Nur ne kurze Frage :
Privatperson verkauft anderer Privatperson Handy ( neu,Garantie etc ).
Reicht eine Kopie der Kaufrechnung oder muß das Orginal beigelegt werden ?
Es geht halt um pers. Daten die auf dem Orginal vorhanden sind & man bei einer Kopie wegmachen kann ( Kundenummer,Bankdaten etc )
Reicht eine Kopie der Kaufrechnung oder muß das Orginal
beigelegt werden ?
Da es sich bei einer Garantie stets um eine freiwillige Liestung des Garantiegebers handelt, ist alleine entscheidend, was in den Garantiebedingungen steht. Insofern kann man die Frage nicht pauschal beantworten.
Dieses Thema wird jetzt wohl zum 21564613131311 mal in diesem Brett durchgekaut.
es ist klar das man es nicht pauschalisieren kann,aber gibt es irgend ne Entscheidung ob ein Kaufbeleg / Kassenbon im Orginal oder in Kopie beiliegt ?
Ganz allein darum geht es
Gruß
Blue
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es ist klar das man es nicht pauschalisieren kann,aber gibt es
irgend ne Entscheidung ob ein Kaufbeleg / Kassenbon im Orginal
oder in Kopie beiliegt ?
Ganz allein darum geht es
Nein. Es geht ausschließlich darum, ob Du die gesetzliche Gewährleistung oder die Garantie meinst.
Was letztere erfordert, geht aus den Garantiebedingungen hervor, und da kann der Garantiegeber sogar verlangen, daß Du das Teil persönlich in China vorbeibringst und dabei gelbe Schuhe trägst.
Gruß
Axel (ianal)
Das Handy ist 6 Monate alt, die Tastatur will nicht mehr, also Garantiefall da schlechte Verarbeitung - reicht dem Shop oder dem hersteller die Rechnung im Orginal oder als Kopie aus ?
Offensichtlich weißt Du selbst nicht so recht, welche Rechte Du überhaupt hast oder besser gesagt nicht hast.
Ok dann anders ausgedrückt :
Das Handy ist 6 Monate alt, die Tastatur will nicht mehr, also
Garantiefall da schlechte Verarbeitung - reicht dem Shop oder
dem hersteller die Rechnung im Orginal oder als Kopie aus ?
Oh man es geht nur darum zu Erfahren ob ich die
Orignalrechnung oder die Kopie brauch.
Zwischenzeitlich hab ich mit nem Anwalt gesprochen,der meinte
das der Eigentumsnachweis / Rechnung in Kopie völlig
ausreicht.
Bevor du hier herumnölst solltest du dich mal entscheiden, ob es um Garantie oder Gewährleistung geht. Offensichtlich weißt du das selbst nicht, erwartest aber auf schwammige Fragen konkrete Antworten.
PS: Du solltest mal den Anwalt wechseln oder besser zuhören. Ein Eigentumsnachweis ist völlig irrelevant und was im Garantiefall erforderlich ist in den Garantiebedingungen geregelt und kann, auch von deinem Anwalt, nicht pauschal beantwortet werden. Aber das hatten wir ja schon…