Garantie

Hy,
ich hab mir anfangs des Jahres einen neuen Monitor gekauft. Bei diesem hat es nun die Bildröhre zerrissen. Ich habe für diesen Monitor eine dreijahres vorort Garantie. Der Austausch hat auch problemlos geklappt. Soweit die Fakten, jetzt zu meiner Frage bzw. Fragen:

  1. Gilt ab ab der Auslieferung des Austauschgerätes eine neue Garantiezeit (von 3 Jahren)?
  2. Wenn weiterhin das ursprüngliche Kaufdatum zur Garantiebemessung hergenommen wird (wovon ich eigentlich ausgehe), ist das rechtlich abgesichert oder hat sich nur noch niemand darüber beschwert, denn eigentlich habe ich ja jetzt wieder ein „neues“ Gerät mit 3 Jahren Garantie?

Danke

Raul

wer lesen kann ist klar im vorteil ;o))))

sieh mal fünf zeilen tiefer…

Hups…alles klar
;o))))

Hallo Raul,

Du hast nach jeder Reperatur auf denselben Defekt jedoch wieder eine 6 Monatige gesetzliche Garantie.

Hallo Raul,

Du hast nach jeder Reperatur auf denselben Defekt jedoch
wieder eine 6 Monatige gesetzliche Garantie.

Das ist leider falsch !
Allein die Formulierung „Gesetzliche Garantie“ gibt es nicht.
Hier ist deutlich zwischen Garantie und gesetzlicher Gewährleistung zu unterscheiden. Während der Garantie kann der Lieferant weitestgehend die Bedingungen diktieren. Ein „man hat auf jeden Fall“ kann es hier so pauschal nicht geben.

Im Falle eines Defektes innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung gilt der Zeitpunkt der Mängelrüge. Wird der Mangel innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung gerügt und nicht behoben, kann der gleiche Mangel auch nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung erneut gerügt werden und muß behoben werden. Nach sechs Monaten ohne Mängelrüge ist aber nichts mehr zu machen.

Gruß

Matthias