Garantie Anspruch auf Autoersatzteil

Hallo ihr Lieben,

wir haben unseren PKW in einer Werkstatt reparieren lassen, es wurde eine neue Kraftstoffpumpe eingebaut.
Nicht einmal 3 Monate später ist diese Teil wieder defekt, da es aber auf dem Weg zur Arbeit passiert ist, mußte der Wagen in eine andere Werkstatt (außerdem konnten wir ja nicht ahnen, dass es wieder die Benzinpumpe ist).
Die „alte“ Pumpe wurde ausgebaut, gereinigt und war trotzdem hin.
Nun habe ich vor 4 Wochen diese Teil in der ersten Werkstatt reklamiert, das Ding hat schließlich 250 Euro zzgl. MwSt. gekostet.
Der KFZ-Meister kam dann mit ganz seltsamen Fragen um die Ecke…haben sie E10 getankt (nein- auch wenn das Fahrzeug laut Hersteller E10 verträgt), haben sie den Wagen „leer“ gefahren - auch nicht, mein Mann fährt täglich Autobahn, da kann man sich ein Fahrzeug mit zu wenig Sprit nicht leisten, und dann der Hammer: Hat das Fahrzeug nicht 2 Kraftstoffpumpen!! HALLO, ich bin weiblich, blond und über 40 und kein KFZ-Mechaniker!

So, nun ist das Teil angeblich zum Hersteller gesandt worden und der entscheidet, ob wir einen Garantieanpruch haben oder nicht! Das ganze ist jetzt 4 Wochen her…am Telefon wird man abgewimmelt.

Ist es tatsächlich mein Problem? Ich habe das Teil doch in der Werkstatt gekauft und bezahlt und nicht beim Hersteller.

Hallo !

Du hast einen gesetzlichen Gewährleistungsanspruch (nicht Garantie !)
auf das Ersatzteil von 2 Jahren.
Innerhalb dieser Zeit muß ein erneuter Fehler genau an diesem Teil kostenlos behoben werden.

Das Problem ist immer der Beweis,ob das Teil durch Montagefehler oder Fabrikationsfehler defekt wurde oder durch Einflüsse,die der Autobesitzer zu vertreten hat.
Grundsätzlich muß in den ersten 6 Monaten die Werkstatt den Beweis führen,ihre Arbeit war fehlerfrei und das Ersatzteil auch.

Das ist m.E. sehr schwer für die Werkstatt,weil auch der Gesetzgeber bei so frühem Ausfall von einem Fehler des Teils ausgeht,der sich aber erst etwas später zeigte.

Ansprechpartner und Vertragspartner ist der Händler oder Werkstatt nicht der Hersteller des Ersatzteils.
Deshalb würde ich mich auch nicht auf Verzögerungen einlassen.
Die Werkstatt muß austauschen oder instandsetzen,kostenfrei für Dich.

Wie die Werkstatt sich mit dem Vorlieferanten auseinandersetzt,kann Dir egal sein. Es ist nicht erforderlich,diese Entscheidung abzuwarten.

Aber was soll man machen,wenn die Werkstatt sich stur stellt ?
Da hole am besten Rechtsrat ein.

MfG
duck313