihr vorlagen, welche Ausbildung sie im Brandschutz absolvierte. Ist sie Brandschutzhelferin oder Brandschutzbeauftragte? Ich bin vorhin in meinem Tread einfach davon ausgegangen, dass sie Beauftragte ist.
Meine, ich habe auch einen Erstehilfekurs besucht, aber deswegen kann ich wohl kaum ein Seminar halten o.ä.

Übrigens war das erst Teil I. Der II. soll folgen.

Hallo,

zunächst mal ein paar Hinweise zum Verhalten:

  1. Brandschutzordnung.
    Hier gibt es eine klare Reihenfolge:
  • Ruhe bewahren
  • Brand melden
  • in Sicherheit bringen
  • Löschversuch unternehmen
  1. Defekte an elektrischen Geräten? Die betroffenen Geräte werden UMGEHEND aus dem Verkehr gezogen (d.h. aiuch gegen weitere Nutzung sichern!) und einer Fachkraft zugeführt

Zur rechtlichen Frage:
Jeder ist, soweit ihm zumutbar, zur Hilfe verpflichtet. Vergleich dazu den 323c des StGB:
Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Weitergehende Plfichten können sich durch die von dir erwähnte Garantenstellung ergeben.
Dies ergibt sich durch den §13 des StGB:
Wer es unterläßt, einen Erfolg abzuwenden, der zum Tatbestand eines Strafgesetzes gehört, ist nach diesem Gesetz nur dann strafbar, wenn er rechtlich dafür einzustehen hat, daß der Erfolg nicht eintritt, und wenn das Unterlassen der Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestandes durch ein Tun entspricht.

Bei Interesse kannst du dir den Wiki-Artikel mal durchlesen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtliche_Aspekte_bei_…

Nun zu meiner persönlichen, laienhaften Beurteilung:

Hat das Pflegepersonal eine Garantenpflicht?
Ja, im Bereich der Pflege! Unterlässt das Pflegepersonal eine regelmäßige Umlagerung von Patienten und kommt es dadurch zum Dekubitus, dann kann das Personal dafür bestraft werden, weil es eben als Garant für erfoderliche Pflegemaßnahmen verantwortlich ist.

Aber bei der Rettung bei Bränden?
Nein, hier sehe ich keine besondere, also über das Maß des 323c herausgehende Pflicht zur Hilfe. Anders wäre es, wenn Teile des Pflegepersonals zugleich auch einer Betriebsfeuerwehr angehören würden.

Ein Feuerwehrmann darf nicht sagen: „Ne, da hole ich jetzt keine Menschen heraus, das Haus BRENNT doch!“