Guten Tag liebe Experten.
Nehmen wir mal an irgendjemand kauft sich einen Fernseher für
sehr viel Geld und dieser Fernseher hört nach einem Jahr auf
zu funktionieren, einfach so ( geht aus und Schluss).
Natürlich hätte dann dieser Jemand die Garantie für 2 Jahre.
nein nicht Natürlich hat jemand die Garantie, nur wenn der hersteller oder der Verkäufer die Garantie gibt. Dann ist aber auch noch immer nicht klar, worauf sich die Garantie bezieht. Du meinst evtl Gewährleistung, die ist im Normalfall zwei Jahre ab Kaufdatum (wenn du ein Verbraucher bist). Gewährleistung bedeutet, dass das Product bei Übergabe frei von Fehlern war. Nach 6 Monaten bist du in der Beweispflicht und musst nachweisen, das ein Fehler schon bei der Übergabe vorlag.
Weiter nehmen wir an dass dieser Mensch nach einer Woche einen
Brief bekommt, in dem er unterrichtet wird dass der Fernseher
„im Rahmen der Garantie nicht repariert werden kann, da die
Firma „sowieso“ den Geschäftsbetrieb und Service eingestellt
hat.“ So wird nun dieser Jemand schön zur Kasse gebeten und
den Fernseher, der eine Lebenszeit von 12 Monaten hat zur
Hälfte des Preises quasi nochmal kaufen, trotz Garantie.
Wenn der Hersteller dir Garantie gegeben hat und der Hersteller Existiert nicht mehr ist der Anspruch erloschen.
Bei Gewährleistung muss der Händler eintreten.
Soll es den Endkunden eigentlich interessieren wer da was
eingestellt hat?
Bei Garnatie ja, bei Gewährleistung nein.
Welche Möglichkeiten hätte dieser Jemand, der
sich an dieser Stelle betrogen fühlt? Verbraucherschutz?
Anwalt? Kosten? Chancen?
Erst mal klar werden ob es um Gewährleistung geht oder um Garantie. bei Gewährleistung solltest du nachweisen, dass der Fehler bei der Übergabe vor lag. Wenn du dies kannst, hast du Möglichkeiten Ansprüche auf Reparatur durchzusetzen.
Bei Herstellergarantie hast du keine changse etwas zu tun, denn wie willst du eine nicht mher existierende Firma beklagen?
cu Naseweis