Garantie

Liebe/-r Experte/-in,

Hallo, habe vor 18 Monaten bei uns in der Stadt einen PC für 1400 Euro gekauft.

Nach ein paar Wochen war die Festplatte defekt und wurde getauscht. ( Wartezeit eine Woche)

Vor kurzem ist die Grafikkarte kaputt gegangen (damaliger wert 500 Euro) sie wurde eingeschickt und es wurde die reparierte wieder eingebaut. (wartezeit 3 Wochen). Ich hatte dem Computerladen den PC frisch formatiert und mit Betriebssystem versehen und alle grundtreiber isntalliert das system ging einwandfrei.
als ich den PC wieder bekommen habe ging auch noch alles einwandfrei bis ich was installieren wollte z.b.
ServicePack 2.bzw.3 ect installieren nix ging PC ist immer abgestützt sogar das neue formatieren und xp erneuern hat nichts gebracht der PC ist schon bei den motherboardtreiber zusammengebrochen.
Daraufhin habe ich den PC wieder hingebracht sie haben ein bischen geschaut und sagten dann ich hätte eine Illegale Verion von Xp installiert ?!?! das war original Home edition XP wo schon immer ging und immer drauf war.

ok sie haben das gerichtet und ich den PC wieder abgeholt eine Woche benutzt und schon wieder ist die Grafikkarte kaputt gegangen.Er sagte wenn die Grafikkarte schon wieder kaputt sein sollte und ich wieder 3 Wochen warten müsste bekomme ich das geld vom zurück und kann mir einen neuen PC kaufen.

Also war der Pc innerhalb von 18 Monaten schon 4mal in Reparatur gewesen.

Jetzt will der computerladen eine andere Grafikkarte einbauen von Geld zurück weiß komischerweise keiner mehr was.

Kann ich den Vertrag nun komplett wandeln so das ich die 1400 Euro wieder bekomme? Oder kann ich nur die Grafikkarte wandeln und bekomme dein Zeitwert oder den damaligen wert von 500 euro der ja so auf der damaligen Rechnung steht.

Am liebsten würde ich den PC komplett zurückgeben und mir einen neuem kaufen denn ich denke der wird der PC immer wieder Probleme machen und die Garantiezeit ist ja bald vorbei.

Ich war jetzt 4 mal dort und ständig muss ich meine daten sichern und den PC dort hinbringen ect. irgendwann ist mal genug. Danke

Also fakt ist kann ich die 1400 Euro jetzt zurückverlangen nach 4 maliger reparatur?

Hallo,

Also fakt ist kann ich die 1400 Euro jetzt zurückverlangen
nach 4 maliger reparatur?

Zunächst gilt es Garantie und Gewährleistung/Sachmängelhaftung zu unterscheiden, denn häufig wird dies vom Verbraucher nicht differenziert und es herrscht häufig die Auffassung, dass jede Sache nach Gesetz zwei Jahre halten muss. Dem ist aber nicht so.

Der Verkäufer ist laut BGB verpflichtet, die Sache (den Kaufgegenstand) frei von Mängeln zu übergeben. Keinesfalls ist der Verkäufer verpflichtet dafür einzustehen, dass eine Sache eine bestimmte Zeit „hält“. Der Anspruch hierauf verjährt idR. nach 24 Monaten. Das heißt also, der Käufer hat 24 Monate Zeit, Mängel, die bei Übergabe schon vorhanden waren, zu reklamieren. Die Beweislast, dass ein Mangel bereits bei Übergabe bestand, liegt grundsätzlich beim Käufer. Die Ausnahme ist der so genannte Verbrauchsgüterkauf, also wenn ein Verbraucher etwas von einem Unternehmer erwirbt. Dann gilt in den ersten 6 Monaten nach Kauf eine Beweislastumkehr, so dass der Verkäufer beweisen muss, dass die Sache bei Übergabe frei von Mängeln war. Tritt nun also ein Mangel nach mehr als 6 Monaten auf, ist es in der Regel schwer bis unmöglich für den Käufer zu beweisen, dass der Mangel bereits von Anfang an bestand. Die Gegenargumentation des Verkäufers, dass die Sache mit diesem Mangel wohl kaum solange funktioniert haben kann, ist durchaus einleuchtend.

Um dem Käufer längerfristige Sicherheit zu geben, gewähren einige Händler oder Hersteller eine Garantie. Diese tritt grundsätzlich neben die Gewährleistung. Eine Verpflichtung eine Garantie abzugeben besteht aber nicht. Daher ist der Garantiegeber auch berechtigt die Bedingungen für die Garantie frei auszugestalten. Im Garantiefall ist also ausschließlich von Belang, was in den Garantiebedingungen geregelt ist.

Zurück zur Frage: Ein Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises bestände nur dann, wenn der Käufer beweisen könnte, dass alle nach Kauf aufgetretenen Mängel bereits bei Übergabe vorhanden waren. Da halte ich aber kaum für möglich.

Gruß

S.J.

hmm also die neue karte nehmen und hoffen das de PC endlich hält ^^. Danke für die Antwort. Gruss

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Hallo,

hast du denn Belege dafür das der Computer 4 mal in Reparatur war?

Normaler weiße bekommst du immer wenn du etwas in Reparartur gibst einen Auftrag, solltest du die alle 4 noch haben kannst du Problemlos deinen Rechner zurück geben.

Jedoch bekommt man das Gled immer nur 6 Monate nach Kaufdatum zurück, somit kannst du dir nur von dem Laden eine Gutschrift geben lassen oder ein anderes Gerät mitnehmen.

Ich weiß ja nicht was das für ein Laden war eher ein kleiner oder wo mehrere Unternehmen dran hängen?

Sollte es ein etwas größeres Geschäft sein dann schreib eine e-mail Beschwerde an den Chef von diesem Geschäft und lege die Belege mit dazu das nützt meist sehr viel denn erst dann wecken die mal auf.

Was du auch selbst machen kannst ist direkt beim Hersteller mal anrufen und den die Situation erklären und evt. mit denen vereinbaren das du das Gerät mit Rechnung und allen hin schickst und einen neuen Rechner dafür möchtest aufgrund der Situation, aber schick immer nur Kopien fort denn die zählen genauso.

lg katja