Garantie...?

Guten Tag liebe Experten.

Nehmen wir mal an irgendjemand kauft sich einen Fernseher für sehr viel Geld und dieser Fernseher hört nach einem Jahr auf zu funktionieren, einfach so ( geht aus und Schluss). Natürlich hätte dann dieser Jemand die Garantie für 2 Jahre. Er bringt also seinen Fernseher in die Geschäftstelle und lässt ihn dort.
Weiter nehmen wir an dass dieser Mensch nach einer Woche einen Brief bekommt, in dem er unterrichtet wird dass der Fernseher „im Rahmen der Garantie nicht repariert werden kann, da die Firma „sowieso“ den Geschäftsbetrieb und Service eingestellt hat.“ So wird nun dieser Jemand schön zur Kasse gebeten und den Fernseher, der eine Lebenszeit von 12 Monaten hat zur Hälfte des Preises quasi nochmal kaufen, trotz Garantie.

Soll es den Endkunden eigentlich interessieren wer da was eingestellt hat? Welche Möglichkeiten hätte dieser Jemand, der sich an dieser Stelle betrogen fühlt? Verbraucherschutz? Anwalt? Kosten? Chancen?

Mikhail

Guten Tag liebe Experten.

Nehmen wir mal an irgendjemand kauft sich einen Fernseher für
sehr viel Geld und dieser Fernseher hört nach einem Jahr auf
zu funktionieren, einfach so ( geht aus und Schluss).
Natürlich hätte dann dieser Jemand die Garantie für 2 Jahre.

nein nicht Natürlich hat jemand die Garantie, nur wenn der hersteller oder der Verkäufer die Garantie gibt. Dann ist aber auch noch immer nicht klar, worauf sich die Garantie bezieht. Du meinst evtl Gewährleistung, die ist im Normalfall zwei Jahre ab Kaufdatum (wenn du ein Verbraucher bist). Gewährleistung bedeutet, dass das Product bei Übergabe frei von Fehlern war. Nach 6 Monaten bist du in der Beweispflicht und musst nachweisen, das ein Fehler schon bei der Übergabe vorlag.

Weiter nehmen wir an dass dieser Mensch nach einer Woche einen
Brief bekommt, in dem er unterrichtet wird dass der Fernseher
„im Rahmen der Garantie nicht repariert werden kann, da die
Firma „sowieso“ den Geschäftsbetrieb und Service eingestellt
hat.“ So wird nun dieser Jemand schön zur Kasse gebeten und
den Fernseher, der eine Lebenszeit von 12 Monaten hat zur
Hälfte des Preises quasi nochmal kaufen, trotz Garantie.

Wenn der Hersteller dir Garantie gegeben hat und der Hersteller Existiert nicht mehr ist der Anspruch erloschen.

Bei Gewährleistung muss der Händler eintreten.

Soll es den Endkunden eigentlich interessieren wer da was
eingestellt hat?

Bei Garnatie ja, bei Gewährleistung nein.

Welche Möglichkeiten hätte dieser Jemand, der
sich an dieser Stelle betrogen fühlt? Verbraucherschutz?
Anwalt? Kosten? Chancen?

Erst mal klar werden ob es um Gewährleistung geht oder um Garantie. bei Gewährleistung solltest du nachweisen, dass der Fehler bei der Übergabe vor lag. Wenn du dies kannst, hast du Möglichkeiten Ansprüche auf Reparatur durchzusetzen.

Bei Herstellergarantie hast du keine changse etwas zu tun, denn wie willst du eine nicht mher existierende Firma beklagen?

cu Naseweis

Hallo,

nein nicht Natürlich hat jemand die Garantie, nur wenn der
hersteller oder der Verkäufer die Garantie gibt. Dann ist aber
auch noch immer nicht klar, worauf sich die Garantie bezieht.
Du meinst evtl Gewährleistung, die ist im Normalfall zwei
Jahre ab Kaufdatum (wenn du ein Verbraucher bist).

die Verjährung von Ansprüchen aus der Sachmangelhaftung beträgt bei allem, was nicht Bauwerk ist, zwei Jahre.

Gewährleistung bedeutet, dass das Product bei Übergabe frei
von Fehlern war. Nach 6 Monaten bist du in der Beweispflicht
und musst nachweisen, das ein Fehler schon bei der Übergabe
vorlag.

DAS gilt für Verbraucher.

Wenn der Hersteller dir Garantie gegeben hat und der
Hersteller Existiert nicht mehr ist der Anspruch erloschen.

Kommt drauf an, evtl. kann man ihn auch noch beim Inso-Verwalter geltend machen.

Soll es den Endkunden eigentlich interessieren wer da was
eingestellt hat?

Bei Garnatie ja, bei Gewährleistung nein.

Wenn der Händler zumacht, hat man auch bei der Sachmangelhaftung ein Problem.

Erst mal klar werden ob es um Gewährleistung geht oder um
Garantie. bei Gewährleistung solltest du nachweisen, dass der
Fehler bei der Übergabe vor lag. Wenn du dies kannst, hast du
Möglichkeiten Ansprüche auf Reparatur durchzusetzen.

Bei Herstellergarantie hast du keine changse etwas zu tun,
denn wie willst du eine nicht mher existierende Firma
beklagen?

Du meinst Unternehmen, oder? Und den Anspruch kann man u.U. beim Insolvenzverwalter geltend machen.

Gruß
Christian

die Verjährung von Ansprüchen aus der Sachmangelhaftung
beträgt bei allem, was nicht Bauwerk ist, zwei Jahre.

OT
nicht ganz, nur bei Verbrauchen unter Gewerbetreibende kann die Sachmängelhaftung ausgeschlossen werden. Bei gebrauchten Gütern ist diese beim kauf Gewerbetreibender zu Verbraucher auf ein jahr reduziert.OT

Wenn der Hersteller dir Garantie gegeben hat und der
Hersteller Existiert nicht mehr ist der Anspruch erloschen.

Kommt drauf an, evtl. kann man ihn auch noch beim
Inso-Verwalter geltend machen.

Wenn der Händler zumacht, hat man auch bei der
Sachmangelhaftung ein Problem.

ja das habe ich wohl übersehen

Erst mal klar werden ob es um Gewährleistung geht oder um
Garantie. bei Gewährleistung solltest du nachweisen, dass der
Fehler bei der Übergabe vor lag. Wenn du dies kannst, hast du
Möglichkeiten Ansprüche auf Reparatur durchzusetzen.

Bei Herstellergarantie hast du keine changse etwas zu tun,
denn wie willst du eine nicht mher existierende Firma
beklagen?

Du meinst Unternehmen, oder? Und den Anspruch kann man u.U.
beim Insolvenzverwalter geltend machen.

Daran dachte ich auch nicht, ist nur die Frage ob der Wert des TVs hoch genug ist damit man dies anstrebt.

Soll es den Endkunden eigentlich interessieren wer da was
eingestellt hat?

Natürlich muß es den Endkunden interessieren, ob es den, von dem er eine Leistung verlangt überhaupt noch gibt. Wer soll denn dafür einspringen, wenn die Firma, die die Gewährleistung erbringen soll, nicht mher existiert ? Hättest Du da eine Idee ? Ich nicht !

Welche Möglichkeiten hätte dieser Jemand, der sich an dieser Stelle betrogen fühlt?

Das kann ich nicht nachvollziehen. Eine Firma wird nicht geschlossen, um ihre Kunden zu betrügen.

Anwalt? Kosten? Chancen?

Nein, unnötig, keine.

Wenn der Hersteller dir Garantie gegeben hat und der
Hersteller Existiert nicht mehr ist der Anspruch erloschen.

Kommt drauf an, evtl. kann man ihn auch noch beim
Inso-Verwalter geltend machen.
Wenn der Händler zumacht, hat man auch bei der
Sachmangelhaftung ein Problem.

Hallo,
wie kommt ihr auf Insolvenz (auch wenn das nahe liegend ist). Aus der Formulierung im Ursprungsposting kann ich das nicht zwingend ableiten.
Wenn jemand z.B. seinen Geschäftsbetrieb einstellt, entbindet das nicht von seinen Verpflichtungen. Ich hatte auch schon so einen Fall, dass eine GmbH den Geschäftsbetrieb einstellte (der einzige Gesellschafter war krank) und meinte, nichts mehr zahlen zu müssen.
Grüße
Ulf

die Verjährung von Ansprüchen aus der Sachmangelhaftung
beträgt bei allem, was nicht Bauwerk ist, zwei Jahre.

nicht ganz, nur bei Verbrauchen unter Gewerbetreibende kann die
Sachmängelhaftung ausgeschlossen werden.

Ja, ich weiß. Ich wollte keinen umfassenden Aufsatz schreiben sondern mich einigermaßen an dem Fall orientieren. Den Aufsatz habe ich mit FAQ:1152 schon verfaßt.

Bei gebrauchten Gütern
ist diese beim kauf Gewerbetreibender zu Verbraucher auf ein
jahr reduziert.

KANN reduziert werden, muß aber nicht (vgl. 475 Abs. 2 BGB).

Gruß
Christian

Aha…dankeschön für deine Superantwort. Hilft einem sehr.

Zur Info: Die Firma Thomson ist nicht geschlossen, sie kooperiert nur nicht mehr mit MediMa***. Das ist angeblich der Grund.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ich verstehe das nicht. Man ist in der Beweispflicht? Welcher Beweispflicht? Soll man den Fernseher ausseinandernehmen? Oder wie soll man das beweisen? Und wieso soll der Fehler schon bei der Übergabe vorhanden sein? Da ist irgendwas verbrannt, weil das Gerät aus irgendwelchen billigen Bauteilen zusammengebaut wurde.
Und die Firma Thomson existiert sehr wohl!

Könntest du mir in einfachen Worten sagen wen man nur ansprechen sollte? Den Hersteller oder den Verkäufer?

Danke im Voraus.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Christian,

Der Hersteller Thomson existiert noch.
Könntest du das alles was du gerade gesagt hast ins Deutsche übersetzen? Welche Chancen und Ansprüche hätte jetzt der Käufer konkret?

Danke im Voraus.

Hallo,

Der Hersteller Thomson existiert noch.
Könntest du das alles was du gerade gesagt hast ins Deutsche
übersetzen? Welche Chancen und Ansprüche hätte jetzt der
Käufer konkret?

FAQ:1152

Und jetzt erklär Du, welche Firma nicht mehr existiert.

Offensichtlich gibts den Hersteller ja noch, also gibts kein Problem mit einer etwaigen Garantie; den Händler scheint es auch noch zu geben, also gibt es kein Problem mit der Sachmangelhaftung.

Wer ist weg und woher kommt das Problem?

Gruß
Christian

Aha…dankeschön für deine Superantwort. Hilft einem sehr.

Was hattest Du erwartet ?

Zur Info: Die Firma Thomson ist nicht geschlossen, sie

Du hattest ursprünglich geschrieben „… Tätigkeit eingestellt“.

kooperiert nur nicht mehr mit MediMa***. Das ist angeblich der

Wenn Du eine schriftliche Erklärung der Gesellschaft hast, kannst Du sie an die Hammelbeine kriegen, schließlich wurde sie dafür bezahlt. In diesem Falle würde ich mal zur Verbraucherzentrale gehen, denen Deine Unterlagen zeigen und mir sagen, was rechtlich möglich ist. Wenn Du nichts Schriftliches hast, bleibt Dir nur eine Neuanschaffung.

Hallo,

Ich verstehe das nicht. Man ist in der Beweispflicht?

Genau.

Welcher Beweispflicht?

Man muss beweisen, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt des Kaufes (genau genommen: zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs) vorlag. Denn ausschließlich darauf bezieht sich die Gewährleistung.

Soll man den Fernseher ausseinandernehmen? Oder
wie soll man das beweisen?

Das könnte höchstens ein Gutachter.

Und wieso soll der Fehler schon bei
der Übergabe vorhanden sein?

Weil sich die Gewährleistung ausschließlich darauf bezieht.

Da ist irgendwas verbrannt, weil
das Gerät aus irgendwelchen billigen Bauteilen zusammengebaut
wurde.

Tja, dann ist es wohl kein Mangel beim Kauf gewesen, denn da hat das Ding ja einwandfrei funktioniert.
Gewährleistung bedeutet (zum Glück oder leider - je nach Standpunkt) nicht, dass irgendein Ding mindestens zwei Jahre funktionieren muss.

Und die Firma Thomson existiert sehr wohl!

Die hat mit der Gewährleistung nichts zu tun.

Könntest du mir in einfachen Worten sagen wen man nur
ansprechen sollte? Den Hersteller oder den Verkäufer?

In diesem Fall wird kaum ein Mangel zum Zeitpunkt des Kaufes nachweisbar sein, also gibt es keine Ansprüche wegen Gewährleistung, also hat der Verkäufer damit vermutlich auch nichts zu tun. Da muss man sich wegen der Garantie direkt an die in den Garantiebedingungen genannte Adresse wenden.
Wenn es keine Garantie gibt, kann man genau gar nichts machen, außer auf eigene Kosten reparieren zu lassen oder zu das Ding zu entsorgen.
Gruß
loderunner (ianal)