Liebe/-r Experte/-in, Ich habe im Januar 2000 mein Dach neu Decken lassen. Alles mit Rechnung u.s.w. . Nun habe ich ein Problem, welches ich schon zwei mal bei dem Chef angesprochen habe. Es läuft Wasser (wenn es Regnet) auf unerklärliche Weise auf den Kasten meines innen liegenden Rolladens. Wie lange ist auf Dachdeckerarbeiten eigentlich Garantieleistung??? Manche sagen 20, manche sagen 30 Jahre. Bitte möglichst mit Vermerken wo die Gesetzestexte nachlesbar sind. Ich Danke sehr.
PS, der Chef kommt heut abend noch zu mir, vielleicht schafft ihr es bis dahin. Nochmals Danke
Sorry.
Baurecht ist nicht mein Gebiet.
Gruß
S.J.
ok
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Hallo,
Garantieleistungen sind nicht im BGB geregelt, Garantieleistungen sind immer freiwillige Leistungen des Herstellers, und nicht rechtlich verankert. Gesetzlich ist der Bauunternehmer / Handwerker, zu einer fünf jährigen Gewährleistung nach Bauabnahme verpflichtet, Hintergrund dieser Regelung ist die Tatsache, dass die meisten Baumängel erst nach dem Einzug bzw. nach einiger Zeit auftreten.
Ich hoffe ich konnte helfen & alles Gute