In einem kleinem, häuslichem Pflegedienst, vorwiegend Betreuung und Hauswirtschaft, findet eine einstündige Schulung für Brandschutz (-ordnungen) statt. Eine Mitarbeiterin hat sich bereits vor Eintritt in dieses Unternehmen als Brandschutzbeauftragte ausbilden lassen und hat zertifizierte Seminare geleitet. Sie führt die zertifizierte Schulung bei dem Pflegedienst durch.
Vorrangig erzählt die Leiterin, wie Menschen aus der Gefahrenzone bei Brand gerettet werden können. Es wird der Armgriff zum Abtransportieren gezeigt, wie sinnvoll eine brändende Person abgeckt werden sollte, was zu vermeiden ist. Der Grundsatz stehe: Erst Leben retten, dann Notruf alamieren. Sie erklärt, wie Türen im Brandfall zu öffnen sind, wie man sich im rauch verhält, um an das Opfer zu kommen. Z.B. nie die Türklinke mit bloßen Händen anfassen, geduckt hinter der zu öffnenden Tür stehen etc.
Bei den Seminarteilnehmern wurden inzwischen Proteste laut. Man arbeite als Betreuungskraft und würde sich nicht in Gefahrenzone begeben. Man würde zunächst den Notruf alamieren und natürlich, wenn möglich, sich auch um die Opfer kümmern.
Daraufhin meinte die Leiterin, man müsse eben alles tun, was man sich selber zutraue. Sie würde auf jeden Fall, die Opfer bergen.
Weiter ging es dann mit gefährlichen Haushaltsgeräten. Bei defekten Kabeln an Haushaltsgeräten, solle man Isolierband verwenden…
Nun mischte sich auch die Pflegedienstleitung ein und bemerkte, dass das nicht erwünscht sei. Man müsse die Berufsgenossenschaft berücksichtigen.
Nun meine Fragen:
Kann/muss eine Mitarbeiterin im Notfall ihre Kenntnisse als Brandschutzbeauftragte, auch in einem anderen Job, wie eben häusliche Betreuung, einsetzen?
Handelt es sich bei Unterlassung ggf. um ein Delikt?
In welchen Zeiträumen müssen zur Leitung zertifizierter Schulungen, Fortbildungen durchgeführt werden?