Hallo,
zunächst gilt es Garantie und Gewährleistung/Sachmängelhaftung zu unterscheiden, denn häufig wird dies vom Verbraucher nicht differenziert und es herrscht häufig die Auffassung, dass jede Sache nach Gesetz mindestens zwei Jahre halten muss. Dem ist aber nicht so.
Der Verkäufer ist laut BGB verpflichtet, die Sache (den Kaufgegenstand) frei von Mängeln zu übergeben. Keinesfalls ist der Verkäufer verpflichtet dafür einzustehen, dass eine Sache eine bestimmte Zeit „hält“. Der Anspruch hierauf verjährt idR. nach 24 Monaten. Das heißt also, der Käufer hat 24 Monate Zeit, Mängel, die bei Übergabe schon vorhanden waren, zu reklamieren. Die Beweislast, dass ein Mangel bereits bei Übergabe bestand, liegt grundsätzlich beim Käufer.
Um dem Käufer längerfristige Sicherheit zu geben, gewähren einige Händler oder Hersteller eine Garantie. Diese tritt grundsätzlich neben die Gewährleistung. Eine Verpflichtung eine Garantie abzugeben besteht aber nicht. Daher ist der Garantiegeber auch berechtigt die Bedingungen für die Garantie frei auszugestalten. Im Garantiefall ist also ausschließlich von Belang, was in den Garantiebedingungen geregelt ist. Ob hier tatsächlich eine Garantie eingeräumt wurde, geht aus der Anfrage leider nicht hervor.
Fazit: Im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung trifft den Käufer die Beweislast, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war. Wenn ein solcher Beweis überhaupt erbracht werden kann, dann idR. nur mittels teuren Sachverständigengutachten. Sollte eine Garantie bestehen, müsste geprüft werden, ob der Mangel von dieser abgedeckt ist. Wichtig: Im Garantiefall tritt eine Beweislastumker ein. Siehe hierzu BGB § 443 Abs. 2 (http://dejure.org/gesetze/BGB/443.html).
Gruß
S.J.
im Oktober 2008 kaufte ich mir in einem Küchenstudio eine
Einbauküche incl.elektrischer Geräte.
Ich war überzeugt keinen Billigkram, alles in allem c.a.15 000
Euro.Nun bemerkte ich nach gut einem Jahr (im Novemer09) das
der Herdraum im oberen Bereich der Heizspirale hinten an der
Befestigung total verrostet ist. Foto gemacht-beim
Küchenstudio gezeigt, er sagte da kommt der Kundendienst des
Herstellers,Herd wird voraussichtlich ausgetauscht!E-mail hin
und her, Kaufdatum und Typenbezeichnung bekanntgegeben.Gestern
kam der Typ…ohne Austauschgerät…ein Blick…
er meint Pflegefehler…
Wie bitte? Pflegefehler? gibts doch nicht dachte ich…nach
c.a. 20 mal benutzt Rostig und keine Garantie?Heute kam die
e-mail vom Kundendienst…Pflegefehler-kein Ersatz des
Gerätes.
Kopfschütteln meinerseits.was nun?
Viele Grüße und bitte einen Rat!
Dankeschön die Efi!