Hallo,
Ich habe mir vor 6 Monaten im Internet ein Handy gekauft. Das Handy wurde mit 1 Jahr Garantie verkauft. nach ca. 4-5 Monaten konnte ich es nicht mehr Laden und ich Schickte es zum Händler zurück (sitz des Händlers in China) der Schickte mir nach ca. 1 Monat ein neues/reparietes zurück. Dieses Handy wieß jedoch den Gleichen fehler wieder auf, ich konnte es nicht Laden. Ich habe natürlich sofort schriftlichen Kontakt mit dem Händler aufgenommen und habe ihm vorgeschlagen mir das Geld per Paypal zurückzuerstatten. Er schrieb darauf, dass er das Geld zurückerstattet hätte und wenn Paypal den Vorgang akzeptiert ist das sein pech und wenn nicht würde es mein Pech sein.
Dies ist aber offensichtlich, dass es eine faule Ausrede sei.
Was soll ich jetzt machen, der rückt kein Geld raus und das Handy funktioniert nicht.
Danke für eine Antwort
Hallo,
zunächst ein Mal ist überhaupt nicht ersichtlich, ob überhaupt das strenge deutsche Kaufrecht anwendbar ist. Ggf. ist chinesisches Recht anwendbar, dann „viel Glück“. Selbst wenn deutsches Recht anwendbar ist, gilt es zunächst Garantie und Gewährleistung/Sachmängelhaftung zu unterscheiden, denn häufig wird dies vom Verbraucher nicht differenziert und es herrscht häufig die Auffassung, dass jede Sache nach Gesetz eine bestimmte Zeit halten muss. Dem ist aber nicht so.
Der Verkäufer ist laut BGB verpflichtet, die Sache (den Kaufgegenstand) frei von Mängeln zu übergeben. Keinesfalls ist der Verkäufer verpflichtet dafür einzustehen, dass eine Sache eine bestimmte Zeit „hält“. Der Anspruch hierauf verjährt idR. nach 24 Monaten. Das heißt also, der Käufer hat 24 Monate Zeit, Mängel, die bei Übergabe schon vorhanden waren, zu reklamieren. Die Beweislast, dass der Fehler auf einem Mangel beruht, der bereits bei Übergabe bestand, liegt grundsätzlich beim Käufer.
Um dem Käufer längerfristige Sicherheit zu geben, gewähren einige Händler oder Hersteller eine Garantie. Diese tritt grundsätzlich neben die Gewährleistung. Eine Verpflichtung eine Garantie abzugeben besteht aber nicht. Daher ist der Garantiegeber auch berechtigt die Bedingungen für die Garantie frei auszugestalten. Im Garantiefall ist also ausschließlich von Belang, was in den Garantiebedingungen geregelt ist.
So oder so ist es fast aussichtslos einem Händler in Fernost gegenüber irgendwelche rechtlichen Ansprüche durchzusetzen. Das muss einem schon bei Kauf bewusst sein. Insofern kann man das nur als Lehrgeld verbuchen und künftig nur noch bei deutschen Händlern kaufen.
Gruß
S.J.
Ich habe mir vor 6 Monaten im Internet ein Handy gekauft. Das
Handy wurde mit 1 Jahr Garantie verkauft. nach ca. 4-5 Monaten
konnte ich es nicht mehr Laden und ich Schickte es zum Händler
zurück (sitz des Händlers in China) der Schickte mir nach ca.
1 Monat ein neues/reparietes zurück. Dieses Handy wieß jedoch
den Gleichen fehler wieder auf, ich konnte es nicht Laden. Ich
habe natürlich sofort schriftlichen Kontakt mit dem Händler
aufgenommen und habe ihm vorgeschlagen mir das Geld per Paypal
zurückzuerstatten. Er schrieb darauf, dass er das Geld
zurückerstattet hätte und wenn Paypal den Vorgang akzeptiert
ist das sein pech und wenn nicht würde es mein Pech sein.
Dies ist aber offensichtlich, dass es eine faule Ausrede sei.
Was soll ich jetzt machen, der rückt kein Geld raus und das
Handy funktioniert nicht.
Hallo Willi*95,
es geht aus ihrem Schreiben leider nicht hervor ob sie eine Faktura (Firmenmäßige Rechnung) erhalten haben auf der die 1jährige Garantie/Gewährleistung explizit angeführt ist. Ich gehe nun mal davon aus, dass sie einen Kaufvertrag mit einer Firma mit Sitz in China abgeschossen haben. Also gilt auch Gerichtsstand China. In China gilt jedoch ein anderes Gewährleistungsrecht als bei uns in Europa.
EU Recht: Wenn das Gerät von Anfang an nicht richtig funktioniert hat, und eine mehrmalige Reparatur nicht zum Erfolg geführt hat, kann in der EU eine Wandlung gefordert werden. Die sollte aber über einen Rechtsvertreter eingefordert werden, um einen gewissen Druck auszuüben. Nach 6 Monaten gilt jedoch eine Beweislastumkehr. Das bedeutet, sie müssen mit einem Gerichtlich beeideten Sachverständigen nachweisen, dass der Mangel von Anfang an bestanden hat und nicht zB. durch falsche Handhabung oder Überbelastung zustande gekommen ist.
Wenn Sie einen Rechtschutz haben, ist das immer von Vorteil.
Die Chancen auf Erfolg würde ich jedoch in diesem Fall als sehr gering einschätzen. Wer China kennt weiss, dass ein Vertrag nicht einmal das Papier Wert ist auf dem er steht.
Vorsicht - haben Sie das Gerät auch verzollt als sie es in den EU-Raum geholt haben? Da könnte auch noch was auf sie zukommen.
Sorry, wenn ich ihnen keine besseren Nachrichten mitteilen kann. Aber der Verkäufer ist sehr schlau und weiss, dass sie ihn sicher nicht bei einem Chinesischen Gericht bei seinem Wohnsitz verklagen werden.
Ich würde an ihrer Stellt auf ganz höfliche und mit viel „Bitte Bitte“ versuchen doch zu einem Ersatzgerät oder einer anderen Einigung zu kommen.
MfG
Klaus R. Tiefenbacher
Also das mit den Zollgebühren ist nicht mein Problem der Händlersitz ist zwar in China aber ich habe das Handy von Deutschland aus verschickt bekommen und als ich es zurückschicken musste habe ich es auch an eine Deutsche adresse geschickt. Somit ist der Händler auch der Importeur und ist nicht der, der die Ware ins Land bringt der, der Garantie geben muss? Laut der Beschreibung habe ich ja auch 1 Jahr Garantie.
Auch eine Rechnung habe ich erhalten aber auf der ist eine Chinesische adresse zu finden und KEINE Umsatzsteuernummer oder ähnliches.
Hallo,
Wenn sie vom angeblichen deutschen Verkäufer keine Faktura erhalten haben, handelt es sich offensichtlich um einen Privatverkäufer der Chinesische Produkte im EU-Raum über Ebay anbietet. das Chinesische Papier ist quasi wertlos.
Aber sie hätten im u.g. Fall Chancen mit einer Klage auf „Arglistige Täuschung“.
Vor allem wenn er vorgibt ein eingetragener Händler - also eine Firma zu sein, wenn es sich dann eindeutig als Betrug herausstellt.
Dazu ist es wichtig das Ebay Angebot umbedingt sicherzustellen und von einem Rechtsexperten prüfen zu lassen. Dieser kann auch die Finanz- und die Steuerfahndung mit involvieren. Ohne Anwalt geht da kaum was.
Von Ebay oder PayPal selbst würde ich mir hier kaum Hilfe erwarten.
MfG
Tiefenbacher
Danke der Händer gibt zumindest an das er Gewerbetreibender Geschäftsmann ist
Hallo,
Ebay ist bloß ein moderner online Flohmarkt auf dem jeder Verkäufer, ob privat oder gewerblich, den höchsten Preis für seine Ware erzielen will, mit dem Unterschied, dass man Bewertungen von anderen Verkäufern einsehen kann.
Auch ein Gewerbetreibender Kaufmann darf auf dem Ebay-Flohmarkt Artikel privat verkaufen.
Wenn man bei Übernahme und Prüfung der Ware bemerkt, dass etwas fehlt oder nicht dem Angebot entspricht, hat man möglichst rasch zu urgieren. Hat sie das eigentlich nicht von Anfang an stutzig gemacht, dass sie keine deutschsprachige Faktura mit einem Garantie-Beleg vom Verkäufer bekommen haben?
Wenn sie keinen Rechtschutz haben, können sie sich auch an den Konsumentenschutz wenden. Sie sollten aber alle Beweise redlich vorlegen können.
MfG
Tiefenbacher
Danke der Händer gibt zumindest an das er Gewerbetreibender
Geschäftsmann ist
ich hab mir erstmal nichts gedacht! Es war eine Rechnung dabei. Ich hatte die „Firmenadresse“ und auch eine Deutssprachige anleitung. Ich sah da kein Problem
MfG
Hallo
Ich habe ihnen bereits viele Möglichkeiten aufgezählt. Für einen Weg sollten sie sich entscheiden. Ich hoffe sie erhielten alle Antworten auf ihre Fragen.
MfG
Tiefenbacher
ich hab mir erstmal nichts gedacht! Es war eine Rechnung
dabei. Ich hatte die „Firmenadresse“ und auch eine
Deutssprachige anleitung. Ich sah da kein Problem
MfG
Ja ich danke ihnen sehr Herzlich für die Vielen, ausführlichen und schnellen antworten.
Ich bin jetzt auch um einiges schlauer und weiß das ich nie mehr bei einem Chinesischen Händler ein Handy kaufen werde!
HERZLICHEN DANK